
Verfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten dauern zu lang, das hört man bereits seit Jahren. Das macht sich bei vielen Leuten bemerkbar, die wegen Bauanträgen oder anderen Verwaltungsakten klagen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt bei 14,2 Monaten. Justizministerin Stefanie Hubig will nun diese Verfahren beschleunigen.
Dazu dienen soll eine Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung. Unter anderem sollen Widersprüche gegen Behördenbescheide künftig auch per E-Mail eingereicht werden dürfen. Wenn eine staatliche Stelle ein Urteil nicht umsetzt, sollen die Richter höhere Zwangsgelder verhängen können, nicht nur 10.000, sondern bis zu 25.000 Euro. Proberichter sollen schon nach einem halben Jahr Entscheidungen treffen dürfen, was bisher nur im Asylverfahren der Fall ist, und auch an den Oberverwaltungsgerichten soll es öfter Einzelrichter anstelle von Senaten geben. Die kritischste neue Maßnahme ist, dass für Klagen künftig ein Vorschuss auf die Gerichtskosten gezahlt werden muss – das ist eine zusätzliche Schwelle, die deutlich die Ärmeren trifft.
Der Deutsche Richterbund ist damit aber nicht zufrieden und fordert zusätzliche Stellen. Denn Veränderungen in den rechtlichen Grundlagen hätten keinen Einfluss auf das wahre Problem – die Flut von Asylverfahren. Im Jahr 2024 fanden beispielsweise insgesamt etwa 220.000 Verfahren vor den Verwaltungsgerichten statt, aber über 100.000 davon waren allein Asylverfahren. Für das Jahr 2025 dürfte diese Zahl noch höher liegen, weil sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ebenfalls bemüht, schneller zu bescheiden.
Die “tragende Säule eines Rechtsstaatspakts von Bund und Ländern muss die personelle Verstärkung der Gerichte sein”, so Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds.
Derzeit gibt es bundesweit etwa 2.300 Verwaltungsrichter, 56 davon auf Bundesebene, der Rest bei den Ländern. Sie verdienen mindestens nach Gehaltsstufe R1, das sind 4.800 bis 5.000 Euro brutto im Monat. Rechnerisch entfallen auf jeden Richter nach den Zahlen von 2024 95 Verfahren jährlich. Tatsächlich abgeschlossen wurden 2024 jedoch nur 172.000, das sind nur 74 Verfahren pro Kopf. Die Differenz zwischen den angefallenen und den abgeschlossenen Verfahren erzeugt also einen stetig wachsenden Rückstau. Mindestens 500 zusätzliche Verwaltungsrichter seien nötig, so der Richterbund.
Allerdings nennen weder der Richterbund noch Justizministerin Hubig die Option, die die Zahl der Verfahren tatsächlich verringern könnte: Viele der Asylverfahren finden nur statt, weil NGOs Anwälte und Klage finanzieren. Diese NGOs profitieren auch von staatlicher Finanzierung, und sei es über die Gemeinnützigkeit. Eine Einschränkung dieser staatlichen Förderung derartiger Klagen könnte den Verfahrensstau ebenfalls verringern, noch dazu, ohne zusätzliche Kosten auszulösen.
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