Von Dagmar Henn
Nun, sie hat es gesagt. Da kann man vielleicht Leute täuschen, die kein Englisch verstehen, aber die Aussage von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock ist eindeutig:
“Egal, was meine deutschen Wähler denken, ich will [das Versprechen] an das Volk der Ukraine erfüllen.”
Wirklich ein interessanter Satz, und mit Sicherheit einer, für den ihr jemand den Kopf gewaschen hat.
Es steht nämlich noch mehr darin. Sie sagt explizit “my voters”, meine Wähler; Also sind ihr selbst jene egal, die sie gewählt haben. Sie wäre aber als Ministerin einer deutschen Regierung auch jenen Wählern gegenüber verpflichtet, die sie nicht gewählt haben. Der Amtseid lautet nicht auf die Wählerklientel.
Nicht, dass ihre völlige Kenntnislosigkeit, was ein politisches Amt ist, etwas Neues wäre. Das signalisiert sie schon immer mit ihren Bademänteln und Sommerkleidchen. Aber dass sie angibt, sich jemand anderem (in diesem Fall “dem Volk der Ukraine”) mehr verpflichtet zu fühlen als den Deutschen, was sie mit diesen Sätzen öffentlich eingestanden hat, ist im Zusammenhang mit den Handlungen dieser Bundesregierung nicht uninteressant.
Es gibt da einen hübschen Paragrafen im Strafgesetzbuch, der sich liest, als wäre er für Baerbock geschrieben. § 87 StGB, Agententätigkeit zu Sabotagezwecken. Man achte auf die Definition von Sabotage. Dort steht “Sabotagehandlungen im Sinne des Absatzes 2 sind (…) andere Handlungen, durch die der Betrieb eines für die Landesverteidigung, den Schutz der Zivilbevölkerung gegen Kriegsgefahren oder für die Gesamtwirtschaft wichtigen Unternehmens dadurch verhindert oder gestört wird, dass eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar gemacht oder dass die für den Betrieb bestimmte Energie entzogen wird.”
§ 316 b käme dann auch noch hinzu. Er nennt sich “Störung öffentlicher Betriebe”, und auch hier findet sich die Formulierung “die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht.” Aber irgendwie ist § 87 StGB Passagier. Man kann ihn sich auf der Zunge zergehen lassen: “Wer einen Auftrag einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes…” Definitiv, die Ukraine liegt außerhalb des Geltungsbereichs des deutschen StGB; die USA ebenso.
Und schließlich ist das die entscheidende Frage, die sich stellt, nachdem Baerbock öffentlich erklärt hat, nicht im Auftrag des deutschen Wählers zu handeln: In wessen Auftrag handelt sie dann? Und welche Gültigkeit haben ihre Handlungen als Außenministerin, wenn sie nicht als Außenministerin handelt und verspricht, also im Auftrag des deutschen Volkes und unter Berücksichtigung seiner Interessen, sondern als Annalena Baerbock?
Es war immer der schwache Punkt der ganzen Sanktionsrhetorik, dass es schlicht keine Argumentation gibt, wie diese Sanktionen im Interesse der Deutschen sein sollen. Dementsprechend musste so getan werden, als wollten diese das so; als läge ihnen nichts mehr am Herzen, als für die Ukraine zu hungern und zu frieren. Aber selbst die Eidesformel verlangt von den Angehörigen einer deutschen Regierung nicht, den jüngsten Meinungsumfragen zu folgen, falls diese ergeben hätten, die Mehrheit wolle tatsächlich frieren, sondern: “Das Wohl des deutschen Volkes mehren und Schaden von ihm wenden.”
Was bedeutet, dass eigentlich eine deutsche Regierung verpflichtet wäre, sich einem Wunsch aus der Bevölkerung nach solchen Sanktionen sogar zu widersetzen, weil sie eben das Wohl verringern und Schaden anrichten. In Wirklichkeit ist es umgekehrt. Die Bevölkerung zeigt Unwillen, und die Regierung verordnet ihr Elend. Schön, dass jetzt zumindest geklärt ist, dass hier im Auftrag einer fremden Macht gehandelt wird.
Übrigens gibt es noch eine weitere Unklarheit in ihrer Aussage. Sie sagte nämlich vor dem Satz, in dem sie vom ukrainischen Volk spricht, “if I give the promise to people in Ukraine”. Das heißt nur, “wenn ich Leuten in der Ukraine ein Versprechen gebe.” Das dürfte auch der Wirklichkeit entsprechen. Dann hat sie Selenskij etwas versprochen. Oder seinen US-Auftraggebern. Denn das, was das ukrainische Volk will, ist gar nicht so einfach in Erfahrung zu bringen, da ja fast alle Parteien verboten sind. Und das, was für das ukrainische Volk gut und nützlich wäre, ist ungefähr das Gegenteil dessen, was Selenskij tut.
Im Grunde schafft es Annalena Baerbock mit ihrer Aussage wie mit ihrem Handeln, gleich zwei Völker zu verraten. Das deutsche, dessen Lebensgrundlage sie mit den Sanktionen zerstören hilft, und das ukrainische, das im Auftrag eines Marionettenpräsidenten nutzlos geopfert wird.
Schließlich hat Fiona Hill, ehemaliges Mitglied des Nationalen Sicherheitsrats der USA und Mitglied im Council on Foreign Relations, also der außenpolitischen Kabale der USA, in einem Artikel in Foreign Affairs inzwischen zugegeben, dass im April tatsächlich die Verhandlungen zwischen Russland und der Ukraine kurz vor einem Abschluss standen:
“Nach mehreren hochrangigen US-Regierungsvertretern, mit denen wir gesprochen haben, schienen sich die Verhandler Russlands und der Ukraine vorsichtig auf die Konturen einer verhandelten Übergangslösung geeinigt zu haben: Russland würde sich auf seine Stellungen vom 23. Febrauer zurückziehen, als es Teile des Donbass und die gesamte Krim kontrollierte, und im Gegenzug würde die Ukraine versprechen, keine NATO-Mitgliedschaft anzustreben und stattdessen Sicherheitsgarantien von verschiedenen Staaten erhalten.”
Diese Verhandlungen im April endeten durch einen Besuch von Boris Johnson in Kiew.
Es ist nun also belegt, durch eine Neocon-Quelle in einer unzweifelhaft westlichen Publikation, dass der ganze Konflikt im April hätte vorüber sein können. Wenn sich der Westen in Gestalt des britischen Premiers nicht dazwischen geworfen hätte, um einen Frieden zu verhindern. Fiona Hill tut in dem Artikel natürlich beleidigt, weil im Juli Sergei Lawrow erklärte, es werde keine weiteren Verhandlungen auf dieser Grundlage geben. Das muss allerdings auch Johnson und seinen Kumpanen im Moment des Eingreifens klar gewesen sein.
Baerbocks Versprechen ging an einen Präsidenten der Ukraine, dem das Wohl der Ukrainer so wichtig ist wie ihr das Wohl der Deutschen. Kein Wunder, dass man sich versteht. Traurig nur, dass sich vermutlich in Deutschland kein Staatsanwalt finden dürfte, der vom § 87 StGB angemessenen Gebrauch macht. Und zwar, ehe im Land die Lichter ausgehen.
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