Kanzlerkandidat Robert Habeck wirbt auf einem eigenen YouTube-Kanal um die Gunst seiner Wähler, beachtet dabei aber die gesetzlichen Vorgaben nicht. Der Medienanwalt Joachim Steinhöfel mahnte Habeck daher wegen des Fehlens eines Impressums ab.
Der Grünen-Politiker trete nicht als Privatperson, sondern als Funktionsträger auf, heißt es zur Begründung. Der Kanal, auf dem Habeck unter anderem seine “Küchentisch-Gepsräche” veröffentlicht und seine Kanzlerkandidatur bewirbt, ist seit dem 2. Oktober online. Er hat 21.000 Abonnenten.
Die Anwaltskanzlei beanstandet in ihren Schreiben an die zuständigen Landesmedienanstalten Berlin-Brandenburg sowie Hamburg/Schleswig-Holstein das Fehlen eines gesetzlich vorgeschriebenen Impressums, was mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Statt des Impressums prangte dort lediglich der Slogan “Mit euch, für euch.” Inzwischen ist der Eintrag verschwunden und eine Adresse angegeben: die Bundesgeschäftsstelle der Grünen.
Die Anwaltskanzlei kritisiert, dass es sich bei den Vorgaben um Regelungen handelt, “die selbst 15-jährige Influencer zu berücksichtigen in der Lage sind.” Habeck wolle deutscher Kanzler werden, sehe sich aber zur Bewältigung einfacher Anforderungen nicht in der Lage.
Mehr zum Thema – Habecks Küchentisch-Saga Folge 1: Leere Versprechungen