
Seit Jahren lehnen nahezu alle Banken in Österreich eine Zusammenarbeit mit Martin Sellner ab. Begründet wird dies meist mit Reputationsrisiken, die sich aus seiner politischen Tätigkeit ergeben. Sellner hatte gegen die Erste Bank geklagt, nachdem diese ein bereits eröffnetes Konto wenige Tage nach Freischaltung wieder gekündigt hatte.
Das Handelsgericht Wien gab dem Kläger nun teilweise recht. Nach den Ausführungen des Gerichts unterliegen Konten in Österreich einem Kontrahierungszwang, sofern keine sachlichen Gründe gegen eine Geschäftsbeziehung sprechen. Politische Ansichten oder mediale Bewertungen seien dafür nicht ausreichend.
Die Richter stellten klar, dass “subjektive Einschätzungen wie politische Brisanz oder Medienscreenings” keine objektiven Kündigungsgründe darstellen. Zugleich bestätigte das Gericht, dass österreichische Unternehmer auf ein funktionierendes Inlandskonto angewiesen seien und keine zumutbare Alternative bestehe.
Für Martin Sellner ist das Urteil ein Etappenerfolg. Es verpflichtet die Erste Bank zur Kontoeröffnung, ist jedoch noch nicht rechtskräftig und nicht vollstreckbar. Die Bank hat bereits angekündigt, Rechtsmittel zu prüfen. Sollte der Fall in Berufung gehen, könnte sich das Verfahren über ein weiteres Jahr hinziehen.
In einem Video sprach Sellner von einem “Durchbruch gegen das Debanking” und bezeichnete das Urteil als Präzedenzfall. Seine Anwälte argumentieren, dass Banken nicht länger als “verlängerter Arm der Cancel Culture” agieren dürften. Nach eigenen Angaben wurden ihm in den vergangenen Jahren 93 Konten gesperrt und fast 400 Kontoanträge abgelehnt.
Sellner interpretiert das Urteil auch als Signal gegen eine “monetäre Blockade” politisch missliebiger Akteure. Die systematische Verweigerung von Konten habe nicht nur ihn, sondern auch patriotische Medien und Organisationen wirtschaftlich stark eingeschränkt.
Tatsächlich bewegt der Fall eine juristische und politische Grauzone. Banken stehen einerseits unter dem Druck, ihre Reputationsrisiken zu minimieren, andererseits haben sie als Teil der Grundversorgung eine öffentliche Funktion. Sollte das Urteil in höheren Instanzen bestätigt werden, könnte es weitreichende Folgen für den Umgang mit politisch umstrittenen Kunden haben – auch über Österreich hinaus.
Sellner selbst kündigte an, das Urteil öffentlich zu machen und notfalls bis zum Obersten Gerichtshof zu gehen. Der Ausgang könnte, so seine Hoffnung, auch anderen Betroffenen als juristische Grundlage dienen.
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