Von Dagmar Henn
Sicher, die Farbe war rot und nicht grün. Aber diesen Farbanschlag auf Sahra Wagenknecht kann nur derjenige für unschuldig halten, der sich nicht an die Ereignisse in der Ukraine im Jahr 2014 erinnert. Wenn man diesen Zusammenhang einbezieht, geht es hier nicht um Sachbeschädigung und Beleidigung, sondern um etwas weit Ernsteres.
Dass dieser Zusammenhang besteht, ergibt sich aus der Tatsache, dass der Täter dabei, wie auf Videos zu hören ist, “Heil der Ukraine” gerufen hat. Es soll sich dabei um einen Deutschen handeln; nachdem aber schon seit 1945 in Süddeutschland viele Exil-Ukrainer leben, gerade die Überreste der einstigen Bandera-Truppen, deren Nachfahren aber schon längst deutsche Pässe haben, ist auch diese Aussage nicht eindeutig.
Im Frühjahr 2014, nach dem in Deutschland so bejubelten Maidan, entwickelten sich Farbanschläge auf Politiker geradezu zur Mode. Das traf natürlich Politiker, die nicht auf Maidan-Linie waren, insbesondere Vertreter der zuvor regierenden Partei der Regionen, aber auch solche, die in Anti-Maidan-Zusammenhängen aufgefallen waren. Sie wurden mit einem grünen Desinfektionsmittel übergossen. Es gab damals unzählige Videos dieser Vorfälle, weil die Täter ganz stolz auf ihre Farbanschläge waren.
Wie gesagt, die Farbe war in diesem Fall rot, nicht grün, aber wenn man diesen aktuellen Farbanschlag in Verbindung mit jenen in der Ukraine bringt, darf man einen anderen Punkt nicht übersehen. Diese Farbanschläge waren besonders häufig zwischen Februar und Mai 2014, im Vorfeld der Wahlen, die die Putschregierung legitimieren sollten. Der Zeitraum zwischen diesen Farbspritzereien und dem Moment, an dem stattdessen zum politischen Mord übergegangen wurde, betrug nur wenige Wochen. Die Ziele waren weitgehend identisch.
Kann man also mit Sicherheit sagen, dass es sich hierbei nur um Sachbeschädigung und Beleidigung handelt? Kann man nicht. Sicher, die ganze banderistische Meute in der Ukraine war auch immer schon in einer Art von propagandistischen Bildern besessen, dass die deutschen Grünen neben ihnen ganz grau aussehen, ein Zug, der bis heute selbst die militärischen Handlungen dominiert. Aber es gab eben auch diese große Nähe zu unbegrenzter physischer Gewalt, die von Anfang an da gewesen sein muss, sonst wäre der Übergang von einer noch vergleichsweise zivilisierten Gesellschaft zu offener Barbarei nicht so schnell erfolgt.
Selbstverständlich ist über diese Ereignisse damals in den deutschen Medien nicht berichtet worden, so, wie auch sonst alle Anzeichen verschwiegen wurden, die erkennen ließen, was da in der Ukraine gerade entstand. Und es mag sein, dass der Farbattentäter von Erfurt nur zu viel deutsche Mainstreampresse gelesen hat und daher meinte, er müsse mit seiner Farbe Blut symbolisieren, das eine dem angeblich schuldigen Russland gegenüber zu friedfertige Haltung als Verbrechen kennzeichnen soll. Es kann auch sein, dass die grüne Farbe hier nur deshalb nicht zum Einsatz kam, weil die Assoziation zur Farbe Grün in Deutschland belegt ist.
Aber es gibt eben auch viele Ukrainer in Deutschland, die die ideologischen Erben der ehemaligen SS-Hilfstruppen sind, die sich nach Deutschland retteten, und es gibt noch einen weiteren Faktor, der dieses Ereignis unheimlich werden lässt – auch der berüchtigte ukrainische Geheimdienst SBU agiert auf deutschem Boden. Was ihm nicht nur gestattet wird; die deutsche Polizei befindet sich mit ihm in regem Datenaustausch.
Und ebendieser SBU ist Mordanschlägen nicht abgeneigt, wie selbst in Russland schon mehrfach zu erfahren war. Ist es ausgeschlossen, dass der Mann, der da in Erfurt Farbe verspritzte, derartige Kontakte hat? Ist es ausgeschlossen, dass dieser ukrainische Dienst ab dem Moment, ab dem sich etwa eine politische Mehrheit in Deutschland gegen die Unterstützung der Ukraine herausbildet, auch deutsche Politiker als Ziele behandelt?
Ist es nicht. Es kann sein, dass diese Handlung schlicht eine politische Belästigung war. Es kann sich dabei aber auch um eine Morddrohung gehandelt haben. Sollte die deutsche Polizei den Vorfall tatsächlich als Sachbeschädigung und Beleidigung behandeln und eine ernsthaftere Bedeutung nicht einmal in Betracht ziehen, handelte sie jedenfalls grob fahrlässig.
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