
Die Ukraine ist de facto pleite. Ohne ausländische Unterstützung kann sie ihre staatlichen Strukturen nicht aufrechterhalten. Finanziert wird die Ukraine allen voran von der Europäischen Union. Am Dienstag gab der Rat der EU grünes Licht für die Überweisung einer fünften Tranche aus der Ukraine Facility an Kiew. 1,8 Milliarden werden an Kiew überweisen.
Das Programm ist mit insgesamt 50 Milliarden Euro ausgestattet, die in Tranchen im Zeitraum von 2024 bis 2027 ausgezahlt werden. Bei den Zahlungen handelt es sich sowohl um nicht rückzahlungspflichtige Zuwendungen als auch um Kredite zu günstigen Konditionen.
In der nun zur Auszahlung kommenden Summe enthalten sind auch bisher zurückgehaltene Zahlungen. Die Auszahlungen sind an die Umsetzung des Ukraine-Plans gebunden. Dort sind konkrete Maßnahmen aufgelistet, mit deren Implementierung die Ukraine sich den Standards der EU annähern soll. Kommt die Europäische Union zu dem Schluss, dass Maßnahmen nicht oder nicht vollständig umgesetzt wurden, werden Gelder einbehalten. Sie können ausgezahlt werden, wenn die Ukraine innerhalb eines Jahres die Umsetzung nachholt.
Bei der Auszahlung der vierten Tranche waren Gelder im Umfang von rund 600 Mio. Euro einbehalten worden. Die Ukraine hatte eine Auflage nicht fristgerecht umgesetzt. Inzwischen seien die Bedingungen aber erfüllt, stellte der EU-Rat fest. Das Geld werde jetzt nachträglich überwiesen.
Die EU behält über dieses Verfahren Durchgriffsmöglichkeiten auf die ukrainische Politik und stellt gleichzeitig sicher, dass die Ukraine keine andere Möglichkeit hat, als den EU-Integrationsprozess fortzusetzen. Ihre Staatlichkeit hängt vom Wohlverhalten gegenüber Brüsseler Vorgaben ab.
An seiner Sicht auf den Zustand der Demokratie in der Ukraine hält der Rat weiterhin fest. Trotz der Aussetzung von Wahlen, dem Verbot zahlreicher Oppositionsparteien und strenger Zensur stellt der Rat der Europäischen Union fest, dass “die Ukraine weiterhin wirksame demokratische Mechanismen, einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems und der Rechtsstaatlichkeit, aufrechterhält und achtet und die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, garantiert.”
Damit bescheinigt der Rat der Ukraine die grundsätzliche Eignung, in die EU aufgenommen werden zu können.
Die Einschätzung des Rates steht konträr zur Lebenswirklichkeit in der Ukraine. Sie wird daher nicht dazu beitragen können, den Vorwurf auszuräumen, die EU würde mit doppelten Standards messen.
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