
Dafür sollen Menschen ohne Bleiberecht neue Pflichten erhalten und Leistungskürzungen bei mangelnder Kooperation mit den Behörden erwarten müssen, wie die Mitgliedsländer nach einer Einigung bei einem Treffen der europäischen Innenminister in Brüssel mitteilten.
Nach den neuen Regeln sollen künftig Asylsuchende direkt an den EU-Außengrenzen zurückgewiesen werden können, wenn ihr Antrag keine Aussicht auf Erfolg verspricht.
Abgewiesene Asylbewerber, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, sollen in Rückführungszentren in Drittländer abgeschoben werden können. So gibt es etwa eine niederländische Initiative für ein solches Zentrum in Uganda, an dem auch Deutschland sich beteiligen könnte. Kritiker zweifeln allerdings daran, dass solche Zentren mit europäischem Recht vereinbar sind.
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