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EU-Medienfreiheitsgesetz erklärt kritischen Journalismus zum willkürlichen Feind

rtnews by rtnews
09/08/2025
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Das EU-Mediengesetz soll in der Theorie Journalisten vermeintlichen Schutz bieten, versteckt im Kleingedruckten jedoch klar definierte Einschränkungen, Verbote und disziplinarische Maßnahmen gegen unliebsame Berichterstattung.

Von Bernhard Loyen

Der “European Media Freedom Act (EMFA)” ist ein in Brüssel ausgeklügeltes EU-Gesetz, das am Freitag nach dreijähriger Beratungszeit in Kraft trat. Sinn und Zweck sind klar definierte Vorgaben, die Medienlandschaft in der Europäischen Union (EU) “zu regulieren”. Die Gesetzgebung soll demnach “dem Schutz von Medienfreiheit und Pluralismus dienen”. Kritiker erkannten schon im Vorjahr in den Plänen die Gefahr einer neuen Aufsichtsbehörde, der nun durch das geltende Gesetz Tür und Tor geöffnet wurden, “dass sich die EU damit neue zentrale Kontrollmöglichkeiten gibt, die mit der Meinungsfreiheit kollidieren”.

Das wegweisende 37-seitige EU-Medienfreiheitsgesetz (EMFA) ist am Freitag in Kraft getreten, wurde zuvor über entsprechende Gremien der Europäischen Kommission ausgearbeitet und im Vorjahr vom Europäischen Parlament in einer Plenarabstimmung mit eindeutiger Mehrheit verabschiedet. Es ist damit für alle 27 Mitgliedsstaaten verbindlich gültig. Der EU-Kommissar für Demokratie, Justiz und Rechtsstaatlichkeit, Michael McGrath, erklärte zum EMFA-Start im Brüsseler Grundton der Deutungshoheit:

“Mit dem Inkrafttreten des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes erhalten Medien und Journalisten in der gesamten EU beispiellose Schutzmaßnahmen, und die Bürger können darauf vertrauen, dass die Nachrichten, die sie erhalten, auf Fakten beruhen und nicht von wirtschaftlichen oder politischen Interessen beeinflusst sind.” 

Das Social-Media-Team der EU behauptete dazu auf X:

“Unabhängige, freie Medien sind das Herzstück der Demokratie.”

Independent, free media stands at the core of democracy.Today, the European Media Freedom Act starts applying, designed to strengthen media freedom, independence, and pluralism within the EU ⬇️ pic.twitter.com/SXxuS7Sgj6

— European Commission (@EU_Commission) August 8, 2025

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte dazu auf X ergänzend ihre Wahrnehmung:

“Damit Journalisten ihre wichtige Arbeit in Sicherheit, ohne Einmischung oder Einschüchterung fortsetzen können.”

Zum Thema des vermeintlichen Schutzes vor “Einmischung oder Einschüchterung” finden sich jedoch in den Tiefen des Gesetzestextes verräterische Zwischenzeilen ‒ so auf Seite 23, Artikel 4: “Rechte der Mediendiensteanbieter”. So heißt es zum einen, dass die Mitgliedsstaaten “sicherstellen, dass journalistische Quellen und vertrauliche Kommunikation wirksam geschützt werden”. Dazu weiter:

“Die Mitgliedstaaten ergreifen keine der folgenden Maßnahmen […] Inhaftierung, Sanktionierung, Abfangen oder Untersuchung von Mediendiensteanbietern oder deren redaktionellen Personals oder Überwachung, Durchsuchung oder Beschlagnahme von diesen oder von deren Geschäfts- oder Privaträumen, um Informationen zu erhalten, die mit journalistischen Quellen oder vertraulicher Kommunikation im Zusammenhang stehen oder diese identifizieren können, oder Inhaftierung, Sanktionierung, Abhören oder Untersuchung von jeglichen Personen, die aufgrund ihrer regelmäßigen oder beruflichen Beziehung zu einem Mediendiensteanbieter oder dessen redaktionellem Personal über solche Informationen verfügen könnten […]”

Die so weit bekannten Realitäten in Deutschland seit 2020 bis in die Gegenwart sprechen für sich. Demgegenüber lautet die nun erweiterte Gefahr für kritische Journalisten über die eingebaute EU-Hintertür im Gesetz, dass “Regierungen in Ausnahmefällen ‒ nun offiziell ‒ eingreifen dürfen”. Die bewusste Rücksicherung möglicher Eingriffe in die Arbeit missliebiger Unternehmen und Journalisten lautet: “Es ist im Einzelfall durch einen überwiegenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt und ist verhältnismäßig”, dass “zum Zweck von Ermittlungen” unter anderem “die Mitgliedstaaten intrusive Überwachungssoftware einsetzen können”. 

Voraussetzung sei, dass es sich um eine Straftat handelt, wegen der ermittelt wird und die in einem Mitgliedsstaat “mit einem Höchstmaß von mindestens drei Jahren geahndet” wird. Hierzu kommentiert die Berliner Zeitung:

“62 Medien- und Nichtregierungsorganisationen hatten bereits 2023 in einem offenen Brief an den EU-Rat vor dieser Formulierung gewarnt […] Die Sorge: In Staaten, die bereits mit politischer Einflussnahme auf Medien auffallen, könnte der Schutz durch den EMFA faktisch ausgehöhlt werden.”

Ein FAZ-Artikel schrieb dazu im Juni 2023 (Bezahlschranke):

“Mehr als 400 Verlage, Zeitungen, Zeitschriften und Verbände aus der EU, darunter der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) äußern in einem offenen Brief an die EU-Gesetzgeber ihre Bedenken gegenüber dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz (EMFA).”

Die Kritik lautete dabei bereits vor zwei Jahren:

“Medienfreiheit und Pluralismus werden nicht dadurch erreicht, dass die Medienregulierung europaweit harmonisiert und in funktionierende und seit langem etablierte rechtliche Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten eingegriffen wird.”

Demgegenüber heißt es im EMFA-Text gleich einleitend auf Seite 2:

“Der Binnenmarkt für Mediendienste ist jedoch nicht ausreichend integriert, und er ist von einem gewissen Ausmaß an Marktversagen geprägt, das durch die Digitalisierung noch gesteigert wird. Es fungieren globale Online-Plattformen als Zugangstor zu Medieninhalten mit Geschäftsmodellen, die dazu neigen […] polarisierende Inhalte und Desinformation zu verstärken.”

Eine weitere willkürlich deklarierte Gefahr lautet:

“Das gute Funktionieren des Binnenmarkts wird für Mediendienste durch Anbieter herausgefordert, die systematisch Desinformation, oder Informationsmanipulation und Einmischung im Informationsraum, betreiben und die Freiheiten des Binnenmarkts für
missbräuchliche Zwecke nutzen.”

Vollkommen ironiefrei findet sich auf Seite 8 die EU-Wahrnehmung:

“Wenn öffentlich-rechtliche Mediendiensteanbieter, die gewöhnlich als vertrauenswürdige Informationsquellen erachtet werden, voreingenommene Berichterstattung über die politische oder wirtschaftliche Lage oder in Bezug auf bestimmte Wirtschaftsakteure liefern, weil sie vereinnahmt worden sind, könnte das auch die Fähigkeit von Unternehmen beeinträchtigen […]”

Auf Seite 25 lautet die abgesegnete EU-Forderung:

“Die Mitgliedstaaten beauftragen nationale Regulierungsbehörden oder -stellen oder andere zuständige Behörden oder Stellen mit der Entwicklung von nationalen Datenbanken zum Medieneigentum, in denen die Informationen nach Absatz 1 [Art. 6 Absatz 1, a): ihre(n) eingetragenen Namen und ihre Kontaktdaten] enthalten sind.”

Das nun geltende Gesetz kann damit die bereits zuvor eingerichtete “Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO)” explizit argumentativ ergänzen. Zu dieser Institution heißt es auf der Webseite der EU-Kommission unter dem Titel “Zusammenarbeit mit Faktenchecker*innen, Zivilgesellschaft, Medien und Wissenschaft”:

“Die EDMO ist ein Projekt zur Unterstützung einer unabhängigen, multidisziplinären Gemeinschaft aus Faktenchecker*innen, Akademiker*innen, Fachleuten für Medienkompetenz und anderen relevanten Akteuren, die gemeinsam gegen Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland vorgehen. Das Netzwerk deckt die gesamte EU ab.” 

Für Deutschland dabei geförderte Institutionen sind die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die ARD-Faktenfinder, der BR24-Faktenfuchs, die Deutsche Welle, das Medienportal Correctiv oder der private Blog Volksverpetzer.

Unterstützer des weitreichenden Gesetzes sehen die Gefahr, dass ein Erfolg davon abhängen wird, “ob und wie gut die neuen Regeln auch durchgesetzt werden”. Bezogen auf die Realität und Erfahrungswerte mit “deutschsprachigen Faktencheckern” ist zukünftig zumindest auf regierungszuarbeitender Ebene mit voller (Aus-)Nutzung aller Paragraphen des EU-Medienfreiheitsgesetzes zu rechnen.

In Deutschland können sich zudem ab sofort die 14 existierenden Landesmedienanstalten willkürlich regulierend (RT DE berichtete hier und hier) auf das geltende EU-Gesetz berufen.

Eine neue EU-Einrichtung namens “Europäischer Ausschuss für Mediendienste” wird die Umsetzung der Gesetze genau überwachen.

Mehr zum Thema ‒ “Staatsfinanzierte Zensur”: Landesmedienanstalt Niedersachsen droht Alexander Wallasch mit Sperrung





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