Das Leninski-Bezirksgericht in Rostow am Don hat sich bei der am 19. Mai geführten Verhandlung über eine Präventionsmaßnahme gegen den Stellvertretenden Kommandeur des ukrainischen faschistischen “Aidar”-Bataillons Denis Muryga für eine Dauer der Untersuchungshaft von zwei Monaten entschieden. Dies berichtet die russische Nachrichtenagentur TASS mit Verweis auf eine ungenannte Quelle bei den russischen Sicherheitsbehörden. Dem auf der Krim geborenen Rechtsradikalen wird die Sprengung einer Brücke zur Last gelegt, bei der auch mehrere Angehörige der Volksmiliz der Volksrepublik Lugansk zu Tode kamen. Die Tatsache der Sprengung als solche hatte Muryga bereits gestanden und März 2015 als Zeitraum dafür eingeräumt.
Muryga wurde im April 2022 festgenommen, und zwar bei seinem Versuch, in Zivilkleidung – als Flüchtling getarnt – auf russisches Staatsgebiet zu gelangen.
Für einen ukrainischen Nationalisten ziemlich kurios – erklärte der auf der Krim geborene und aufgewachsene Muryga, sich nun deswegen ergeben zu haben, weil er der Verfolgung Russisch sprechender Ukrainer in den von Kiew kontrollierten Gebieten der heutigen Ukraine überdrüssig geworden wäre.
Der “Aidar”-Faschist wird beschuldigt, an einer bewaffneten Formation im Hoheitsgebiet eines ausländischen Staates Mitglied gewesen zu sein, die in der Gesetzgebung dieses Landes nicht vorgesehen ist und deren Daseinszweck den Gesetzen Russlands zuwiderläuft (Teil 2 von Artikel 208 des russischen Strafgesetzbuches).
Nach eigenen Angaben des Gefangenen trat er im Januar 2015 in das “Aidar”-Bataillon ein. Im März desselben Jahres nahm er “an einer Sonderaktion zur Sprengung einer Brücke teil, bei der Mitglieder der Volksmiliz der Volksrepublik Lugansk ums Leben kamen”.
Ebenso nach Rostow am Don wurde am 18. Mai ein bislang nicht näher bezifferter Teil der gefangenen Milizkämpfer des ebenfalls faschistischen “Asow”-Bataillons transportiert, die sich im Mariupoler Metallurgiekombinat Asow-Stahl ergeben hatten. Sie sitzen nun in der Untersuchungshaftanstalt Nummer 1 der Stadt ein – wo seinerzeit gefangene deutsche Nazis inhaftiert waren, meldete die Presseagentur Don24. Weitere 89 Gefangene von dort wurden laut 161.ru – Rostow-am-Don-Online nach Taganrog im Gebiet Rostow gebracht. Ob auch sie dem Asow-Bataillon angehören, brachte die anonyme Quelle des Online-Nachrichtenportals in den Sicherheitsstrukturen des Gebiets Rostow allerdings nicht zum Ausdruck. Dies ist aber unwahrscheinlich, weil der Gesprächspartner betonte, dass sie als Kombattanten gelten (und die Geltung der Genfer Konvention sich somit auf sie erstreckt) – und sie vor allem wichtige Kandidaten zum Gefangenentausch seien, von dem die russische Staatsduma ukrainische nazistische Bataillone gesetzlich ausdrücklich ausschließen wollte.
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