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"Drecksack": Gericht verurteilt Özdemir-Kritiker zu Geldstrafe

rtnews by rtnews
10/07/2024
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Im Jahr 2022 düpierte ein Facebook-Nutzer in dem Medium den Grünen-Politiker Cem Özdemir mit der Bezeichnung “Drecksack”. Es folgte eine Anklage und nun eine Geldstrafe. Im Jahr 2020 maßregelte der heutige Bundesminister einen Bürger mit den Worten: “Bitte Maul halten”. Laut wohlwollenden Medien gab “Özdemir einem Wutbürger in Stuttgart Kontra”.

Der Grünen-Politiker und amtierende Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir verklagte einen Bürger wegen Beleidigung, da dieser im April 2022 ein im Internet zugängliches Video des Ministeriums über sein Facebook-Profil mit einem für Özdemir mehr als inakzeptablen Kommentar versehen hatte.

Es folgte die Ermittlung gegen den Kritiker, wobei nun das zuständige Gericht die Bewertung “Drecksack” zwar als Meinungsäußerung anerkannte, jedoch “überwiege im vorliegenden Fall das grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsrecht des Ministers”, und damit sei eine Geldstrafe angebracht. Gleich zwei offensive Kommentare des Klägers selbst gegen einen Bürger im Jahr 2020 hatten demgegenüber jedoch keinerlei juristische Folgen für den damals pöbelnden Özdemir.

Im April 2022 veröffentlichte der Bundesminister Cem Özdemir in den sozialen Medien einen Videokommentar, in dem der Grünen-Politiker “die Tafeln in Deutschland als zwingend erforderlich für die Versorgung bestimmter Bevölkerungsgruppen dargestellt hat”, heißt es in der Zusammenfassung des Gerichts. Weiter heißt es in einem Artikel der Berliner Zeitung zu dem Ereignis:

“Dem Beklagten habe missfallen, dass Özdemir nicht durch sein Ministerium die Grundlagen für eine ausreichende Lebensmittelversorgung schaffe, sondern sich dafür auf gemeinnützige Organisationen berufe.”

Die Kurzversion seiner Missfallensbekundung wurde durch das Wort “Drecksack” als Facebook-Kommentar untermauert. Das Büro von Özdemir ließ die Personalien des Mannes recherchieren, und es kam laut ZDF-Informationen “zur Klage des Ministers” und zu der nun abgeschlossenen Verhandlung vor dem Landgericht Koblenz. Der Beitrag informiert auch über das Endergebnis der Verhandlung:

“Auf die Klage des Ministers hin verurteilte das zuständige Amtsgericht den Mann zur Unterlassung und zur Zahlung eines Schmerzensgelds von 600 Euro. Zudem muss er vorgerichtliche Abmahnkosten in Höhe von 800 Euro bezahlen.”

Der Grünen-Politiker sah sich im Anschluss in seiner persönlichen Wahrnehmung bestätigt, wie er in einem X-Posting zu erkennen gibt:

FYI: „Drecksack“ ist eine ehrenrührige Beleidigung. So hat auch das Landgericht Koblenz entschieden. Das Schmerzensgeld geht an @HateAid, Danke für die Unterstützung!https://t.co/bsJWESEi1T

— Cem Özdemir (@cem_oezdemir) July 9, 2024

Das ZDF informiert am Rande noch darüber, dass der Beklagte im Rahmen des Prozesses Prozesskostenhilfe beantragt hatte, da seiner Meinung nach seine Formulierung “zwar eine unsachliche, aber zulässige Meinungsäußerung darstellt”. Das Landgericht Koblenz lehnte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab. Das Rechtsmittel habe “keine Aussicht auf Erfolg”, was so begründet wurde:

“Zwar handle es sich um eine Meinungsäußerung. Diese sei aber ehrenrührig und verletze Özdemir in seinem Persönlichkeitsrecht. Dies überwiege gegenüber der Meinungsfreiheit des Facebook-Nutzers.”

Die Bezeichnung “Drecksack” hätte dabei “keinerlei Bezug zum Thema des Videos”, zudem “entfaltete der Kommentar eine erhebliche Breitenwirkung”. Die Koblenzer Richter betonten in ihrer Begründung:

“Auch Machtkritik erlaubt nicht jede auch ins Persönliche gehende Beschimpfung von Amtsträgern oder Politikern.”

Nutzer der sozialen Medien sahen in dieser Begründung eine “Doppelmoral”, bezogen auf die nachweisliche Machtposition eines Politikers. So lauteten X-Kommentare zum Posting etwa:

“Nanu, so empfindlich? Beim Austeilen sind Sie nicht so zimperlich. Ganz schwach, Herr Özdemir.”

“Tja. Passt nicht zu Ihnen. Sie reagieren doch auch gern robust.”

“Ach Cem, was wären viele Menschen in diesem Land froh, wenn sie nur Drecksack und weder Tyrann noch Blinddarm oder Putinschwanzlutscher genannt worden wären.”

Der Verweis auf “robuste Reaktionen” seitens Özdemirs spielt auf einen Vorfall im Juni 2020 an. Die Welt titelte damals zu einem dokumentierten Ereignis:

“‘Bitte Maul halten’ – Özdemir gibt Wutbürger in Stuttgart Kontra: Grünen-Politiker Cem Özdemir hat schon des Öfteren bewiesen, dass er nicht auf den Mund gefallen ist. Die jüngste Gelegenheit hatte er am Sonntag. Im Interview mit WELT zu den Ausschreitungen in Stuttgart wird er von einem Passanten unterbrochen – und reagiert mit einer klaren Ansage.”

Ist das derselbe Cem Özdemir, der gerade eine facebook-Nutzerin wegen der Beleidigung “Drecksack” erfolgreich verklagt hat? pic.twitter.com/NZonsFHmwv

— Gr@ntlɘr 🥨🍺 (@oida_grantler) July 10, 2024

Der aufgebrachte Bürger sprach dabei in einer Interviewsituation Özdemir von der Seite an, um festzustellen: “Polizei ist Diktatur, ist Schuld”. Özdemir reagierte bestimmt, dabei höflich und direkt mit zwei Aufforderungen:

“Bitte halte die Fresse, danke, ich rede hier gerade. Wir sind hier in Deutschland. Bitte Maul halten, danke.” 

Das Focus-Magazin stellte fest: “Özdemir weist Passanten in Stuttgart zurecht.” Der Sender n-tv kommentierte das Ereignis mit der Feststellung: “Özdemir weist Störenfried rüde zurecht”. Özdemir entschuldigte sich später, die Beleidigung blieb ohne juristische Folgen für den Politiker.

Mehr zum Thema – Baerbock will nicht “dümmste Außenministerin der Welt” sein





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Tags: GeldstrafeGerichtÖzdemirKritikerquotDrecksackquotverurteilt
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