Aus einer schnellen Einigung ist doch nichts geworden. Die EU-Staats- und -Regierungschefs haben sich bei ihrem Treffen in der Nacht auf Dienstag nicht auf die Verteilung der EU-Spitzenposten geeinigt. Zwar gilt die derzeitige EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen weiterhin als Favoritin für eine weitere Amtsperiode. Doch die Machtverhältnisse nach der EU-Wahl spiegeln sich nun auch in der Debatte über die Postenverteilung wider.
Das Personalpaket sieht nach einer Grundsatzvereinbarung der drei großen Parteienfamilien vor, dass die CDU-Politikerin von der Leyen an der Spitze der Kommission bleiben soll. Die liberale estnische Regierungschefin Kaja Kallas würde EU-Außenbeauftragte werden.
Für den Posten des Ratschefs wurde der sozialdemokratische portugiesische Ex-Premier António Costa vorgeschlagen. Diplomaten zufolge gebe es bei diesen Namen Einigkeit. Auch die derzeitige Parlamentspräsidentin Roberta Metsola gilt weiterhin als gesetzt.
Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), die als stärkste Fraktion aus der EU-Wahl hervorging, wollte den Berichten zufolge aber noch mehr als den wichtigen Kommissionspräsidentenjob: Die Besetzung des Amtes des EU-Ratspräsidenten solle nicht sofort für fünf Jahre geregelt werden. Nach zweieinhalb Jahren könnte dieser Posten dann theoretisch der EVP überlassen werden. Dieser überraschende Vorschlag soll auf der anderen Seite für Misstrauen gesorgt haben, wie der österreichische, öffentlich-rechtliche Sender ORF berichtete.
Die Idee, den Posten des EU-Ratspräsidenten aufzuteilen, kam laut dem Nachrichtenportal Politico vom konservativen kroatischen Ministerpräsidenten Andrej Plenković, der sich demnach auch Hoffnung auf den Posten mache. Laut Angaben aus Verhandlungskreisen lehnen die Sozialdemokraten diesen Vorstoß ab.
Der Ratschef wird anders als Kommissionspräsident und Außenbeauftragter an sich nur für zweieinhalb Jahre gewählt. Zuletzt war es allerdings so gewesen, dass der Posten bei den Personalverhandlungen wie die anderen Posten für fünf Jahre einer Parteienfamilie versprochen wurde.
Bundeskanzler Olaf Scholz hatte vor dem Gipfel auf eine Einigung “in kürzester Zeit” gehofft. Daraus wurde nichts. Notwendig für die Entscheidung im Gremium der Staats- und Regierungschefs ist eine verstärkte qualifizierte Mehrheit. Das heißt, es müssen mindestens 20 der 27 EU-Staaten zustimmen, und diese müssen mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU repräsentieren.
Auch hier wirken die Ergebnisse der EU-Wahl nach. Sowohl Scholz’ SPD als auch die von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron geführte liberale Koalition rutschte stark ab. Die deutsch-französische Allianz innerhalb der EU ist geschwächt, die italienische Regierungschefin Giorgia Meloni hat mit ihrer postfaschistischen Partei Fratelli d’Italia hingegen bei der EU-Wahl klar gewonnen.
Mehr zum Thema – EU: Keine Wahleinmischung durch ausländische Staaten