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Dienst in fremder Armee: Schweizer Militärgericht verurteilt Ukraine-Söldner

rtnews by rtnews
18/12/2025
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In der Schweiz ist der Dienst in der Armee eines anderen Landes verboten. Nun hat ein Schweizer Gericht erstmals einen Ukraine-Söldner verurteilt. Vergeblich hatte die Verteidigung auf einen Freispruch ihres Mandanten gedrängt, der nicht vor Gericht erschienen war, da er jetzt in Israel lebt.

Das Militärgericht im schweizerischen Meilen (Kanton Zürich) verurteilte am Donnerstag den Schweizer Avi M. zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, die vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 49-Jährige zwischen Februar 2022 und Dezember 2024 illegal für die Ukraine gekämpft hatte. Schweizern ist es verboten, in fremden Armeen zu dienen.

Der Prozess fand in Abwesenheit von M. statt, der derzeit in Israel lebt, da er beide Staatsbürgerschaften besitzt. Der Verurteilte hatte in der Vergangenheit mit Medien über seinen Einsatz in der Ukraine offen gesprochen, wo er als Scharfschütze tätig gewesen sein soll.

“Meine Grundmotivation war immer dieselbe: Ich will keine kleinen Kinder mehr in Plastiksäcke verpacken. Und wenn es durch meine Arbeit nur eines weniger ist, hat es sich schon gelohnt”, sagte er etwa im Januar 2023 in einem Beitrag des SRF. Ihm sei bewusst, dass er in der Schweiz für seine Söldnertätigkeit verhaftet würde. “Es ist vieles illegal, das richtig wäre”, sagte er damals.

In seiner Beweisführung bezog sich das Gericht neben Medienberichten und Beiträgen von M. in sozialen Medien auch auf eine Liste von Europol, auf der einschließlich des Schweizers 573 internationale Söldner verzeichnet waren.

Die Berichte und seine Aussagen zeigten, dass der 49-Jährige an der Front war, argumentierte der Auditor in seinem Plädoyer (in einem Schweizer Militärgericht ist ein Auditor das Pendant zum Staatsanwalt). “Er kann nicht selber entscheiden, einen solchen Dienst zu leisten”, sagte der Auditor. Söldnertätigkeiten im Ausland würden in der Schweiz auch dann bestraft, wenn sie aus humanitären Gründen erfolgten.

Aufgrund mehrerer Vorstrafen und um ihn von weiteren Einsätzen abzuhalten, forderte der Auditor eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. 

Die Verteidigung des abwesenden Angeklagten forderte dagegen einen Freispruch für ihren Mandanten. Es gebe keine objektiven Beweise dafür, dass M. an Kampfhandlungen teilgenommen hat. Die Anklage beruhe nur auf Medienberichten und Aussagen des Angeklagten selbst, die aber zweifelhaft seien. “Selbst die Mutter glaubt ihm kaum etwas”, sagte die Verteidigerin.

Die Mutter hatte vor Gericht als Zeugin ausgesagt und erklärt, sie glaube nur wenig von dem, was ihr Sohn erzählt, da er “immer geschwindelt” habe. Sie brauche keinen Arzt, um zu wissen, dass mit ihrem Sohn etwas nicht stimmt. So habe er die Rekrutenschule zwei Wochen vor dem Ende aufgegeben, wobei er aber Waffen immer gemocht habe. Von 2014 bis 2017 war M. in einer stationären Maßnahme in einer psychiatrischen Klinik.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da noch Berufung eingelegt werden kann. Es war der erste Prozess in der Schweiz gegen einen Ukraine-Söldner. Derzeit laufen Ermittlungen gegen einen weiteren Schweizer, der sich in Medien damit gebrüstet hatte, als Söldner in der Ukraine einem Russen “in den Kopf” geschossen zu haben.

Mehr zum Thema – “Ich schoss einem Russen in den Kopf” – Schweizer brüstet sich mit seinem Einsatz in der Ukraine



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Tags: ArmeeDienstfremderMilitärgerichtSchweizerUkraineSöldnerverurteilt
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