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Das Billionen-Schulden-Manöver und der elende Zustand des Parlaments

rtnews by rtnews
10/03/2025
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Alle tun so, als sei das völlig in Ordnung, ein Zombieparlament einzuberufen, um den Deutschen mal schnell eine Billion neue Schulden zu verschaffen. Weder die alten noch die neuen Abgeordneten revoltieren. Dabei ist dieses Manöver eine grobe Missachtung des Parlaments.

Von Dagmar Henn

Das ist schon atemberaubend, was da seit dem Wahlsonntag abgezogen wurde. Nachdem nie Geld da war, um etwa für ausreichende Renten zu sorgen oder die eklatante Wohnungsnot zu beheben (bei der auch Deutschland langsam, aber sicher auf Zeltstädte von Obdachlosen zusteuert), wird auf einmal nicht nur ohne Hemmungen, sondern auch noch in Turbogeschwindigkeit von einer Billionenschuld geredet, die dann noch vom alten Bundestag verabschiedet werden soll.

Das Publikum betrachtet, mit offenem Maul, aber noch weitgehend widerstandslos, einen der schnellsten Fälle gebrochenen Wahlversprechens in der deutschen Geschichte. Verglichen damit war das Umfallen der SPD damals bei der Merkel-Regierung zur Mehrwertsteuer noch regelrechtes Schneckentempo. Mehr noch: Das, was da so hastig zurechtgezimmert wird, wird genau deshalb so eilig durchgedrückt, weil die Deutschen sonst noch merken könnten, dass man ihnen gerade das letzte Hemd auszieht, und das ist nicht metaphorisch gemeint. Den meisten zumindest. Die üblichen 0,1 Prozent können sich eins grinsen und den Schampus öffnen.

Wobei es schon interessant und auffällig ist, dass innerhalb der CDU alle diese Kehre schweigsam mitmachen. Immerhin wurden sie als Kandidaten auf Grundlage eben des Wahlprogramms aufgestellt, das zwar schon schlimm genug war, aber im Vergleich zur jetzt dargebotenen Hauruckpolitik noch geradezu harmlos. Kanonen statt Butter eben.

Dabei wird dann auch noch das Einzige, das vielleicht von dieser Kleinen Koalition zu erhoffen gewesen wäre, nämlich zumindest eine partielle Befreiung von dem grünen Wahn, jetzt auch noch im Verhandlungspoker verheizt, weil ja die Stimmen der Grünen erforderlich sein sollen, um das Monsterpaket noch durch den alten Bundestag zu schieben. Vielleicht hätte man schlicht das finanzielle Angebot an die FDP etwas erhöhen sollen. Es ist vermutlich billiger, allen FDP-Abgeordneten den Lebensabend zu versilbern, statt noch weiteren Klimawahn zu unterschreiben. Wie auch immer.

Allerdings, im Großen und Ganzen wird so getan, als sei das Manöver, das deutsche Parlament auf Jahre hinaus zu entmannen, völlig rechtmäßig. Als wäre es problemlos, mal eben nach einer bereits stattgefundenen Wahl das alte Parlament zu recyclen, weil einem die Mehrheiten des neuen nicht so genehm sind. Sonst könnte ja schließlich morgen der Russe vor der Tür stehen…

Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau hat dazu auf X eine überaus schlüssige Argumentation geliefert, dass dem nicht so ist. Richtig, Vosgerau war im vergangenen Januar das Opfer zahlreicher Unterstellungen seitens der Propaganda-GmbH Correctiv geworden, die anschließend alle zurückgezogen werden mussten. Das, was er sagt, hätte jedenfalls schon zuvor auffallen müssen. Vor allem müsste es den Abgeordneten des neuen Bundestages auffallen, die ganz nebenbei durch diese Manöver eine erhebliche Einschränkung ihrer Entscheidungsrechte erfahren. Das, was da passieren soll, ist nun einmal eine Grundsatzentscheidung, die Folgen für mindestens eine, wenn nicht zwei Legislaturen hat.

Der Kern von Vosgeraus Argumentation ist der Ablauf, der erforderlich war, um vorgezogene Neuwahlen möglich zu machen. Es gab eine Vertrauensfrage im Bundestag, bei der Bundeskanzler Olaf Scholz keine Mehrheit fand, woraufhin Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Bundestag auflöste. Genau so, wie es in Artikel 68 des Grundgesetzes (GG) steht:

“Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.”

Nun wird, so Vosgerau, vielfach vorgetragen, es sei im Grundgesetz kein Interregnum vorgesehen, bei dem das alte Parlament nicht mehr, das neue aber noch nicht beschließen könne. Allerdings ginge es dabei immer um den Fall einer regulären Wahl. Im Zusammenhang mit dem normalen Ablauf einer Wahlperiode ist allerdings auch nie die Rede von “aufgelöst”.

Auf der anderen Seite könne, und das macht seine Darstellung wirklich spannend, sich das neue Parlament durchaus vor dem bisher gesetzten Termin des 25. März konstituieren, denn die Regelung bezüglich der Konstituierung laute “spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl”, der neugewählte Bundestag hätte sich also bereits am Tag nach der Verkündung des vorläufigen Endergebnisses treffen können.

Und jetzt wird es lustig: Der letzte Absatz von Artikel 39 GG, in dem es um diesen Punkt geht, lautet:

“Der Bundestag bestimmt den Schluß und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.”

Das bedeutet, wenn ein Drittel der Abgeordneten des neuen Bundestages sich einigen könnten, eine Einberufung der konstituierenden Sitzung zu verlangen, würde auf diese Weise das derzeit stattfindende Manöver unmöglich. Das Problem dabei ist, dass, sofern nicht genug einzelne Abgeordnete bereit sind, gegen die Fraktionsdisziplin und die Manöver der Parteiführungen zu meutern, ein solcher Antrag nur in Zusammenarbeit ausgerechnet der Fraktionen von AfD und Die Linke möglich wäre.

Das ändert jedoch nichts an dem fatalen Wörtchen “aufgelöst”. Beim regulären Geschäftsübergang endet das Mandat der alten Abgeordneten zu einem vorbestimmten Zeitpunkt. Aber welche andere Bedeutung sollte das Wort “aufgelöst” haben, wenn nicht die, dass in dem Moment, in dem der Bundespräsident die entsprechende Entscheidung unterzeichnet, das Mandat der Abgeordneten des alten Bundestages erloschen ist? Genau dies ist auch die einzige sinnvolle Erklärung für die verkürzten Fristen: dass nämlich bei diesem Schritt genau das Interregnum eintritt, das beim normalen Ende einer Legislatur ausgeschlossen ist.

Was sich an dem ganzen Ablauf bisher zeigt, ist ein eklatanter Mangel an Rückgrat seitens der Parlamentarier, die sich offenkundig selbst nur als Verfügungsmasse der parteiinternen Strippenzieher sehen und den Auftrag der Wähler irgendwo ganz unten abheften. Denn weder gab es auch nur ansatzweise ein Votum für die Billionenschuld, noch für eine Fortsetzung des grünen Klimairrsinns, ganz im Gegenteil. Von der Frage von Krieg und Frieden, die im Wahlkampf gezielt heruntergespielt wurde, ganz zu schweigen. Eigentlich müssten sich jetzt die Abgeordneten der CDU/CSU genau dem Wahlprogramm verpflichtet fühlen, auf dessen Grundlage sie gewählt wurden. So, wie alle anderen Abgeordneten auch. Die Neuen unter ihnen haben jetzt gewissermaßen die Gelegenheit, in ihrem Amt zu versagen, ehe sie es überhaupt angetreten haben, und das auch noch mit geradezu historischen Konsequenzen.

In Summe ergibt sich da der größte Wahlbetrug der letzten Jahrzehnte. Selbstverständlich ist eine Kreditaufnahme, die mehr als zwei komplette Bundeshaushalte beträgt, von der im Wahlkampf nicht einmal die Rede war, nichts, was mal eben in zwei Wochen durchgepeitscht werden darf, ohne dass auch nur ansatzweise die Details, wozu dieses Geld überhaupt dienen soll, öffentlich bekannt sind. Und eigentlich müsste die Frage der Zulässigkeit dieses Manövers gerade die öffentliche Debatte dominieren, denn dass auf diese Weise das eben eingeholte Votum der Wähler gleich doppelt entwertet wird, ist nicht gerade eine Lappalie. Als die SPD damals einknickte und ‒ statt eine Mehrwertsteuererhöhung zu verhindern ‒ plötzlich einer Erhöhung um ganze drei Prozent zustimmte, löste das noch breite Empörung in der Presse aus. Die ist mittlerweile so domestiziert, dass sie nur noch im Chor nach noch mehr Aufrüstung schreit, wer will schon Demokratie.

Klar, in Rumänien wird gerade vorexerziert, was von den bürgerlichen Freiheiten noch übrig bleibt, wenn das Resultat Brüssel nicht zusagt: nichts. Das, was gerade mit dem Bundestag gespielt wird, hat zwar durchaus überzeugende Züge eines putschartigen Handelns, aber ganz so schlimm wie in Bukarest ist es doch nicht. Immerhin durften die deutschen Wähler ihre Stimmzettel noch abgeben, auch, wenn jetzt, statt einer Fortsetzung der vorherigen Politik, was schlimm genug wäre, mehr vom Gleichen, nur noch viel schlimmer, geliefert wird. Womit dann auch klar wird, was der wahre Zweck des Brandmauertheaters ist: einzuhämmern, das sei die Frage, an der sich Wohl und Wehe der Demokratie in Deutschland entscheidet. Und während alle brav den Blick auf das vermeintlich so entscheidende Mäuerchen richten, wird hinter ihnen das gesamte Gebäude eingerissen.

Mehr zum Thema ‒ Schulden, um in den Krieg zu ziehen – Der Wählerbetrug des Friedrich M.



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Tags: BillionenSchuldenManöverdasderdesElendeParlamentsundZustand
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