In der sogenannten Cum-Ex-Affäre besteht laut der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg weiterhin kein Anfangsverdacht gegen Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher und seinen Vorgänger, Bundeskanzler Olaf Scholz (beide SPD). Eine im Februar von Rechtsanwalt Gerhard Strate gestellte Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen die beiden SPD-Politiker und weitere Beteiligte habe die Generalstaatsanwaltschaft deshalb auch als unbegründet zurückgewiesen, bestätigte eine Sprecherin der Behörde der Nachrichtenagentur dpa. Der entsprechende Bescheid sei demnach am 10. August ergangen.
Von der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Scholz und Tschentscher habe die Staatsanwaltschaft im März erneut abgesehen, weil sie einen strafprozessualen Anfangsverdacht weiterhin verneint habe, so die Sprecherin weiter. Aus der von Strate gestellten Strafanzeige hätten sich keine Erkenntnisse ergeben, die Anlass geboten hätten, von der früheren Entscheidung gegen die Aufnahme von Ermittlungen abzuweichen. Durch Beschwerdeentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft vom 29. November 2021 sei diese frühere Entscheidung auch bestätigt gewesen, erläuterte die Sprecherin:
“Seinerzeit wurde festgestellt, dass sich Hamburger Finanzbeamte – und somit auch ihre Vorgesetzten – nicht strafbar gemacht hatten, als sie es in Ausübung ihres Ermessens unterließen, für das Jahr 2009 angerechnete Kapitalertragssteuer in Höhe von 47 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften von der Warburg Bank AG zurückzufordern.”
Auch gebe es bisher weiterhin keine Anhaltspunkte dafür, dass der Bundeskanzler Falschaussagen im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss tätigte, wie die Sprecherin mitteilte. In diesem Zusammenhang hatte Scholz erst kürzlich erneut jedwede Verantwortung von sich gewiesen. “Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass es eine politische Beeinflussung gegeben hat”, sagte er vergangene Woche in Berlin. “Ich bin sicher, dass diese Erkenntnis nicht mehr geändert werden wird.”
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— Storymakers (@mz_storymakers) August 11, 2022
Kann sich Scholz wirklich nicht erinnern?
Im Zentrum der sogenannten Cum-Ex-Affäre steht ein ungeheuerlicher Verdacht: Hat der damalige Bürgermeister und heutige Bundeskanzler die Hamburger Warburg Bank im Jahr 2016 trotz deren krimineller Aktiengeschäfte vor dem Fiskus gedeckt? Im Raum steht zumindest, dass dieser zeitweise auf 47 Millionen Euro Steuerrückforderung gegen die Bank verzichtete. Ob mit Billigung oder gar auf Initiative von Scholz bleibt indes unbekannt. Erst einige Zeit später bemühte sich die Hamburger Finanzverwaltung nach Erlass eines Gerichtsbeschlusses doch um Eintreibung der noch offenen Geldsumme.
In der Sache ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft bereits gegen zwei ehemalige Hamburger SPD-Politiker und eine Finanzbeamtin wegen des Verdachts der Begünstigung von Steuerhinterziehung. Daneben analysiert ein eingesetzter Untersuchungsausschuss seit Jahren die Rolle prominenter SPD-Politiker in dem Skandal, darunter auch die des damaligen Hamburger Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz.
Mitunter deshalb fordern Unionspolitiker von Scholz inzwischen, der Kölner Staatsanwaltschaft seine privaten E-Mails zur Verfügung zu stellen. “Scholz muss jetzt den Ermittlern auch seinen privaten E-Mail-Verkehr offenlegen”, forderte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Andrea Lindholz (CSU), im Gespräch mit der Bild. Auch der Unionssprecher im Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft, Götz Wiese, beklagte:
“Es müssen sämtliche E-Mails und Chats von Scholz durchgesehen werden.”
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