Im Februar dieses Jahres erfolgten erste Medienberichte, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seit Monaten “an einem neuen Gutachten zur Einstufung der AfD” arbeite. Laut Spekulationen könnte die gesamte Partei nach Abschluss und Verkündigung als “gesichert extremistische Bestrebung” eingestuft werden. Das “Medienhaus Correctiv” teilte nun auf seiner Webseite mit, dass dieser Vorgang, mögliche Ergebnisse, gerichtlich zur Veröffentlichung eingeklagt werden. Dies wenige Wochen vor dem Neuwahltermin.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte zuvor im März 2022 mehrere eingereichte Klageanträge der Partei Alternative für Deutschland (AfD) und ihrer Jugendorganisation Junge Alternative (JA) gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) abgewiesen.
Am 13. November wurde seitens einer Bundestagsgruppe von 113 unterzeichnenden Parlamentariern ein AfD-Verbotsantrag final initiiert, über welchen den Plänen zufolge noch in dieser Legislaturperiode abgestimmt werden soll, “damit das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht in Gang kommt.”
Nach Auflösung der Ampelkoalition und der Benennung des 23. Februar 2025 als Termin für Neuwahlen, informiert jetzt die – laut Wikipedia-Eintrag – “Faktenchecker”-Redaktion des Unternehmens Correctiv über ihre Pläne zur manipulativen AfD-Diskreditierung. So heißt es auf der Webseite:
“Das Medienhaus Correctiv hat heute beim Verwaltungsgericht Köln einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht. Ziel ist es, die Behörde zur Offenlegung von Informationen über den aktuellen Prüfstatus der Alternative für Deutschland (AfD) zu bewegen.”
Die Redaktion stütze sich bei ihrem Antrag auf zwei “zentrale rechtliche Regelungen”, die lauten:
- Artikel 5 des Grundgesetzes, der der Presse einen verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch gegen Bundesbehörden verleiht;
- § 16 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, der die Behörde zur Information der Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen verpflichtet.
Ziel sei es, durch einen entsprechenden Urteilsspruch seitens des Verwaltungsgerichts Köln, dass darüber neue Information aus einem neuen BfV-Gutachten freigeklagt werden, in der mutmaßlichen Hoffnung der Hochstufung der AfD zur Partei mit “gesichert rechtsextremistischer Bestrebung” und dementsprechenden Auswirkungen auf den kurzen Wahlkampf.
Correctiv-Geschäftsführer Davis Schraven habe laut dem Beitrag “trotz intensiver Bemühungen”, darunter vermeintlich auch “direkte Gespräche mit der Behörde” sowie eigenen “umfangreichen Recherchen”, nicht die erwünschten Informationen erhalten, da die Faeser-Behörde anmaßend “bislang jegliche inhaltliche Auskunft verweigert” habe.
Die Redaktion behauptet, dass “die Öffentlichkeit über die AfD informiert werden muss.” Weiter heißt es:
“Außerdem sollten nach Ansicht von Correctiv die zu Grunde liegenden hinreichend gewichtigen tatsächlichen Anhaltspunkte für die Einstufung durch den BfV veröffentlicht werden, soweit diese Anhaltspunkte nicht dem Geheimhaltungsschutz unterliegen.”
Der bis dato zuständige BfV-Präsident Thomas Haldenwang hat sich dabei bis zum Jahresende beurlauben lassen, nachdem medial-politisch kritisiert worden war, dass der CDU-Politiker im Hintergrund seiner Tätigkeit den Versuch eines Direktmandats für den Bundestag in seinem Wahlkreis Wuppertal anstrebt.
Schraven erklärt weiter wörtlich auf der Webseite, mit dem Nachweis eines rein wahltaktischen Agierens:
“Uns bleibt nur die Klage im Eilverfahren. Die Menschen in Deutschland müssen wissen, ob die AfD nach Ansicht des Bundesverfassungsschutzes gesichert rechtsextremistische Bestrebungen verfolgt, bevor sie ihre Wahlentscheidung treffen. Jetzt gilt es. Nicht irgendwann.”
Schraven zitiert zudem einen Bericht der Tagesschau, der besagt, die Faeser-Behörde “habe intern ihre Zurückhaltung bei der Veröffentlichung der Einstufung mit möglichen Auswirkungen auf den Wahlkampf begründet.”
Ungenannte, vermeintlich “namhafte Verfassungsrechtler” würden demgegenüber die Correctiv-Position vertreten, “dass das Amt gerade im Vorfeld von Wahlen zur umfassenden Information der Öffentlichkeit verpflichtet sei.”
Das Verwaltungsgericht Köln muss nun über den Correctiv-Eilantrag entscheiden.
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