
Die Prozesse wegen des Correctiv-Artikels über das angebliche Potsdamer Geheimtreffen ziehen sich nun bereits über zwei Jahre hin, aber von Urteil zu Urteil bleibt weniger von der ursprünglichen Erzählung übrig, die damals zu großen Protestdemonstrationen “gegen Rechts” geführt hatte und der Forderung nach einem Verbot der AfD Vorschub leistete.
Am 17.03. fällte nun das Landgericht Berlin II zur Unterlassungsklage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy gegen die Correctiv gGmbH ein Urteil, mit dem weitere Aussagen dieses Berichts untersagt wurden. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:
“Das Landgericht hat der Correctiv gGmbH untersagt, in Bezug auf die Klägerin folgende Sätze zu behaupten und/oder zu verbreiten:
‘Es bleiben zurück: … Ein ‘Masterplan’ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen’
‘An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können’
‘Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy brachte den Vorschlag vor, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ‘wieder wegzunehmen’.'”
Die Begründung dürfte erst in einigen Wochen vorliegen. Aber es sind bereits eine ganze Reihe entscheidender Punkte des damaligen Berichts gefallen, auch wenn gelegentlich ein Gericht zu Hilfskonstruktionen griff, das Publikum müsse Aussagen als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptungen lesen, um nicht Belegbares aufrechtzuerhalten.
Es war gerade die Gleichsetzung des Begriffs der “Remigration” mit Deportation, die damals eine Welle der Empörung auslöste (die nachweisbar in Zusammenarbeit mit der Kampagnen-Organisation “Campact” geplant worden war, von der zeitgleich sowohl eine Petition zum Verbot der AfD als auch eine Petition, dem AfD-Politiker Björn Höcke das passive Wahlrecht zu entziehen, gestartet wurde). Die nun gerichtlich untersagte Formulierung vom “Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern” ist genau der eine Punkt, der damals in ARD, ZDF und anderen Leitmedien als Beleg dafür vorgetragen wurde, dass dieses Treffen weniger Personen Ende November 2023 in einem Potsdamer Hotel zutiefst staatsgefährdend gewesen sei.
Wahrscheinlich wird die auch mit öffentlichen Geldern finanzierte Correctiv gGmbH gegen dieses Urteil Berufung einlegen. Weitere Verfahren laufen noch. Bis die juristische Auseinandersetzung um diesen Bericht abgeschlossen ist, wird also noch einige Zeit vergehen.
Der einst noch von Angela Merkel abgesetzte ehemalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz erinnerte im Zusammenhang mit diesem Urteil in einem Tweet an eine Aussage, die er schon im vergangenen Jahr gemacht hatte, mit der er weitere Konsequenzen einfordert:
„Der Fall Correctiv verlangt, dass diese quasistaatlichen oder privaten Geheimdienste, die der Bekämpfung von Oppositionellen dienen, verboten werden, weil sie in keiner Weise mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Einklang stehen. Sie müssen zunächst enttarnt…
— Hans-Georg Maaßen (@HGMaassen) March 18, 2026
Vor der Bundestagswahl im Februar 2025 gab es eine Anfrage der CDU/CSU im Bundestag, die einen ersten Schritt hätte darstellen können, das Geflecht aus Organisationen wie Correctiv, Hate Aid und anderen aufzulösen; allerdings folgten darauf keine weiteren Schritte, nachdem die Koalition mit der SPD gebildet worden war. Jedes weitere derartige Urteil belegt allerdings, wie manipulativ und gefährlich eine Organisation wie Correctiv sein kann.
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