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Corona-Impfschäden: Bundesgerichtshof urteilt zugunsten der Ärzte

rtnews by rtnews
13/10/2025
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“Es geht um Ihre Gesundheit, und es geht um die Zukunft unseres Landes!”, so die Steinmeier-Drohung im Jahr 2021. Millionen Bürger folgten der bizarren “Impfbewerbung”, gepaart mit politischer Nötigung. Es folgten Abertausende Schicksale. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs stellt nun klar, dass die Verursacher straffrei ausgehen.

Von Bernhard Loyen

Ein heute 36-jähriger Mann aus dem nordrhein-westfälischen Hamm wird zwei Jahre nach Erhalt des “Booster-Piks” mit dem mRNA-“COVID-Impfstoff” von Moderna belehrt, dass er die lebensbeeinträchtigenden Nachwirkungen laut Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) auch weiterhin allein, ohne Zahlung von Schmerzensgeld seitens der verantwortlichen Ärztin, bewältigen muss.

In zwei Vorinstanzen hatten das Landgericht Dortmund (Urteil vom 27. Juli 2023) und das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 19. Juni 2024) entschieden, die Ärztin habe bei der Verabreichung des Spikevax-Wirkstoffs “in hoheitlicher Funktion”, also “haftungsrechtlich als Beamtin” gehandelt. Daher haftet nun laut dem Beschluss aus der Vorwoche der Staat und damit die Steuerzahler. Für Abertausende sogenannter “Post-Vac”-Opfer eine illusorische, rein theoretische Hoffnung auf Hilfe, die nach einem ersten Gedanken hinsichtlich der Realität umgehend zerfasert, wie das Innere im schmerzvollen Dasein.

Am 9. Oktober erlebten “Post-Vac”-Leidende nachdrücklich als ARD-Zuschauer im Rahmen eines Tagesschau-Beitrags von genau 35 Sekunden Länge die jüngste traurige Erkenntnis zum Thema Schuld und Sühne. So lautet die Kurzmitteilung:

“Ärzte müssen nicht für Corona-Impfschäden haften”

Ein totalitärer Gesellschaftsumbau funktioniert auch weiterhin nur dann, wenn alle Rädchen der benötigten Ebenen willfährig oder über eingefordertem Gehorsam im rigiden System der verantwortlichen Politik greifen. Waren “impfende” Ärzte jener Jahre der “Coronakrise” nun aktive Mittäter oder nur dienliche Erfüllungsgehilfen bei einem medizinischen Feldversuch ungeahnten Ausmaßes? Was passierte noch am Tag der BGH-Mitteilung? Das Presseteam des Bundeskanzlers informiert:

“Am Donnerstagabend [den 9. Oktober] nehmen der Bundeskanzler und das Bundeskabinett an einem Abendessen mit den Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts im Bundeskanzleramt teil. Diese Treffen finden seit Jahrzehnten regelmäßig statt und sind ein traditionelles Zeichen der gegenseitigen Wertschätzung zwischen zwei Institutionen des demokratischen Verfassungsstaates.”

Die offizielle BGH-Pressemitteilung vom 9.Oktober 2025 informiert und belehrt, dass die Mitarbeiter des III. Zivilsenats sich in dem zu bearbeitenden Fall mit der Frage befassen mussten, “wer für etwaige Aufklärungs- oder Behandlungsfehler bei einer bis zum 7. April 2023 vorgenommenen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haftet”, die bei dem betroffenen Kläger in einer Vertragsarztpraxis vorgenommen wurde. Dazu heißt es:

“Der Kläger hat geltend gemacht, bei seiner Erkrankung handele es sich um einen Impfschaden. Die dritte Impfung sei fehlerhaft verabreicht und er zuvor nicht hinreichend aufgeklärt worden. In Folge der Impfung seien seine kognitiven Fähigkeiten erheblich eingeschränkt. Er könne seine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben. Zudem sei er aufgrund der organischen Beschwerden in der Psyche stark beeinträchtigt.”

Zu dem Vorwurf der “fehlerhaften Impfung” verrät die Mitteilung keine weiteren Details, da es im Verfahren rein um die Klärung der Frage der finalen Verantwortlichkeit ging. Dazu lautet nun die mehr als erkenntnisreiche und für Opfer bittere Erklärung des Gerichts:

“Das Berufungsgericht hat eine persönliche Haftung der Beklagten für etwaige Impfschäden des Klägers zu Recht verneint. Es kommt gemäß Art. 34 Satz 1 GG nur eine Amtshaftung des Staates in Betracht.”

Zur Begründung heißt es weiter:

“Die jeweiligen Leistungserbringer erledigten mit der Durchführung von Schutzimpfungen hiernach eine hoheitliche Aufgabe. Sie erfüllten den eigens durch das Bundesministerium für Gesundheit als Verordnungsgeber geschaffenen Anspruch gegen den Staat auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Dessen hoheitlicher Charakter stand bei der Impftätigkeit im Vordergrund. Die Schutzimpfungen waren ein zentrales Mittel zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Der darauf gerichtete Anspruch war ein wesentlicher Bestandteil der staatlichen “Corona-Impfkampagne”, in die die Leistungserbringer ausdrücklich eingebunden wurden.”

Der “Piks” mit fatalen Folgen wird damit im Nachhinein dank des Bundesgerichtshofs noch zum “hoheitlichen Charakter” einer aggressiven, rein politischen Impfnötigung deklariert. Wurde die ausführende Ärzteschaft durch die Politik also doch verpflichtet, dazu gezwungen, die riskante “Leistung” durchzuführen? Dazu findet sich in einem Artikel im Deutschen Ärzteblatt aus dem Februar 2021 Folgendes:

“Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) weist daraufhin, dass Betriebsärzte Belegschaften sehr rasch und effektiv gegen SARS CoV-2 impfen können. Die Fachgesellschaft fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) daher auf, dies in ein entsprechendes Impfkonzept einzubinden.”

Dies bezog sich auf “Betriebsärzte”, jedoch auch klassische Hausärzte waren schnell dabei, so nachzulesen auf einer fachspezifischen Apotheker-Webseite im April 2021:

“Corona-Impfung nur beim Hausarzt: In § 6 der Neufassung der Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) vom 1. April 2021 wird geregelt, dass nur Arztpraxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, als Leistungserbringer definiert sind und Covid-19-Impfungen vornehmen dürfen. Privatärzt:innen erhalten somit keinen Corona-Impfstoff und Apotheken dürfen laut ABDA private Praxen selbst bei einer Bestellung nicht beliefern.”

Es lockte das lukrative Abrechnungsgeschäft mit Impfwilligen:

“Mediziner:innen in Privatpraxen sehen sich und ihre Patient:innen durch die Regelung benachteiligt und bekommen Unterstützung vom Privatärztlichen Bundesverband. Dieser informiert auf seiner Website [Stand 13. April 2021], dass er sich im Austausch mit Gesundheitsminister Jens Spahn befinde, der die ‘Durchführung von Impfungen gegen COVID-19 in Privatpraxen begrüßt und unterstützt’.”

Ging es in den landesweiten Arztpraxen wirklich rein um den Schutz der Bürger vor einem bekannten saisonalen Virus, künstlich seitens Politik, Großteilen der Wissenschaft und Medien samt Pharmamafia zum “Totmacher” der Stunde hochgestuft, oder um schlichte Zusatzumsätze? Bereits im Dezember 2021 berichtete N-tv erstmalig zu diesem sicherlich aktuell in Ärztekreisen unangenehmen und unbeliebten Thema in der verdrängten “Corona-Aufarbeitung” für je nach Blickwinkel Mitläufer, Profiteure und, ja, verantwortliche Mittäter.

Nach Angaben von Berufsverbänden verabreichten allein in diesem Zeitraum bundesweit bewusst, damit fahrlässig, “rund 93.000 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie schätzungsweise 9.000 Privatärzte und etwa 6.000 Betriebsärzte” einen auf seine Endwirkung vollkommen unbekannten Wirkstoff. Die Beweggründe lauteten mutmaßlich:

“28 Euro erhalten niedergelassene Mediziner pro Corona-Impfung in der eigenen Praxis, an Wochenenden und Feiertagen sogar 36 Euro. Auch für die Zeit vom 24. Dezember bis 9. Januar will Gesundheitsminister Karl Lauterbach das erhöhte Honorar zahlen.”

So dokumentierte allein die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin zum Thema der bizarren “Massenimpfung” von Mitte März bis Mitte Dezember 2021 bereits “insgesamt 2.932.999 Impfungen durch 3.276 Medizinerinnen und Mediziner in 2.676 Praxen – macht im Schnitt 99 Impfungen pro Monat und Arzt.” Im aktuellen Fallurteil aus dem Oktober 2025 heißt es nun hilfreich und beruhigend für die verantwortlichen Mediziner mit und ohne schlechtes Gewissen:

“Die Erfüllung des staatlichen Impfanspruchs diente nicht nur dem individuellen Gesundheitsschutz, sondern auch der Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen und zentraler Bereiche der Daseinsfürsorge.”

2G-Nötigung als “Aufrechterhaltung” im Bereich “zentraler Daseinsfürsorge”. Orwell hätte es nicht besser formulieren können. Für Datenanalyst Tom Lausen stellt sich auf Telegram folgende dringliche Frage zum jüngsten Beschluss des BGH:

“Der 6. Zivilsenat des BGH ist seit Jahrzehnten für Arzthaftungsrecht zuständig – also für Behandlungsfehler von Ärzten. Doch im Fall Coronaimpfungen (Az. BGH III ZR 180/24) gab der 6. Senat seine Zuständigkeit plötzlich an den 3. Senat ab, der eigentlich für Amtshaftung zuständig ist – also für staatliches Handeln.”

Eine mögliche Erklärung lautet für Lausen:

“Nicht mehr die ärztliche Sorgfalt, sondern die staatliche Impfkampagne stand im Mittelpunkt. Der 3. Senat entschied: Ärzte handelten bei Coronaimpfungen hoheitlich – also im Auftrag des Staates. Folge: keine persönliche Haftung mehr für Ärzte, selbst bei Aufklärungs- oder Behandlungsfehlern.”

“Die Freiheit gewinnen wir durch die Impfung zurück“, so das lautstarke Credo von verantwortlichen Tätern in einer Gesellschaftskrise unerkannten Ausmaßes. “Es geht um Ihre Gesundheit, und es geht um die Zukunft unseres Landes!”, so Bundespräsident Steinmeier im November 2021. Impfen sei ein Zeichen der Solidarität, so die Warnung an Unwillige, als unmissverständliche Mahnung formuliert, dass diese sich kurz vor dem willkürlichen Ausschluss aus der Gesellschaft befänden.

Wo zeigt sich in der Gegenwart die Solidarität mit den Opfern der Impfkampagnen? Nirgends. Die brutale Realität lautet, dass ein betroffener Bürger nur noch “Schmerzensgeld oder Verdienstausfall auf zivilrechtlichem Weg gegen den Staat einklagen kann”, so der BGH. Dazu erklärt der Anwalt des Klägers laut Berliner Zeitung (Bezahlschranke):

“Er muss sich auf den beschwerlichen Weg machen, für den Schaden beim Staat sozialrechtlich entschädigt zu werden. Dort kann er, wenn er einen jahrelangen Prozess durchhält, bestenfalls auf ein ‘Almosen’ hoffen, so Rechtsanwalt Becker. Denn die sozialrechtliche Entschädigung umfasst lediglich eine Rente. Diese liegt zwischen 400 und 2.000 Euro monatlich.”

Zum Leben und zum Sterben zu wenig. Kurzum, Opfer verharren verzweifelt bis an das Lebensende juristisch besiegelt im Stillen oder begehen Suizid. Verantwortliche Täter aller beteiligten Institutionen und Ebenen der Gesellschaft bleiben unantastbar und unbehelligt. Eine ekelhafte, kaum zu ertragende Realität.

Mehr zum Thema – Corona-Enquete-Kommission konstituiert: CDU-“Impfbefürworterin” als Vorsitzende



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Tags: ÄrzteBundesgerichtshofCoronaImpfschädenderurteiltzugunsten
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