Am 24. Juni 2021 hieß es im Rahmen einer offiziellen Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im schönsten Beamtendeutsch: “Versicherte haben nach Maßgabe der §§ 2 bis 5 und im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2”. Bereits im Frühjahr 2021 dynamisierten und präsentierten sich im landesweiten Stadtbild improvisierte, also umgebaute Gastronomieeinrichtungen und spontan entwickelte Geschäftskonzepte zum Thema “Corona-Testeinrichtung”. In einem WDR-Beitrag heißt es nun resümierend:
“1,2 Milliarden Euro haben Betrüger nach Schätzungen des Bundeskriminalamtes mit falsch abgerechneten Corona-Tests kassiert. Ernsthafte Versuche, Geld zurückzuholen, gibt es nicht.”
Diese Realität wird bestätigt durch die jüngste Aktualisierung seitens des BMG auf der Webseite des Ministeriums. Unter der Rubrik: “Nationale Teststrategie – Coronavirus-Testverordnung” findet sich aktuell folgende wortwörtliche Formulierung:
“Im Übrigen wurde die Coronavirus-Testverordnung aus Abwicklungs- und Abrechnungsgründen bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Damit wird sichergestellt, dass jeder Leistungserbringer, der innerhalb der in der Verordnung genannten Fristen abrechnet, für seine bis einschließlich 28. Februar 2023 rechtmäßig erbrachten Leistungen eine Vergütung erhält.”
Der WDR-Beitrag erinnert, dabei rein für das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) rückblickend, dass kurz nachdem die erste Testverordnung des Bundes die Rahmenbedingungen geregelt hatte, “in NRW Bürgertestzentren förmlich aus dem Boden schossen”. Die belegbaren Zahlen lauten demnach:
“Im März 2021 starteten die ersten gut 1.800. Im Juni waren es schon mehr als 9.000.”
Bereits im Juni 2021 meldete der Berliner Tagesspiegel: “Nach Verstößen gegen Hygienestandards: Berlin will alle 1.600 Corona-Testzentren kontrollieren”. Ein vom WDR zitierter Apotheker aus dem Kreis Mettmann im Regierungsbezirk Düsseldorf erinnert sich aktuell:
“Was schon auffiel ist, dass in vielen Testzentren Leute arbeiteten, die mit medizinischen Fragen gar nichts zu tun haben. Es waren viele Glücksritter dabei.”
Das NRW-Gesundheitsministerium bestätigte der WDR-Redaktion aktuell im Januar 2024, dass es “keinerlei Voraussetzungen für die Betreiber der Bürgertest-Zentren gab. Jeder durfte eins eröffnen”. Die potenziellen Betreiber mussten dabei nicht mehr tun, als “durchgeführte Tests bei den kassenärztlichen Vereinigungen zu melden. Dann gab es Geld”. Matthias Warnecke vom Deutschen Steuerzahlerinstitut, dem Forschungsinstitut des Bundes der Steuerzahler, kommentiert diese fahrlässige und skandalöse Vorgehensweise der Politik mit der nüchternen Feststellung:
“Das war in der Anfangszeit durchaus eine Einladung zum Betrug.”
Demnach hätte das BMG immerhin die kassenärztlichen Vereinigungen “gedrängt, etwas genauer hinzuschauen”. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) wird mit den Worten zitiert:
“Gelungen ist das nie. Trotz Hinweisen aus den Ländern und frühen ersten Betrugsfällen wurden die Regelungen bis zum Ende der Bürgerteststellen kaum auf eine effektive Missbrauchsprävention nachgebessert.”
Schlagzeilen und Vorfälle zum Thema Betrug mit Corona-Testzentren lauten:
- In Köln rechnete eine kriminelle Bande 1,8 Millionen Tests ab und kassierte dafür mehr als 20 Millionen Euro. Dass die Täter nicht mal ein Testzentrum besaßen, fiel nicht den kassenärztlichen Vereinigungen auf, sondern dem Zoll.
- In Essen rechnete eine Busfahrerin rund eine Million für Corona-Tests ab, die ebenfalls nie stattgefunden haben. Auch das fiel nicht etwa der kassenärztlichen Vereinigung auf, sondern ihrer Bank, die sich über den plötzlichen Reichtum der Kundin wunderte.
- Die Staatsanwaltschaft Berlin hat einen Mann am Landgericht Berlin angeklagt, der angeblich über ein Jahr hinweg 1,6 Millionen Euro für Corona-Tests abgerechnet hat, ohne diese durchgeführt zu haben.
- Rund 11.500 Personen wollen die Betreiber des Testzentrums im Juli und August vorigen Jahres getestet haben – und sollen dann versucht haben, diese Leistung bei der Kassenärztlichen Vereinigung abzurechnen. Eine Auszahlung von mehr als 130.000 Euro konnte laut Polizei gerade noch verhindert werden
- München: “Das war Gier“: Haft für tausendfachen Betrug mit Corona-Tests.
- Milliardenbetrug mit COVID-Tests? “Wir sind nicht zuständig.”
In dem letztgenannten Welt–Artikel heißt es einleitend im September 2023:
“Ein Kölner Software-Unternehmer kann in großem Stil Betrüger unter den Testcenter-Betreibern überführen. Dem Staat winken Milliarden-Summen. Aber das Interesse ist gering. “Zum Schluss werden alle sagen: Ist ja nur das Geld des Steuerzahlers”, glaubt der Chef der Polizeigewerkschaft.”
In dem WDR-Artikel vom 14. Januar dieses Jahres heißt es diesbezüglicher politischer Realitäten:
“Bis heute sind von den mindestens 1,2 Milliarden Euro, die Betrüger zu Unrecht kassiert haben, gerade mal 160 Millionen zurückgefordert worden. Das Bundesgesundheitsministerium teilt uns auf Anfrage mit, dass weiter intensiv geprüft werde, um Betrüger auch jetzt noch zu enttarnen.”
Unentdeckte oder bis dato unbekannte Betrüger haben dank des BMG dabei noch die Chance, “aus Abwicklungs- und Abrechnungsgründen bis zum 31. Dezember 2024” potenzielle Rechnungen auf Kosten der Steuerzahler einzureichen. Der WDR-Artikel stellt zu den juristischen Rahmenbedingungen und Ermittlungsrealitäten nüchtern fest:
“Viel Zeit bleibt ohnehin nicht mehr. Nur bis zum Jahresende müssen die Betreiber der Bürgertests Unterlagen, die ihre Tätigkeit belegen, aufheben. Danach gibt es nichts mehr zu kontrollieren.”
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