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"Compact"-Prozess: Heftige Debatten über mutmaßliche Ausländerfeindlichkeit

rtnews by rtnews
12/06/2025
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Am Mittwoch ging der Compact-Prozess nach hitzigen Debatten über vom Magazin verwendete Begriffe zu Ende. Während die Anwälte des Innenministeriums Ausländerfeindlichkeit unterstellten, wies die Compact-Seite die Vorwürfe zurück. Das Urteil wird am 24. Juni erwartet. Elsässer zeigt sich “vorsichtig optimistisch”.

Der Gerichtsprozess im Compact-Verbotsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde am Mittwoch nach zwei Tagen ohne Urteilsverkündung abgeschlossen. Erst am 24. Juni, so das Gericht, wird das Urteil bekannt gegeben.

In einer weiteren Compact-Sondersendung zum Gerichtsverfahren interviewte TV-Chefredakteur Paul Klemm den Compact-Verlagschef Jürgen Elsässer und seine Frau Stephanie Elsässer am Mittwochabend nach Abschluss des Prozesses im Leipziger Gerichtsgebäude. Im Interview ging es laut Begleittext um die Fragen: “Wie verlief es heute vor Gericht? Wessen Chancen stehen am Ende besser? Kann sich die Regierung durchsetzen oder obsiegt die Pressefreiheit? Eine Analyse und die Prognose zu diesem historischen Verfahren liefern Ihnen das Ehepaar Elsässer und Paul Klemm.”

Zunächst wollte Paul Klemm vom Ehepaar Elsässer wissen, welchen Prozessausgang sie nach dem Ende der Verhandlung erwarten. Sie habe keinerlei Vorahnung, wie der Prozess ausgehen werde, erklärte Stephanie Elsässer. Sie erinnerte an die “heftige Diskussion” zwischen den Juristen. Dabei seien viele Grundsatzfragen erläutert worden, beispielsweise in Bezug auf das Grundgesetz, das Presserecht und das Vereinsrecht.

Debatten um mutmaßliche Ausländerfeindlichkeit bei Compact

Im Hauptteil der Verhandlung sei es Compact um die Gegendarstellung gegangen, wonach das Magazin und der Verlag nicht ausländerfeindlich seien, so wie von dem Anwalt des Innenministeriums, Professor Roth, immer wieder unterstellt worden sei. Rund 15 Compact-Artikel und Videos habe die rechtliche Vertretung des Ministeriums als Beispiele für angebliche Ausländerfeindlichkeit des Verlags vor Gericht eingebracht.

Stephanie Elsässer habe den Eindruck gehabt, Roth versuche, sogar ausgesprochen ausländerfreundliche Aussagen als ausländerfeindlich zu interpretieren. Dementsprechend habe die Compact-Seite versucht, die ausländerfeindliche Interpretation dieser Beispiele zu widerlegen.

In den Debatten vor Gericht sei viel Unsinn diskutiert worden, erklärte Jürgen Elsässer im Anschluss. Man habe von Frau Faeser ein Vereinsverbot kassiert. Wenn sich im Ergebnis herausstelle, dass Compact gar kein Verein ist, dann seien alle Belege, wonach man angeblich “böse Sachen” veröffentlicht habe, “für die Katz”.

Journalisten sind zugespitzte Äußerungen erlaubt

Außerdem seien die Aussagen, die man als “böse” missinterpretieren könne, noch lange kein Verbotsgrund – schließlich gebe es hierzulande Meinungsfreiheit. Diesbezüglich seien Journalisten zugespitzte Äußerungen erlaubt. Laut der gesetzlich zugestandenen Meinungsfreiheit dürfe man sogar verfassungsfeindliche Aussagen machen – was bei Compact nicht vorgekommen sei. Aber die Gesetzeslage lasse grundsätzlich auch abwegige Positionen zu. Elsässer machte deutlich, warum eine Niederlage in diesem Prozess Folgen für alle Medien haben würde: “Wenn das Innenministerium sich durchsetzt, und es trotz allem zum Compact-Verbot kommt, können alle damit platt gemacht werden.”

Unterschiedliche Interpretationen der von Compact verwendeten Begriffe

Anschließend berichtete Stephanie Elsässer, dass sich am zweiten Tag intensiv mit von Compact verwendeten Begriffen auseinandergesetzt worden sei. Dabei habe man unter anderem einen von ihr geschriebenen Artikel über eine Romreise untersucht, in dem sie den Terminus “Umvolkung” genutzt habe. Sie habe sich in ihrem Reisebericht darüber ausgelassen, dass nach ihrer Wahrnehmung Rom weniger “umgevolkt” sei als zum Beispiel Berlin.

In Rom gebe es ihr zufolge weniger internationale Restaurants und weniger Frauen mit Kopftüchern, so ihre Begründung. Dass die Verwendung des Begriffs “umgevolkt” als migrantenfeindlich ausgelegt werde, betrachte sie als “Haarspalterei”. Zudem habe sie damit quasi eine zugegebenermaßen etwas saloppe deutsche Übersetzung des von der UNO verwendeten Terminus “Replacement migration” anbieten wollen.

Jürgen Elsässer ergänzte: Die Compact-Kritik an der seit 2015 stattfindenden “Turbo-Einbürgerung” und der damit verbundenen “Asylflut” bedeute nicht, dass man generell gegen die Migration sei ‒ ebenso wenig sei man generell gegen eine Einbürgerung von Migranten. Dies werde aber vom Innenministerium unterstellt.

Die Richter hätten sich weiterhin ruhig und sachlich gegeben, so der Eindruck des Compact-Chefs. Aus diesem Grund sei sich Jürgen Elsässer sicher, dass sie die Zeit bis zur Urteilsverkündung dazu nutzen würden, ein faires Bild zu erstellen. Das hätten sie schließlich auch bei der Eilentscheidung gemacht. Daher sei er weiterhin vorsichtig optimistisch.

Mehr zum Thema ‒ Herausgeber Bendels zum Faeser-Urteil: “Zeichen der Panik bei Politikkartell”

 

 



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Tags: AusländerfeindlichkeitDebattenheftigemutmaßlichequotCompactquotProzessüber
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