Einige Bundeswehrsoldaten haben für ihren Einsatz in der Coronakrise möglicherweise zu Unrecht finanzielle Zulagen erhalten. In einem Bericht des Bundesrechnungshofs, der am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP vorlag, heißt es, dass die Bundeswehr den nur für Ausnahmefälle gedachten Zuschlag von 91 Euro pro Tag zeitweise für sämtliche in der Corona-Amtshilfe tätigen Soldaten vorgesehen hätte. Dies stehe im Widerspruch zu gesetzlichen Grundlage. Zuvor hatten Der Spiegel und Business Insider über den Prüfbericht berichtet.
Konkret geht es um eine Regelung im Bundesbesoldungsgesetz. Sie besagt, dass Soldaten den 91-Euro-Zuschlag bekommen, wenn sie im Rahmen der Amtshilfe unter besonderen zeitlicher Belastung stehen und kein Freizeitausgleich möglich sei. Laut dem Prüfbericht aus dem Februar 2022 änderte das Verteidigungsministerium die konkrete Anwendung mehrmals. Zunächst seien sämtliche Dienste unter der Amtshilfe unter die Regelung gefallen. Später konnte dies nur noch in bestimmten Fällen angeordnet werden und später gar nicht mehr.
Brisant dabei: Im Fokus des Berichts steht das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr, das für die Einsätze im Rahmen der Amtshilfe zuständig war. Das Kommando wurde im fraglichen Zeitraum von Carsten Breuer geführt. Der Generalleutnant soll im Rahmen der “Zeitenwende” nun Generalinspektor der Bundeswehr werden. Im Bericht heißt es:
“Durch mündlichen Befehl des Kommandeurs setzte das Kommando am 28. Februar 2020 alle in der Operationszentrale tätigen Soldatinnen und Soldaten in den Ausnahmetatbestand.”
Dieser habe bis Juli 2021 gegolten. “Auch dienstfreie Wochen sowie dienstfreie Wochenenden innerhalb der dienstfreien Wochen” seien nicht als Freizeitausgleich im Sinne des Bundesbesoldungsgesetzes gewertet worden, kritisierten die Prüfer. Soldaten hätten außerdem “fehlerhafte Einzelabrechnungen” vorgenommen. Allein beim Kommando Territoriale Aufgaben soll es um insgesamt mehr als 1,2 Millionen Euro für den Zeitraum März 2020 bis Juli 2021 gehen. Laut Bericht hat das Bundesverteidigungsministerium allerdings bereits reagiert:
“Das BMVg hat die Feststellungen des Bundesrechnungshofes bestätigt. Es folgt weitestgehend seinen Empfehlungen und teilt seine Auffassung, wonach rechtswidrige Praktiken inakzeptabel und zu korrigieren seien.”
Das Ministerium wolle zudem “die zuständigen Stellen auffordern, die Abrechnungen zu prüfen und im Fall rechtswidriger, schuldhafter Abrechnungen Rückforderungsverfahren einzuleiten”.
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