Als Antwort auf die Angriffe durch die Hamas hat Israel den Gazastreifen komplett abgeriegelt und von der Versorgung abgeschnitten. Sowohl die Wasser- als auch die Stromzufuhr wurden unterbrochen. Auch die Einfuhr von Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs wird von Israel unterbunden. Betroffen sind auch medizinische Güter und Medikamente. Es handelt sich um eine Totalblockade, die an die Blockade Leningrads durch die deutsche Wehrmacht von 1941 bis 1944 erinnert. Die Blockade hatte keine militärische Zielsetzung gehabt, sondern lediglich der Dezimierung der Bewohner Leningrads durch Hunger und Seuchen gedient.
Die Vereinten Nationen stellten unmittelbar nach der Ankündigung der Blockade klar, dass diese völkerrechtswidrig sei. Auch die EU kritisierte die Maßnahme als mit dem Völkerrecht nicht vereinbar.
Florian Warweg, Parlamentskorrespondent bei den NachDenkSeiten, fragte auf der Bundespressekonferenz, wie sich der Bundeskanzler und die Außenministerin zu der Blockade Israels verhalten. Die Antworten sind ausweichend. Eine Verurteilung Israels angesichts des Völkerrechtsbruchs nimmt weder der Sprecher des Kanzlers noch die Sprecherin der Außenministerin vor. Die Sprecher sowohl von Olaf Scholz als auch Annalena Baerbock verweisen vielmehr auf das Bekenntnis zur unverbrüchlichen Solidarität Deutschlands mit Israel. Dieser Solidarität ordnet deutsche Politik offenbar auch das Völkerrecht unter.
Die Pressekonferenz wurde schließlich zu einem Ort des Schlagabtauschs zwischen Journalisten und den Sprechern der Bundesregierung. Neben Warweg forderten noch andere Medienvertreter eine konkrete Stellungnahme zur Blockade des Gazastreifens durch Israel. Die Sprecher der Bundesregierung wiederholten stereotyp ihre schon gemachte Aussage, Israel habe das Recht auf Selbstverteidigung.
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