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Bundespolizist Manuel Ostermann verklagt Jan Böhmermann

rtnews by rtnews
02/08/2025
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Anlässlich einer erneuten Böhmermann-Verleumdungssendung legte die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Protest beim ZDF ein. Wenige Wochen später gibt der betroffene Bundespolizist Manuel Ostermann bekannt, die Causa nun final vor Gericht klären zu wollen.

Am 28. März dieses Jahres war es wieder einmal so weit: Jan Böhmermann, laut seinem Wikipedia-Eintrag unter anderem “ein deutscher Entertainer, Satiriker und Journalist”, präsentierte den Zuschauern seines ZDF-Formats Magazin Royale ein weiteres willkürlich auserwähltes Verleumdungsopfer. Diesmal musste sich der Bundespolizist Manuel Ostermann vorerst gefallen lassen, vor einem Millionenpublikum als “dreiviertel gefüllter Boxsack mit Blitzkriegfrisur” und “selbst radikalisierter Michel” bezeichnet zu werden (ab Minute 19 der Sendung). Die ihn unterstützende Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) legte umgehend Protest beim ZDF ein (RT DE berichtete). Nun soll sich Böhmermann laut eingereichter Klage vor dem Landgericht München I erklären.

Laut vorliegenden Unterlagen wirft Ostermann Böhmermann in seiner Klage das bewusste Verbreiten “von Beleidigungen und Halbwahrheiten” vor, berichtet die Welt. Heiko Teggatz, Vorsitzender der DPolG, erklärt in einem X-Beitrag zu der Entscheidung:

“Böhmermann versucht Hass und Hetze unter dem Deckmantel der Satire zu verstecken. Dabei scheint es auch keine Rolle zu spielen, dass durch mögliche Falschbehauptungen ein ganzer Berufsstand, nämlich meine Kollegen der Bundespolizei, diffamiert wird.”

„Böhmermann versucht Hass und Hetze unter dem Deckmantel der Satire zu verstecken. Dabei scheint es auch keine Rolle zu spielen, dass durch mögliche Falschbehauptungen ein ganzer Berufsstand, nämlich meine Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei, diffamiert wird“, sagt Heiko… https://t.co/jxpi8FeV7o

— DPolG Bundespolizeigewerkschaft (@DPolGBPOLG) August 1, 2025

Laut der Klageschrift erkennt das Diffamierungsopfer in den getätigten Aussagen Böhmermann “keine zulässige Satire, sondern eine diffamierende Schmähkritik”. Weiter heißt es im Welt-Artikel:

“Weil das Persönlichkeitsrecht schwer verletzt worden sei, wird eine Unterlassung und im Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro gefordert.”

Ein juristischer Erfolg hätte zumindest die Folge, dass das ZDF die Sendung aus der Mediathek löschen müsste. Interne Maßnahmen gegen den unbekümmert arbeitenden Mitarbeiter würden dabei überraschen. Der Klagende erklärt der Welt-Redaktion:

“Böhmermann zerstört mitunter Existenzen, wenn er unwidersprochen faktenbefreite Halbwahrheiten und tiefgreifende Beleidigungen unter dem Deckmantel der Satire zum Besten gibt. Er wird durch Gebühren finanziert, nutzt die Reichweite aber für einen ideologischen Kampf gegen alles, was nicht seiner Weltanschauung entspricht.”

In der Klage heißt es demnach, Ostermann werde “auf eine physisch-geistige Karikatur eines problematischen Polizeibeamten mit rechtsextremer Gesinnung reduziert und zugleich mit NS-Vokabular assoziiert”. Zudem wird erläutert:

“Mit der Charakterisierung von Ostermann werde eine historische und ideologische Nähe ‘zum Nationalsozialismus konstruiert, die ihn öffentlich diskreditiert’. Ostermann werde von Böhmermann an den Pranger gestellt, in die Nähe eines ‘überheblichen, autoritären, faschistoiden Typus gerückt’.”

Der Betroffene erhielt dabei vor Ausstrahlung der Sendung keine Möglichkeit für eine Stellungnahme. Dazu heißt es:

“Überdies stellt die Klage einen Verstoß gegen die journalistischen Sorgfaltspflichten fest. Ostermann habe vor der Ausstrahlung der Sendung am 19. März nur eine Presseanfrage mit allgemeinen Fragen erhalten. Eine Konfrontation mit den konkreten Vorwürfen gegen ihn soll jedoch nicht stattgefunden haben, obwohl eine Pflicht dazu bestehe.”

Böhmermann scheint sich seiner Sache immer wieder sehr sicher zu sein, erfuhr dabei jüngst jedoch eine Niederlage vor Gericht. Dies war mehr als erkenntnisreich, da es einem Böhmermann-Geschädigten gelang, den “Satiriker” mit den eigenen Waffen zu schlagen. Dazu berichtete das juristische Portal LTO:

“Imker Rico Heinzig bewarb seinen Honig mit dem Konterfei von Jan Böhmermann, nachdem dieser ihn im Fernsehen durch den Kakao gezogen hatte. Böhmermann ging gerichtlich dagegen vor, unterlag nun aber auch in zweiter Instanz.”

Teggatz gab der Welt-Redaktion bedauernd zu Protokoll, dass er nicht nachvollziehen könne, dass ZDF-Intendant Norbert Himmler weiterhin “nicht eingreife und nun der juristische Weg beschritten werden müsse”.

Das ZDF teilte auf Welt-Anfrage mit, dass zu der betroffenen Sendung über Ostermann “bereits im Mai eine Eingabe beim Fernsehrat erfolgt sei”. Derzeit laufe das “dafür vorgesehene, mehrstufige Verfahren für Programmbeschwerden” noch.

Die nun offizielle Klage vor dem Landgericht München sei demgegenüber “dem ZDF bislang nicht zugestellt worden”.

Mehr zum Thema – Gebührenfinanzierte Diffamierungskampagne: Böhmermann und Zeit nennen Klarnamen von YouTuber





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Tags: BöhmermannBundespolizistJanManuelOstermannverklagt
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