
Der Bundestag hat eine Neuauszählung der Bundestagswahl abgelehnt. Der Wahlprüfungsausschuss empfahl den Bundestagsabgeordneten, die Forderung des BSW abzulehnen. Die Mehrheit der Abgeordneten folgte der Empfehlung. Damit machte der Bundestag den Weg für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht frei.
Die Parteigründerin des BSW, Sahra Wagenknecht, nennt das Ergebnis eine “Blamage”. In ihrem Newsletter schreibt sie:
“Der Bundestag hat den BSW-Wahleinspruch abgelehnt. Zu groß ist offenbar die Angst, dass das BSW bei einer Neuauszählung in den Bundestag einziehen und Kanzler Merz damit um seine Mehrheit bringen würde. Es ist eine Blamage für die angeblich ‘demokratischen Parteien’, dass sich trotz der offenkundigen Zählfehler und Unregelmäßigkeiten nur die AfD dafür ausspricht, das Wahlergebnis der Bundestagswahl 2025 zu überprüfen und ein korrektes Ergebnis festzustellen.”
Das Wahlprüfungsverfahren, bei dem die Abgeordneten in einen klaren Interessenkonflikt gebracht werden, da sie über die Gültigkeit ihrer eigenen Wahl entscheiden müssen, nennt Wagenknecht ein Verfahren, das “man sonst nur aus einer Bananenrepublik” kennt.
Das BSW war bei der Bundestagswahl knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Zum Einzug in den Bundestag fehlten rund 9.500 Stimmen. Bei der Nachzählung einzelner Stichproben zeigte sich jedoch eine Häufung von Zählfehlern zu Ungunsten des BSW.
Sollte die Partei die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen haben, hätte das weitreichende Konsequenzen. Die jetzige Bundesregierung hätte keine Mehrheit und müsste sich einen weiteren Koalitionspartner suchen.
Das BSW argumentiert, bei einem derart knappen Ergebnis müsse eine Überprüfung möglich sein. Sollte die Partei die notwendigen Stimmen erhalten haben, ihr aber der Einzug in den Bundestag verwehrt bleiben, wären Millionen von Wähler um die ihnen zustehende Repräsentation im Bundestag gebracht. Die Entscheidung der Abgeordneten beschädige daher das Vertrauen in die Demokratie.
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