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BKA war in acht Fällen mit dem Magdeburger Terrorfahrer befasst

rtnews by rtnews
14/01/2025
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Gleich achtmal beschäftigte sich das Bundeskriminalamt mit dem Magdeburger Terrorfahrer Taleb al-Abdulmohsen, bevor er sechs Menschen ermordete und Hunderte verletzte. Dennoch wurde er in keiner Weise an der Ausführung seiner Pläne gehindert, kritisiert ein AfD-Abgeordneter.

Das Bundeskriminalamt (BKA) war deutlich öfter mit dem späteren Terrorfahrer von Magdeburg, Taleb al-Abdulmohsen, befasst als bisher bekannt, berichtet die Zeitung Junge Freiheit (JF). Die Behörde war an “acht Sachverhalten mit Bezug zu dem Beschuldigten Taleb al-Abdulmohsen als Zentralstelle eingebunden“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des AfD Abgeordneten Martin Sichert, die JF vorliegt.

Es handelte sich um “Hinweise, Erkenntnismitteilungen beziehungsweise Anfragen zu möglichen strafbaren Handlungen durch Taleb al-Abdulmohsen”, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Dreimal ging es dabei um Warnungen aus Saudi-Arabien, dem Heimatland des Asylbewerbers. Die Behörden in Riad wandten sich demnach 2015, 2017 und 2023 an das BKA – ohne dass die deutschen Behörden den Attentäter aus dem Verkehr zogen.

Der gesundheitspolitische Koordinator der AfD Martin Sichert zeigte sich “entsetzt” im Gespräch mit der Zeitung. “Es ist der pure Wahnsinn, dass es kein konsequentes Handeln der zuständigen Sicherheitsbehörden und Politiker gab, obwohl das BKA bereits in acht Fällen gegen Taleb al-Abdulmohsen eingebunden war.” Die Bundesregierung sei eine “Gefahr für die innere Sicherheit”. Mit Blick auf die baldigen Bundestagswahlen sagte Sichert, es sei nun “höchste Zeit“, um “endlich wieder für mehr Sicherheit in Deutschland zu sorgen“.

Taleb al-Abdulmohsen war kurz vor Weihnachten mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Sechs Menschen, darunter ein neunjähriges Kind, wurden dabei getötet, fast 300 wurden verletzt. Er kam laut eigenen Aussagen 2006 aus Saudi-Arabien nach Deutschland und ließ sich zum Psychotherapeuten ausbilden. Erst einige Jahre nach seiner Ankunft in Deutschland beantragte er Asyl.

In sozialen Netzwerken und Interviews gab er stets an, islamkritischen Frauen bei ihrer Flucht aus Saudi-Arabien und anderen Ländern zu helfen. Frauen, die mit ihm deshalb in Kontakt standen, beschrieben ihn laut einer Correctiv-Recherche jedoch als “komisch” und “nicht vertrauenswürdig”. 

Im Jahr 2013 wurde er nach Recherchen des Spiegel vom Amtsgericht Rostock wegen der Androhung von Straftaten zu einer Strafe von 90 Tagessätzen (900 Euro) verurteilt. Dennoch durfte er weiter im Land bleiben. 2016 stellte er einen Asylantrag, der auch genehmigt wurde. Später versuchte er, weitere Saudis nach Deutschland einzuschleusen.

Al-Abdulmohsen hatte in den sozialen Medien immer wieder Drohungen gegen Deutschland formuliert und mit Gewalt gedroht. Er warf der Bundesrepublik unter anderem vor, eine Islamisierung Europas zu betreiben.

Ab 2020 arbeitete der spätere Täter als Facharzt für Psychiatrie. Dort behandelte er suchtkranke Straftäter. Doch Berichte deuten darauf hin, dass er bei Kollegen und Patienten kaum Vertrauen genoss. Zweifel an seiner fachlichen Kompetenz waren offenbar weitverbreitet, und er wurde von Mitarbeitern spöttisch “Dr. Google” genannt, der angeblich regelmäßig Diagnosen im Internet recherchieren musste. Einige Patienten wollten sich von al-Abdulmohsen aufgrund der Sprachbarriere und anderer Auffälligkeiten nicht behandeln lassen. 

Nach dem Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt rückte u. a. auch die Frage der Schuldfähigkeit des Täters ins Zentrum der Ermittlungen. “Ob und wie er psychisch erkrankt ist, dafür werden wir ein Gutachten in den Auftrag geben“, sagte Anfang Januar ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg der Deutschen Presse-Agentur.

Die Tat nicht als Terroranschlag eingestuft 

Generalbundesanwalt Jens Rommel hat laut einem Welt–Bericht die Ermittlungen bisher nicht übernommen, weil Magdeburg – anders als Berlin 2016 – nicht als Terroranschlag eingestuft wird. Das bedeute für die Opferfamilien ein zweites Trauma: Denn sie werden nicht nach der “Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten aus dem Bundeshaushalt” entschädigt. 

“Die Entschädigungsleistungen werden niedriger sein als im Terrorfall”, sagt Rechtsanwalt Weber. Für Opfer von physischer und psychischer Gewalt gelte das Soziale Entschädigungsrecht und das Sozialgesetzbuch 14. Nach Kritik in den Medien versprach jedoch der Bundesjustizminister Volker Wissing gegenüber dpa, dass der Staat den Betroffenen zur Seite stehen müsse. “Nach Überzeugung der Bundesregierung heißt das auch: Für die finanzielle Unterstützung der Betroffenen sollte es keinen Unterschied machen, ob die Schreckenstat von Magdeburg am Ende als terroristische Tat einz

Mehr zum Thema – Magdeburg: Zahl der vom Anschlag Betroffenen auf über 600 gestiegen



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Tags: achtbefasstBKADEMfallenMagdeburgermitTerrorfahrerWar
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