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Beliebt bei der AfD: Carl Schmitts Großraumtheorie und die "Donroe"-Doktrin

rtnews by rtnews
11/01/2026
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Donald Trump überfällt Venezuela und entführt dessen Präsidenten. Mit der Beanspruchung des südamerikanischen Landes als ausschließlich US-amerikanisches Interessengebiet erfährt auch die Großraumtheorie des deutschen Geopolitikers Carl Schmitt eine erneute Aktualität.

Von Astrid Sigena

Carl Schmitts Lehren sind wieder in aller Munde. Obsolet waren die geopolitischen Theorien des deutschen Juristen und politischen Philosophen nie, aber spätestens seit dem Beginn des Ukrainekriegs und erst recht seit der US-amerikanischen Invasion Venezuelas ist seine Theorie über eine internationale Ordnung, die aus mehreren Machtblöcken – sogenannten Großräumen – besteht, die von ihren jeweiligen Hegemonen beherrscht werden, wieder hochaktuell. Sowohl Verteidiger des US-amerikanischen Vorgehens als auch Verfechter einer Entwicklung hin zur Multipolarität berufen sich dabei auf Schmitt. Besonders beliebt ist der Bezug auf Schmitts Theorien bei der AfD und ihrem Umfeld, die ihn schon lange für sich entdeckt haben.

Man kann es sich einfach machen mit Schmitt, der auch gerne der “Kronjurist des Dritten Reiches” genannt wird, und eine Beschäftigung mit seinem Denken aufgrund seiner Verstrickungen in das NS-Regime als zu unappetitlich ablehnen. Immerhin rechtfertigte Schmitt 1934 mit dem Aufsatz “Der Führer schützt das Recht” nachträglich die Ermordung von SA-Leuten und (meist) konservativen Gegnern des Nationalsozialismus als staatliche Notwehr. Auch die Nürnberger Rassegesetze, die eine weitgehende Ausgrenzung der Juden aus der deutschen Gesellschaft zur Folge hatten, begrüßte Schmitt. Verteidiger Schmitts verweisen auf seinen Katholizismus und darauf, dass er unter dem Druck der Nationalsozialisten stand. Manche sehen in ihm sogar einen heimlichen Oppositionellen.

Aber darauf kommt es gar nicht an. Man macht es sich zu leicht, wenn man durch eine rein moralische Bewertung diesen Denker mit einem Federstrich abtut und auf eine Beschäftigung mit seinem Werk verzichtet. Zumal Schmitt auf der ganzen Welt geschätzt wird. Der russische Philosoph Alexander Dugin zitiert ihn oft, und in China soll ein regelrechtes Schmitt-Fieber ausgebrochen sein.

Schmitt ist der Allgemeinheit vor allem durch zwei Sätze bekannt, die er geprägt hat. Zum einen die Sentenz “Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet”, zum anderen die Lehre von der “völkerrechtlichen Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte”. Letzteres ist auch der Titel einer 1939 entstandenen und bis 1941 bereits in mehreren Auflagen erschienenen Schrift. Um diese Schrift geht es zumeist, wenn Schmitt in die Diskussion um den unter Donald Trump von einer Monroe-Doktrin zu einer “Donroe-Doktrin” erweiterten US-Hegemonialanspruch auf die westliche Hemisphäre eingebracht werden soll.

Die Monroe-Doktrin ist der Ausgangspunkt für Schmitts Großraumüberlegungen. Für ihn ist sie der erfolgreiche Präzedenzfall eines völkerrechtlichen Großraumprinzips. Wohlgemerkt: Schmitt geht von der Original-Monroe-Doktrin des Jahres 1823 aus, die nach den südamerikanischen Unabhängigkeitskriegen gegen Spanien von drei Prinzipien geprägt war: Unabhängigkeit der amerikanischen Staaten, Nichtkolonialisation im von James Monroe beanspruchten Großraum sowie Nichtintervention von nicht in Amerika beheimateten Mächten. Verschärfungen der Monroe-Doktrin, denen zufolge sich die USA selbst Interventionen und sogar Putsche in ihrem südamerikanischen Einflussbereich erlaubten, wie den Roosevelt-Zusatz von 1904 lehnte Schmitt als “imperalistische Fälschungen” ab.

Insofern ist fraglich, ob ein Neokolonialismus Trump’scher Prägung, demzufolge Venezuela mit seinen von den USA kontrollierten Öleinnahmen nur noch US-amerikanische Produkte kaufen darf, Schmitts Billigung gefunden hätte. Ebenso als “un-schmittisch” zu bewerten ist das De-facto-Verbot für China und Russland, in Venezuelas Rohstoffindustrie zu investieren, während sich die USA Rechte an den ukrainischen Naturreichtümern sichern – in einem Großraum, den man beim besten Willen nicht mehr der westlichen Hemisphäre zuordnen kann (noch fragwürdiger sind nur noch die US-amerikanischen Bombardierungen des Iran und Nigerias sowie die derzeitigen Regime-Change-Drohungen gegen den Iran). Schmitt baut jedenfalls sein völkerrechtliches Großraumprinzip auf der Original-Doktrin von 1823 auf, ohne dass er sie eins zu eins auf andere Kontinente übertragen sehen will. Sie ist für ihn der Ansatzpunkt einer Großraumtheorie, die auf dem Grundsatz der Nichtintervention raumfremder Mächte basiert.

Schmitt kommt es bei der Postulierung seiner völkerrechtlichen Großraumordnung nicht auf die allein geografische Inanspruchnahme bestimmter Weltgegenden an – das hätten auch auch andere Großreiche bereits getan –, sondern auf ein bestimmtes inhaltliches Ordnungsprinzip (diese Bedingung wird im heutigen Diskurs gerne übersehen). Notwendig sei eine politische Idee, die Geografie allein stellt für Schmitt noch kein überzeugendes Rechtsprinzip dar. Auch das könnte übrigens als Ansatzpunkt für Kritik an der “Donroe-Doktrin” dienen, denn es fällt schwer, Trump eine auch nur in Grundsätzen ausgearbeitete Ideologie zuzuschreiben – sein Antrieb scheint ein in der MAGA-Formel kulminierendes Macht- und Gewinnstreben für sich und sein Heimatland zu sein; mehr ist da nicht.

Dies steht übrigens im Gegensatz zum Vorgehen Russlands: Man mag es ablehnen, ebenso wie das Eurasien-Konzept Alexander Dugins oder die (teilweise im Gegensatz dazu stehende) Russki-Mir-Doktrin, also die Vorstellung einer verbindenden Einheit aller Russischsprachigen oder im weiteren russischen Kulturkreis lebenden Menschen. Aber dass Russland unter Wladimir Putin kein ideologisches Konzept besäße, kann man ihm immerhin nicht vorwerfen.

Zu einem Raum gehören folglich für Schmitt immer auch eine Idee sowie ein Volk als Träger der Idee (sowie ein Gegner; bei der ursprünglichen Monroe-Doktrin war dies der europäische Monarchismus als Gegenprinzip zum eben erst erwachten antikolonialen Impetus der beiden Amerikas). Diese drei (beziehungsweise vier) Elemente Raum, Idee, Volk und Gegner sieht Schmitt auf andere Großraumordnungen (aus seiner Sicht vor allem natürlich Europa) übertragbar.

Im Gegensatz zu 1823 (in Schmitts Gegenwart) ist es das liberaldemokratische westliche Prinzip (für ihn eine Kraft der Vergangenheit), das mit seinen Interventionen gegen Europa überwunden werden muss. Bis vor Kurzem hätte man diesbezüglich noch vom woken Wertewesten sprechen können, der seine “Werte” dem islamischen Orient, dem orthodoxen Russland und dem konfuzianischen Asien (natürlich nicht ganz uneigennützig) aufdrängen will. Dieses Wertepathos ist angesichts der offen zynischen Machtpolitik der Trump-Administration mittlerweile zum Anachronismus geworden (heuchlerisch war es stets), wird aber gerne immer noch hervorgeholt, wenn es um Vorwände für Interventionen geht (die Christenverfolgung in Nigeria; die Unterdrückung der Frau im Iran; die Menschenrechtsverletzungen in Venezuela!).

Das ewiggestrige liberaldemokratische Prinzip sucht Schmitt zufolge neue politische Ideen sowie aufstrebende Völker zu unterdrücken (als Schmittianer der Gegenwart könnte man hier wohl die Multipolarität und die Völker der BRICS-Staaten in die Leerstellen einsetzen). Für Schmitt ist dies (neben der Tatsache, dass die US-Amerikaner durch ihre Interventionen selbst zur kolonialistisch-imperialistischen Macht innerhalb der eigenen Hemisphäre wurden) die zweite Pervertierung der Monroe-Doktrin: die Umwandlung in ein universalistisches, weltweit intervenierendes Weltprinzip, das mit seinen Werten überall auf der Welt Geltung beansprucht. Gewissermaßen ein Imperialismus unter humanitären Vorzeichen. Es versteht sich von selbst, dass ein derartiges außenpolitisches US-Selbstverständnis das Entwickeln eigenständiger Monroe-Doktrinen durch Großmächte anderer Kontinente als feindlich betrachten muss.

Wenn man Schmitt kritisch sieht, deutet man seine Großraumtheorie als bloße Rechtfertigung der Ausdehnung des Dritten Reiches nach Osteuropa. Und tatsächlich betrachtete Schmitt das Deutsche Reich als vorherrschende Macht in einem zu bildenden europäischen Großraum, die die Rechte der dort angesiedelten Völker verteidigen sollte (so absurd das angesichts der Realität nationalsozialistischer Unrechtsherrschaft im besetzten Europa klingen mag). Andererseits lehnte er nach allem, was man weiß, das “Unternehmen Barbarossa” als deutschen Übergriff in die Großraumordnung einer fremden Macht – nämlich der Sowjetunion – ab. Geopolitik nach Schmitt bedeutet immer auch Feindbestimmung; und der wahre Gegner einer europäischen Großraumordnung war für Schmitt daher eher bei den westlichen liberal-demokratischen Mächten zu verorten (auch, wenn er den Universalismus bolschewistischer Prägung ebenfalls ablehnte).

Die Neuordnung der Welt in völkerrechtliche Großraumordnungen wiederum war für den deutschen Gelehrten kein Selbstzweck – sie sollte vielmehr der Friedenssicherung und Kriegsverhinderung dienen, indem die jeweiligen Großmächte auf Interventionen in andere Großräume verzichteten. Das bisherige Völkerrecht sowie die großen und kleinen Nationalstaaten sah er dazu schon aus Mangel an einer wirklich neutralen, uneigennützigen Entscheidungsinstanz nicht mehr imstande; die nach dem Ersten Weltkrieg durch den Versailler Vertrag aufgetretene Minderheitenfrage empfand er als heuchlerischen Vorwand für Interventionen raumfremder Mächte in Osteuropa, während ein wahrer Schutz sämtlicher Volksgruppen nicht gegeben sei (hier wäre als heutige Parallele auf die Scheinheiligkeit der EU zu verweisen, die sonst jede Mikroaggression gegen Minderheiten ahndet, bei der Verfolgung Russischsprachiger und Orthodoxer in der Ukraine jedoch beide Augen verschließt). Jeder Großraum ist für Schmitt wiederum von einem Reich bestimmt, das die Nichtintervention raumfremder Mächte garantiert (im Falle der Monroe-Doktrin von 1823 wären die schützende Garantie-Macht die Vereinigten Staaten). Zeitbedingt (Erscheinungsjahr 1941!) ist für Schmitt das Reich idealerweise völkisch geprägt.

Was bedeutet nun die Wiederkehr der Großraumordnung für Deutschland und Europa? Hier ist vor allem die AfD mit ihrer Vielzahl an (einander widersprechenden) Schmittianern aufgefordert, Antworten zu liefern. Die tonangebenden Leute in der AfD scheinen sich einig zu sein: Die Bildung eines Großraums Europa – gerne unter deutscher Führung – ist notwendig, um sich fürderhin auf der Welt zu behaupten. So betrachtet zum Beispiel der brandenburgische Landtagsabgeordnete Dominik Kaufner Europa als Interessensphäre, ja Raum Deutschlands.

Die Streitfrage scheint nur zu sein, ob dies mit der Zustimmung der USA – gewissermaßen als Stellvertreter US-amerikanischer, sich auf den Konflikt mit China konzentrierender Macht auf dem alten Kontinent – oder in Emanzipation vom bisherigen Hegemon jenseits des Atlantik vonstattengehen soll. Auch, wie man die anderen Europäer von einem weiteren Zusammengehen unter voraussichtlich deutscher Leitung überzeugen will, bleibt noch unklar. Dimitrios Kisoudis, der Grundsatzreferent des Parteivorsitzenden Tino Chrupalla, wirft immerhin auf X als Entwurf für ein europäisches Ordnungsprinzip die Stichworte “Einmischungsverbot, Abgrenzung der Zone nach Grenzziehung in der Ukraine, Klärung der Hegemonie zwischen Frankreich und Deutschland”. Manche hingegen bezweifeln, dass eine europäische Einigung überhaupt möglich ist – vor allem, wenn Deutschland dabei die vorherrschende Kraft sein soll.

Der vehementeste Verfechter des US-amerikanischen Interventionismus dürfte in der AfD (neben den altbekannten Transatlantikern Beatrix von Storch und Rüdiger Lucassen) der allerdings oftmals in einem erratischen Schlingerkurs irrlichternde Maximilian Krah sein, der auch eine US-Kontrolle über Grönland befürwortet. Insbesondere Krah ist es, der Deutschland als geradezu prädestinierten europäischen Juniorpartner der USA sieht, als “America’s Best Friend” in Europa. Bezüglich der übrigen Welt laufen die Liberalpatrioten innerhalb der AfD immer noch Gefahr, in plattem Antikommunismus (unter verhängnisvoller Gleichsetzung souveränistischer Bestrebungen der südamerikanischen Linken mit dem linksliberalen Wokismus des Westens und der linksextremen Gewalt der europäischen Antifa) und mit vulgärer Islamfeindlichkeit jeden noch so eigennützigen Regime Change durch die Trump-Administration zu bejubeln, ohne Rücksicht auf mögliche Nachteile für Deutschland und Europa – solange es nur gegen die “Kommunisten” und die “Mullahs” geht. Eine Haltung, die nicht weiter von Schmitts Gedankenwelt entfernt sein könnte. Vor allem scheint den souveränistisch gesinnten, rechtskonservativen Kräften in der europäischen Parteienlandschaft die Schmitt zufolge erforderliche verbindende Idee zur Bildung einer gemeinsamen Großraumordnung bisher zu fehlen.

Befürworter einer Aufteilung der Welt in multipolare Großräume seien davor gewarnt, Schmitts Schriften als buchstäblich anzuwendende Gebrauchsanweisung auf dem Weg zu einer Welt der Multipolarität zu gebrauchen. Schmitt hatte seine Blütezeit vor 80 oder 90 Jahren, in einer Welt, die sich von der heutigen deutlich unterscheidet. Er wäre wohl selbst der Erste gewesen, der diesbezüglich Modifizierungen seiner Theorien für notwendig gehalten hätte. Und – noch wichtiger: Schmitt erachtete eine Aufteilung der Welt in einmischungsfreie Großräume zwar als wünschenswert und präferierte ihre Entstehung als friedensstiftend, hielt dies jedoch nicht für eine automatisch verlaufende Entwicklung. Auch einen – von ihm als Bedrohung empfundenen – universalistischen Weltstaat oder eine fortdauernde Hegemonie der USA betrachtete er als im Bereich des Möglichen liegend.

Mehr zum Thema – Trump: “Ich brauche kein Völkerrecht” 



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