Die Generalversammlung Uruguays hat das sogenannte Gesetz für den würdevollen Tod verabschiedet. An diesem Mittwoch nahm die seit Langem diskutierte Initiative im Oberhaus des Parlaments die letzte Hürde. Für die Novelle stimmten 20 der insgesamt 31 anwesenden Senatoren.
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— Senado Uruguay (@SenadoUy) October 15, 2025
Das Sterbehilfe-Gesetz war vom ehemaligen Leiter des uruguayischen Fußballverbands Fernando Sureda im Jahr 2019 angestoßen worden. Die im südamerikanischen Land bekannte Persönlichkeit war an amyotropher Lateralsklerose erkrankt und starb im Jahr 2020. Im selben Jahr stellte der Abgeordnete Ope Pasquet ein Gesetz über die Entkriminalisierung der Euthanasie vor, das im Oktober 2022 vom Unterhaus des Parlaments verabschiedet wurde. Der Senat lehnte die Novelle jedoch ab. Im August 2025 votierte das Repräsentantenhaus für eine geänderte Fassung des Gesetzes, die nun nach einer langen Sitzung auch vom Oberhaus verabschiedet wurde.
Der stärkste Widerstand kam vonseiten der Kirche. Laut einer Umfrage sprachen sich allerdings 62 Prozent der Bevölkerung des überwiegend katholischen Landes für das Sterbehilfe-Gesetz aus. Mit der Verabschiedung des Euthanasie-Gesetzes bekräftigte Uruguay seinen Ruf als eines der liberalsten Länder der Region, das bereits die Abtreibung, die gleichgeschlechtliche Ehe und den Cannabis-Konsum legalisiert hatte.
Nur zwei lateinamerikanische Staaten – Kolumbien und Ecuador – hatten zuvor die Sterbehilfe entkriminalisiert. In diesen südamerikanischen Ländern geschah dies aber nicht über das Parlament, sondern durch Urteile der obersten Gerichte. Außer diesen Ländern hatten weltweit noch Belgien, Kanada, Spanien, Luxemburg, Neuseeland, die Niederlande, Portugal und einige australische Bundesstaaten die aktive Sterbehilfe legalisiert.
Das uruguayische Gesetz über den würdevollen Tod besteht aus 13 Artikeln. Den Antrag auf Euthanasie dürfen nur erwachsene und geistig gesunde Bürger von Uruguay stellen, die sich in der Endphase ihrer unheilbaren Krankheit befinden und an unerträglichen Schmerzen leiden. Der Tod darf nur von einem Arzt herbeigeführt werden, der den Antrag gründlich verifizieren muss. Erforderlich ist außerdem die Meinung eines zweiten Arztes. Im Streitfall wird ein Expertengremium einberufen. Der Patient darf den Antrag jederzeit zurücknehmen. Kein Arzt ist gesetzlich verpflichtet, Sterbehilfe zu leisten.
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