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"Aus Gründen des Staatswohls" – Informationen zu Nord-Stream-Anschlägen bleiben geheim

rtnews by rtnews
16/10/2022
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Nicht einmal einen Monat nach den Anschlägen auf die beiden Erdgasleitungen Nord Stream und Nord Stream 2 wird deutlich: Die Bundesregierung verweigert alle Informationen, die über die banale Feststellung hinaus gehen, dass man es mit Sabotage zu tun hat. Die parlamentarische Kontrolle durch die Opposition wird ausgehebelt.

Die Bundestagsabgeordnete Żaklin Nastić von der Linkspartei hatte nach den Anschlägen von Ende September auf die beiden Ostsee-Pipelines Nord Stream und Nord Stream 2 in einer Schriftlichen Frage Folgendes von der Bundesregierung wissen wollen:

“Welche Erkenntnisse (auch geheimdienstliche) liegen der Bundesregierung bisher zu den Ursachen und möglichen Urhebern der Anschläge auf die Unterwasserpipelines Nord-Stream 2 am Montag, dem 26. September um 2:04, und Nord-Stream 1 am Abend desselben Tages um 19:04, vor und welche möglichen Erklärungen zieht die Bundesregierung für den zeitlichen Abstand von exakt 17 Stunden zwischen beiden Explosionen in Betracht?”

Inzwischen liegt die Antwort der Bundesregierung vor. Sie fällt auffallend schmallippig aus – und kommt von Patrick Graichen, einem mehrfach verbandelten Grünen-Politiker – selbst die Grünen-freundliche taz spricht vom “Graichen-/Kellner-Clan” –, Staatssekretär im Hause von Robert Habeck (Bündnis 90/ Die Grünen), dem Wirtschafts- und Klimaschutzminister:

“Die Bundesregierung geht von einer gezielten Sabotage der Pipelines Nord Stream 1 und 2 aus. Darüberhinausgehend liegen der Bundesregierung keine konkretisierenden Erkenntnisse zu dem Sachverhalt, insbesondere zu der möglichen Urheberschaft, vor.”

Bundesregierung behauptet, nichts Genaues zu wissen

Man gehe wegen der “hohen Komplexität der Tatausführung sowie einer entsprechenden Vorbereitung” von “staatlichen Akteuren” aus. Im Weiteren gibt sich die Bundesregierung unwissend: Dem “Militärischen Nachrichtenwesen der Bundeswehr” lägen “keine gesicherten Erkenntnisse hinsichtlich der Urheberschaft” vor. Allerdings sei die Bundeswehr zu dem Schluss gekommen, dass “eine zeitgleiche technische Fehlfunktion nahezu ausgeschlossen” sei.

Doch selbst für den nicht unwahrscheinlichen Fall, dass der Bundesregierung weitere Informationen zu den “Ursachen und Urhebern der Anschläge” vorliegen sollten, verweigert sie mit folgender Begründung die Auskunft:

“Die Bundesregierung [ist] nach sorgfältiger Abwägung zu dem Schluss gekommen, dass weitere Auskünfte aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – erteilt werden können.”

Mit Rücksicht auf die sogenannte “Third Party Rule” – einer Art Vertrauensschutz unter kooperierenden Geheimdiensten – könne man mit Rücksicht auf die hier involvierten Dienste Dänemarks und Schwedens keine weiteren Angaben machen. Graichen, dem der Cicero auch schon mal ein “falsches Mindset” attestiert hatte, führt in seiner Nicht-Antwort weiter aus:

“Die erbetenen Informationen berühren somit derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt und das Fragerecht der Abgeordneten ausnahmsweise gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen muss.”

Kontrolle durch Opposition unmöglich gemacht

Ferner komme auch eine – wie in vergleichbaren Fällen übliche – “VS-Einstufung und Hinterlegung bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages” wegen der “besonderen Sensibilität der angeforderten Informationen” nicht in Betracht. In der Geheimschutzstelle können Abgeordnete oder ihre entsprechend sicherheitsüberprüften Mitarbeiter Materialien, die als Verschluss-Sache eingestuft sind, einsehen – ohne allerdings Aufzeichnungen oder gar Fotos machen zu dürfen.

Nicht besser als Nastić ging es ihrer Fraktionskollegin Sahra Wagenknecht, die ihrerseits mehrere Anfragen ebenfalls an das Wirtschafts- sowie das Außenministerium gerichtet hatte. Wagenknecht fragte auch nach NATO-Schiffen und -Truppenteilen wie auch entsprechenden russischen Einheiten, die sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum fraglichen Zeitpunkt im betreffenden Seegebiet aufgehalten haben. Die Berliner Zeitung zitiert Wagenknecht mit folgenden Worten:

“De facto sagt uns die Bundesregierung, dass sie zwar etwas weiß, es aber ‘aus Gründen des Staatswohls’ den Abgeordneten noch nicht einmal in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags zur Kenntnis geben kann.”

Weiter kritisiert Wagenknecht:

“Auf jeden Fall bedeutet dieser Umgang, dass jegliche Kontrolle und Kritik an der Bundesregierung durch die Opposition unmöglich gemacht wird.”

Es könne nur spekuliert werden, so Wagenknecht sinngemäß, welche Erkenntnisse zu den Urhebern der Anschläge derart brisant seien, dass sie um jeden Preis geheim gehalten werden müssten.

In einem Kommentar zu einem Tweet des Journalisten und Bloggers Marcus Klöckner, der ebenfalls auf die merkwürdig verhaltene Antwort der Bundesregierung hinwies, heißt es:

“Kann man also daraus schließen, dass der Anschlag nicht von den Russen kam? Denn hätte man dies ermittelt, gäbe es sicher keine Geheimniskrämerei!”

Kann man also daraus schließen, dass der Anschlag nicht von den Russen kam? Denn hätte man dies ermittelt, gäbe es sicher keine Geheimniskrämerei!

— Heidibor (@Heidibor53) October 15, 2022

Mehr zum Thema – Die Blocklogik des Westens hat diesen Krieg verursacht – beenden kann sie ihn nicht





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Tags: BleibendesgeheimgründenInformationenNordStreamAnschlägenquotausStaatswohlsquot
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