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Auch im Inland: Bundeswehr soll künftig Drohnen abschießen dürfen

rtnews by rtnews
15/01/2025
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Laut Innenministerin Nancy Faeser werden in der Bundesrepublik immer häufiger Drohnen über kritischer Infrastruktur gesichtet, was die Sicherheitsbehörden vor Herausforderungen stellt. Die Bundeswehr soll deshalb künftig auch mit Waffengewalt reagieren dürfen.

Nach Plänen von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) soll die Bundeswehr künftig die Erlaubnis haben, verdächtige Drohnen abzuschießen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Faeser sagte:

“Drohnen als Instrument für Spionage und Sabotage können eine ernste Gefahr sein, insbesondere für unsere kritische Infrastruktur. Die Polizeibehörden entwickeln ihre Möglichkeiten zur Detektion und Abwehr von Drohnen ständig weiter.”

Auch in der Bundesrepublik werde seit der Eskalation des Ukraine-Kriegs vermehrt der Einsatz von Drohnen beobachtet, die für die Polizei und ihre aktuelle Technik eine zunehmende Herausforderung darstellen, behauptete Faeser. Deshalb sei es notwendig, “dass auch die Bundeswehr bei schwerwiegenden Gefahren eingreifen darf – auch, um in letzter Konsequenz illegal fliegende Drohnen abzuschießen”. Dies erhöhe den Schutz der kritischen Infrastruktur, so die SPD-Politikerin.

“Und es zeigt: Wir lassen uns nicht einschüchtern und stellen uns den aktuellen Bedrohungen entschieden entgegen.”

Bisher dürfen die Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben – nicht aber bei drohender Gefahr Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge ausüben. Dies soll sich nun ändern: Die Gesetzesänderung soll der Bundeswehr die Anwendung von “Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge” erlauben.

Voraussetzung sei, dass die für die Gefahrenabwehr grundsätzlich zuständigen Polizeien der Länder technisch dazu nicht in der Lage sind und entsprechende Unterstützung anfordern, heißt es in der Mitteilung. Ein Abschuss solle nur dann zulässig sein, wenn eine Gefahr für Menschenleben oder kritische Infrastruktur besteht. In “letzter Konsequenz” sollen “illegal fliegende Drohnen” dann zerstört werden dürfen, wenn dies das “einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr” ist, sagte Faeser.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, die Erlaubnis zum Abschuss solle künftig grundsätzlich nur dort möglich sein, wo keine Menschen gefährdet würden, etwa durch “herunterfallende Trümmerteile”. Man könne jedoch nicht überall Mittel zur Drohnenabwehr zur Verfügung stellen, da die Bundeswehr nur eine begrenzte Anzahl an Liegenschaften habe. Man werde dies dort tun, wo ein “besonderer Schutzbedarf” gesehen werde.

Die rasante technische Entwicklung von Luftfahrzeugen stellt die Sicherheitsbehörden vor wachsende Herausforderungen. Insbesondere die teils “ausgefeilten Flugeigenschaften” einiger Modelle lägen über der Leistungsfähigkeit handelsüblicher Drohnen.

Der Entwurf soll nun zügig in den Bundestag eingebracht werden. Ob dieser noch vor der Bundestagswahl Ende Februar verabschiedet wird, ist unsicher, da die Minderheitsregierung von Bundeskanzler Olaf Scholz auf Zustimmung aus der Opposition angewiesen wäre. Die Union zeigte sich bereits kritisch gegenüber dem Vorstoß der Regierung.

Mehr zum Thema ‒ Geheimnisvolle Drohnen kreisten über US-Stützpunkten



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Tags: abschießenauchBundeswehrDrohnendürfenInlandkünftigsoll
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