Die Anklage wegen Volksverhetzung und Holocaustverharmlosung nach § 130 StGB gegen den emeritierten Professor für medizinische Mikrobiologie Sucharit Bhakdi wird zugelassen. Wie das Landgericht Kiel am Donnerstag mitteilte, habe das Amtsgericht Plön der Anklage zugestimmt. Dies berichtete Journalistenwatch.com am Freitag.
Der 76-jährige Mediziner ist einer der bekanntesten Kritiker der Corona-Maßnahmen in Deutschland. Vor zwei Jahren hatte sein Buch “Corona Fehlalarm?”, auf dem ersten Platz der Spiegel-Bestseller-Liste gestanden und zu den meistverkauften Sachbüchern des Jahres 2020 gehört.
Im Mai 2020 hatte er zusammen mit anderen kritischen Medizinern die “Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e. V.” (MWGFD) gegründet. Im Verein sollen sich laut Satzung Ärzte und medizinisch tätige Personen gemeinsam mit Wissenschaftlern in medizinischer Praxis, Forschung und Lehre “mit den Themen Gesundheit, Freiheit und Demokratie beschäftigen, um dem gesundheitlichen und sozialen Wohl der Bevölkerung zu dienen”. Zuletzt gründeten er und andere Mediziner den neuen medizinischen Berufsverband “Hippokratischer Eid” mit dem Ziel einer “Wiederherstellung der Ethik in der Medizin und für eine freie Impfentscheidung”.
Jetzt wirft die Generalstaatsanwaltschaft dem Wissenschaftler vor, er habe im April 2021 in einem Interview im Zusammenhang mit kritischen Äußerungen über die Impfpolitik in Israel zum Hass auf in Deutschland lebende Juden aufgestachelt. Zudem habe er diese religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht. In einem Video soll Bhakdi behauptet haben, “das Volk der Juden” habe von den Nazis das “Erzböse” gelernt und umgesetzt.
Die Anklage bezieht sich auch auf Aussagen, die er bei einer Wahlkampfveranstaltung am 24. September in Kiel für die Partei Die Basis getätigt haben soll. Dabei habe er angeblich die Zulassung von COVID-19-Impfstoffen in Verbindung mit einem “Endziel” gebracht und von einem zweiten Holocaust gesprochen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handele es sich dabei um eine Verharmlosung des Schicksals der Juden unter der NS-Herrschaft.
Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Kiel in seinen Aussagen keine strafwürdige Volksverhetzung oder Holocaust-Relativierung gesehen und die Ermittlungen gegen ihn eingestellt. Nun wird die Anklage nach § 130 StGB doch zugelassen und der Mikrobiologe muss wegen angeblicher Volksverhetzung in zwei Fällen vor Gericht. Der Volksverhetzungsparagraf wurde erst am 20. Oktober vom Deutschen Bundestag per Parlamentsbeschluss geändert und verschärft. Demnach drohen jedem, der Völkermord oder Kriegsverbrechen öffentlich “gröblich” verharmlost, künftig wegen Volksverhetzung bis zu drei Jahre Haft.
Laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland soll die Hauptverhandlung gegen den bekennenden Buddhisten am 24. März nächsten Jahres beginnen.
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