Am 9. Dezember 1946 – nach den Gerichtsprozessen gegen die Hauptakteure der NS-Verbrechen – begann der Nürnberger Ärzteprozess. Bis zum 20. August 1947 standen dabei zwanzig KZ-Ärzte, ein Jurist und zwei Verwaltungsfachangestellte als Organisatoren der Verbrechen im medizinischen Bereich vor dem Gericht in Nürnberg.
Angeklagt waren sie wegen medizinischer Versuche an Menschen. Dazu gehörten unter anderem Unterdruck- und Unterkühlversuche, Meerwassertests, Spritzen von Fleckfieber-Impfstoffen, Knochentransplantationen, Phlegmonenversuche sowie Lost- und Phosgenversuche. Auch Zwangssterilisationen und Euthanasiemorde wurden durchgeführt.
Damit derartige medizinische Verbrechen sich nicht wiederholen können, wurde am 20. August 1947 im Rahmen der Urteilsverkündung der Nürnberger Kodex veröffentlicht. Seitdem ist der Kodex wie das Genfer Gelöbnis ein medizinischer Grundsatz und gehört zur Ausbildung von Medizinern. Bei medizinischen Versuchen schreibt der Nürnberger Kodex die freiwillige Zustimmung einer Testperson unbedingt vor. Dazu heißt es in Punkt 1 von insgesamt 10 Punkten des Nürnberger Kodex:
“Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können.”
Anlässlich des 75. Jahrestags ruft die Aktionsgemeinschaft “75 Jahre Nürnberger Kodex” für den 20. August auf der Wöhrder Wiese in Nürnberg zu der Gedenkveranstaltung “75 Jahre Nürnberger Kodex – Nie wieder Zwangsmedizin” auf. Die Aktionsgemeinschaft wurde im Frühjahr 2022 von den Organisationen Stiftung Ärzte für Aufklärung sowie Ärzte stehen auf unter dem Motto “Unsere Werte bestimmen unser Handeln” gegründet. Sie bezeichnet sich
“als Dachverband aller Organisationen und Menschen, die sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von medizinischen Experimenten an Menschen strengsten Regeln unterworfen bleiben muss – so, wie es der Nürnberger Kodex aus gutem Grund seit 75 Jahren vorsieht”.
In ihrem Veranstaltungsaufruf heißt es:
“Anlässlich des historischen Jahrestages gedenken wir gemeinsam der weltweiten Opfer von Zwangsmedizin. Lasst uns dieses Jubiläumsjahr nutzen, um den Triumph der Menschlichkeit über die Abgründe staatlichen Terrors zu feiern und auf der unbedingten Einhaltung der klaren, keiner Interpretation bedürfenden Forderungen des Nürnberger Kodex zu bestehen.”
Die Aktionsgemeinschaft kritisiert mit scharfen Worten die aktuelle medizinische Impfpraxis in der Corona-Krise. Sie sieht darin eine Missachtung des Nürnberger Kodex und begründet dies in ihrem Aufruf wie folgt: “Die aktuelle Ausbringung einer neuartigen pharmazeutischen Technologie – m-RNA- und Vektor-basierte präventive Therapien – findet statt, ohne dass die Menschen informiert zustimmen können und ohne dass Ärzte sie informieren können, weil nämlich die Informationsbasis dazu fehlte und jetzt, wo sie vorhanden ist, nicht mehr berücksichtigt wird.”
“Daher ist das, was derzeit stattfindet, ein großes Feldexperiment ohne informierte Zustimmung.”
In einer Pressemitteilung erinnert auch die Bundesärztekammer an den 75. Jahrestag und das Manifest des Nürnberger Kodex, das bis heute Einfluss auf das ärztliche Handeln habe. In der Mitteilung wendet sich die Kammer aber ausdrücklich “gegen die Fehlinterpretation durch Gegner:innen der Corona-Impfungen, die in den Impfungen eine Verletzung des Kodex sehen, und warnt vor dem Missbrauch des ethischen Manifestes”. Erstes und wesentliches Prinzip des Kodex sei “die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson”, die informiert und in der Lage sein müsse, eine freie Entscheidung zu treffen, heißt es in der Pressemitteilung.
Daran habe man sich bei den klinischen Studien zu Wirkung und Nebenwirkung der Impfungen gegen eine COVID-Erkrankung ganz genau gehalten: “Tausende von Freiwilligen nahmen an den Studien zu Wirksamkeit und Risiken der Corona-Impfstoffe, die zuvor sorgfältigen wissenschaftlichen Untersuchungen unterzogen worden waren, teil. Erst danach wurden die Impfungen zugelassen.” Dazu erklärte der Präsident der Ärztekammer Berlin, PD Dr. med. Peter Bobbert:
“Die Impfstoffe wurden gründlich getestet, zunächst an Tieren, wie es auch der Kodex vorsieht, danach an – freiwilligen – Testpersonen. Von einem Massenexperiment bei den Corona-Impfungen zu sprechen, ist daher völlig unzutreffend.”
“Die Impfstoffe sind gut untersucht und sie schützen – uns selbst und unsere Mitmenschen”, erklärt auch Dr. med. Matthias Blöchle, Vizepräsident der Ärztekammer Berlin. “Parallelen zu den menschenverachtenden und grausamen Experimenten im NS-Staat herzustellen, ist infam und inakzeptabel. Es zeugt von vollkommener Unkenntnis der historischen Tatsachen und wird einer sachlichen Auseinandersetzung nicht gerecht.” Am Mittwoch schloss sich das deutsche Ärzteblatt in einer “Warnung vor Missbrauch des Nürnberger Kodex durch Impfgegner” der Kritik der Ärztekammer Berlin an.
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