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AfD-Politikerin von Polizei zu Stellung von Strafantrag nach Paragraf 188 motiviert

rtnews by rtnews
17/04/2025
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Paragraf 188 des Strafgesetzbuches gilt allgemein als sogenannter “Strafbestand der Majestätsbeleidigung”. Aktuell wird er von diversen sensiblen Spitzenpolitikern genutzt und von der Justiz eingefordert. Die niedersächsische AfD-Abgeordnete Vanessa Behrendt berichtet auf X über überraschende Post von der Polizei.

Die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt gilt aufgrund diverser Medienmeldungen zu Klagen gegen ihre Person als streitbare Politikerin. So wurde sie im März durch die Staatsanwaltschaft Göttingen wegen unterstellter “Volksverhetzung” im Rahmen eines X-Beitrags angeklagt. Im Jahr 2022 war es zu einer Anklage wegen der Unterstellung einer mutwilligen falschen AfD-Wahlkampfabrechnung gekommen. Das Verfahren wurde im März des Vorjahres eingestellt. Behrendt wird dabei in den sozialen Medien aufgrund ihrer konservativen Positionen und entsprechenden Äußerungen aggressiv attackiert. In einem aktuellen X-Beitrag berichtet die Politikerin nun über regelmäßige Post “verschiedener Polizeidienststellen mit dem Hinweis, einen Strafantrag stellen zu können – wegen Paragraph 188 StGB”.

Behrendt macht keinen Hehl aus ihrer Abneigung gegen “Machenschaften pädophiler Lobbygruppen”. Die Politikerin informierte am 11. März zu diesbezüglichen juristischen Entwicklungen:

“Weil ich mich kritisch zur Regenbogen-Ideologie geäußert habe, wird nun von der Staatsanwaltschaft Göttingen gegen mich ermittelt.”

Auch zum Thema Abtreibung hat Behrendt eine unmissverständliche, klar und offen formulierte Position. Die “römisch-katholische Nachrichtenagentur CNA” berichtete dazu am 7. März:

“Die Abgeordnete Vanessa Behrendt (AfD) hat kürzlich im Niedersächsischen Landtag eine Rede zur Abtreibung gehalten, die nun im Internet für großes Aufsehen sorgt. Gleich zu Beginn wurde sie von der Landtagsvizepräsidentin ermahnt.”

Ausgehend von dieser Haltung erfährt die AfD-Politikerin juristisch fragliche Angriffe gegen ihre Person in den sozialen Medien, auch ermittelt durch entsprechend recherchierende Mitarbeiter polizeilicher Behörden. Laut der Antwort der Bundesregierung von August 2024 auf eine Anfrage der AfD-Fraktion stellen dabei Bundespolitiker – bekannterweise – regelmäßig Anzeigen wegen “Beleidigung” oder “strafrechtlicher Verleumdung”, dies jedoch sehr oft ausgehend von einem ersten Hinweis durch die Polizei oder die bereits eingeschaltete Staatsanwaltschaft. Behrendt berichtete am 17. April als Reaktion auf die mittlerweile zu einem Phänomen ausgeartete Klageflut von Politikern gegen Bürger auf X:

“Ich bekomme in letzter Zeit vermehrt Meldungen verschiedener Polizeidienststellen mit dem Hinweis, einen Strafantrag stellen zu können – wegen Paragraph 188 StGB. Dies habe ich nicht einmal in Anspruch genommen und werde es auch nicht tun.”

Ich bekomme in letzter Zeit vermehrt Meldungen verschiedener Polizeidienststellen mit dem Hinweis, einen Strafantrag stellen zu können – wegen Paragraph 188 StGB. Dies habe ich nicht einmal in Anspruch genommen und werde es auch nicht tun. Mit welchem Recht sollten wir Politiker… pic.twitter.com/UqN5g2f72J

— Vanessa Behrendt MdL (@MdlBehrendt) April 17, 2025

Im mutmaßlichen Originalschreiben, das im X-Beitrag abgebildet wird, heißt es:

“Sehr geehrte Frau Behrendt, im Rahmen der Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet werden im hiesigen Dezernat [Cottbus] mehrere Strafanzeigen wegen § 188 StGB – Gegen Personen des öffentlichen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung – bearbeitet. Sie sind in diesem Verfahren als Geschädigte ermittelt worden.”

Behrendt erhielt laut dem Brief, ausgehend von einem bereits eingeleiteten “sogenannten Antragsdelikt”, die Möglichkeit der persönlichen “Entscheidung” in diesem Fall “für die weitere Strafverfolgung grundlegend die Stellung eines Strafantrags” zu bestätigen. Zu dieser und vorherigen Offerten erklärt Behrendt nun auf X:

“Dies habe ich nicht einmal in Anspruch genommen und werde es auch nicht tun. Mit welchem Recht sollten wir Politiker besser behandelt werden, als der Rest der Bevölkerung? Mich persönlich juckt es nicht, wenn Linksextremisten so viel Pech beim Denken haben, dass sie nicht vernünftig argumentieren können und stattdessen mit Beleidigungen um sich werfen. Ich bin der Meinung, dass Personen des öffentlichen Lebens das einfach aushalten müssen.”

Das Strafgesetzbuch definiert in § 188:

“Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.”

Behrendt kommentiert abschließend zu dem Schreiben, dass ihr es “um die Beamten leid tut, die diesen Beruf gewählt haben, um für die Sicherheit in unserem Land zu sorgen, sich aber nun mit diesem Schwachsinn beschäftigen müssen”.

Die dafür eingesetzten und anderweitig nicht zur Verfügung stehenden Ressourcen könnten für die AfD-Politikerin “wesentlich sinnvoller genutzt werden” – beispielsweise “für die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet”.

Mehr zum Thema – Faeser und die Meinungsfreiheit: q.e.d.





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Tags: AfDPolitikerinmotiviertnachParagrafPolizeiStellungStrafantragvon
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