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"Abschied vom Rechtsstaat": Berliner Polizei darf künftig heimlich Wohnungen betreten

rtnews by rtnews
06/12/2025
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Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag die Befugnisse der Landespolizei deutlich ausgeweitet. Zum Katalog der Änderungen gehören das heimliche Betreten und Durchsuchen von Wohnungen, Onlinedurchsuchungen, der Einsatz von KI und die flächendeckende Videoüberwachung zentraler Orte.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag Änderungen am Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) des Landes beschlossen, mit denen die Befugnisse der Landespolizei deutlich erweitert werden. Das Gesetz, für das die Fraktionen der regierenden CDU-SPD-Koalition und der oppositionellen AfD gestimmt haben, verleiht der Polizei weitreichende neue Befugnisse sowohl bei der physischen als auch bei der digitalen Überwachung.

So darf die Berliner Polizei künftig heimlich Privatwohnungen betreten, um Spionagesoftware zu installieren. Der neue Paragraf 26a des ASOG erlaubt das “verdeckte Betreten von Wohnungen und das heimliche Durchsuchen von Räumen und Sachen”. Paragraf 26b gestattet zudem die Online-Durchsuchung von Servern, PCs, Laptops oder auch Smartphones.

Neben der Legalisierung von heimlichen Wohnungsbetretungen erlauben die aktualisierten Vorschriften auch das Hacken von Telefonen und Computern, um die Kommunikation zu überwachen. Die Polizei darf künftig ihre Bodycams in Privatwohnungen einschalten. Das war wegen der vom Grundgesetz garantierten Unverletzlichkeit der Wohnung bisher nicht erlaubt. 

Ebenso erweitert wird die Überwachung im öffentlichen Raum. Die Behörden können nun die Telefondaten aller Personen, die sich an einem bestimmten Ort aufhalten, erfassen, Kennzeichen scannen und Drohnen bekämpfen. Gesichts- und Stimmerkennung dürfen eingesetzt werden, um Personen anhand von Überwachungsbildern zu identifizieren. Dabei darf künftig vermehrt Künstliche Intelligenz eingesetzt werden.

Bei der Überwachung von Telefongesprächen und Chats von Verdächtigen, der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), bekommt die Berliner Polizei mehr Möglichkeiten, die aber überwiegend von Richtern genehmigt werden müssen.

Frauen sollen besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden. Gewalttätige Männer können dabei in einem ersten Schritt bis zu 28 Tage der Wohnung verwiesen werden. Zudem kann ihr Aufenthaltsort mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden.

Insgesamt sind die beschlossenen Änderungen so zahlreich, dass das Änderungsgesetz rund 750 Seiten umfasst. 

In Berlin ist die Kriminalität gestiegen. Im Jahr 2024 verzeichnete die Polizei über 539.000 Straftaten – mehr als im Jahr zuvor. Auch Gewaltverbrechen wie Körperverletzung und häusliche Gewalt nahmen zu. Laut Behördenvertretern gibt es ein wachsendes Problem mit Straftaten, an denen Jugendliche und Migranten beteiligt sind. Mehr als die Hälfte aller Straftaten bleibt unaufgeklärt.

Die SPD-Innenpolitikerin Iris Spranger verteidigt darum die Änderungen:

“Mit der größten Reform des Berliner Polizeigesetzes seit Jahrzehnten schaffen wir ein bedeutendes Plus für den Schutz der Berlinerinnen und Berliner. Wir geben den Strafverfolgungsbehörden bessere Instrumente zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität an die Hand.”

Grüne und Linke, die am Donnerstag gegen das Gesetz stimmten, warnen hingegen vor der mit den neuen Regeln verbundenen Einschränkung von Grundrechten. Grünen-Politiker Vasili Franco bezeichnete die Änderungen gar als “Verabschiedung vom Rechtsstaat”. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp kritisierte vorab, es werde tief in die Grundrechte vieler Unbeteiligter eingegriffen.

Mehr zum Thema – Orwell lässt grüßen: Nancy Faesers “repressive Maßnahmen zum Schutz der offenen Gesellschaft”



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Tags: BerlinerbetretendarfheimlichkünftigPolizeiquotAbschiedRechtsstaatquotvomWohnungen
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