Von Tom J. Wellbrock
In aller Kürze, und nur um deutlich zu machen, womit wir es hier zu tun haben: Nun ist neben der Holocaust-Leugnung auch die öffentliche Leugnung und “gröbliche” Verharmlosung von anderen Völkermorden sowie von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen strafbar. Das neue Gesetz wurde nebenbei beim Kaffee und vorbei an den lästigen Bürgern einfach so verabschiedet.
Wir müssen wissen: Mit dem Ukraine-Krieg hat das natürlich nichts zu tun, heißt es. Die Gesetzeslage sei halt irgendwie noch nicht so richtig rund gewesen, aber jetzt, nach der feinfühligen Anpassung, ist alles geregelt.
Dann wollen wir das doch mal ganz praktisch betrachten. Die taz schreibt dazu:
“Einschränkend heißt es zwar, die Äußerung müsse ‘geeignet’ sein, den öffentlichen Frieden zu stören und zu Hass oder Gewalt aufzustacheln. Letztlich entscheiden bei so unbestimmten Begriffen aber die Staatsanwaltschaften, welche Äußerungen verfolgt werden. Die Eignung, Hass zu erzeugen, kann in diesen aufgeheizten Zeiten schließlich leicht unterstellt werden.”
Das kennen wir spätestens, seit Corona den Planeten auszulöschen drohte. Alles, was nicht dem entspricht, was abgesprochen wurde, ist Hass, Hetze, Leugnung. Die Einordnung nehmen Politiker vor, wahlweise können auch Journalisten, Wissenschaftler oder Böhmermänner Vorschläge machen. Sie werden ganz sicher wohlwollend geprüft.
Der Gipfel des Absurden
War diese ganze Nummer rund um “Hate Speech” schon ziemlich absurd, kommt es jetzt richtig dicke. Was Hass ist und was nicht, wird ja schon lange von launigen Woke-Schreibern bestimmt. Übrigens ziemlich grenzwertig, denn die Emotion Hass ist nicht verboten. Dann könnte man auch Trauer, Liebe oder Ratlosigkeit verbieten. Aber die Allgemeinheit hat sich längst damit abgefunden, dass Hass per se verboten ist, es sei denn, er sprudelt aus zum Beispiel Annalena Baerbock heraus, die ihre Emotion aber vorsorglich als Gefühl des Friedenswunsches bezeichnet. Dass daraus Weltkriege entstehen können, ist eben der Preis, den man für den Frieden zahlen muss.
Aber, wie gesagt, jetzt kommt es richtig dicke. Nehmen wir einmal an, ich würde behaupten, dass die russische Urheberschaft an den Taten von Butscha nicht bewiesen ist. Da politisch und medial längst “beschlossen” wurde, dass Russland die Taten in Butscha begangen hat, wäre meine unmaßgebliche Ansicht zur Sachlage justiziabel.
Aus diesem Grund darf ich also faktisch jetzt nicht mehr behaupten, dass meines Wissens bis heute nicht bewiesen ist, dass Russland als Urheber für die Gräueltaten von Butscha verantwortlich ist. Es ist ja – ohne Richter, ohne Henker – anders entschieden worden.
Oder nehmen wir die Sprengungen an den Nord-Stream-Pipelines. So wie ausgeschlossen wird, dass die USA irgendetwas mit dieser Sache zu tun haben, so wird davon ausgegangen, dass Russland seine eigenen Pipelines in die Luftlosigkeit gejagt hat. Wir könnten weitermachen mit Syrien oder dem Absturz der MH17, und sicher würden uns noch jede Menge andere Beispiele einfallen, die nie bewiesen, aber faustdick behauptet wurden.
Verboten: Die Lüge benennen
Nun behaupte ich in diesem Artikel nicht, dass Butscha oder andere Fälle unbewiesen seien. Ich unterstelle auch nicht, dass hierzulande nahezu täglich gelogen wird, dass sich die Balken biegen. Ich würde niemals den Verdacht äußern, dass ohne jede Beweislage Russland für Dinge verantwortlich gemacht wird, die nicht einmal ansatzweise belegt sind.
Gestern hätte ich das noch gemacht, heute ist es strafbar. Womöglich, jedenfalls. Ich darf also ab sofort keine Kriegsverbrechen leugnen, deren Urheberschaft ungeklärt ist. Ich darf nicht behaupten, dass für unbelegte Taten auch andere als die üblichen Verdächtigen infrage kommen.
Oder habe ich da etwas grundsätzlich falsch verstanden?
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