
Was, wenn ein Mann nachts auf eine Wohnung schießt, in der Menschen wohnen? In Aachen waren da Polizei und Staatsanwaltschaft sehr verschiedener Ansicht.
Ein 28-jähriger Iraker schoss am 14. März mit einer Pistole auf eine Wohnung, aus der eine Fahne der iranischen Monarchisten hing, bis das Magazin leer war. Die Schüsse gingen durch das Fenster und beschädigten eine Gasleitung; zwölf Hausbewohner mussten daraufhin evakuiert werden. Der Mann war betrunken und hatte zudem noch Amphetamine geschluckt.
Er hatte sich über einen Instagram-Post aufgeregt, in dem es um Kurden ging, wie der Focus herausgefunden hat. Es handelt sich also wahrscheinlich um einen irakischen Kurden. Bei seiner Festnahme nach der Tat erklärte er sich zum “Freiheitskämpfer”.
Die Staatsschutzabteilung der Polizei sah darin versuchten Totschlag. Die Staatsanwaltschaft sah in dem Vorfall aber nur illegalen Waffenbesitz und Sachbeschädigung. Auf der Skala der möglichen zu verfolgenden Straftaten liegt der versuchte Totschlag ziemlich weit oben, illegaler Waffenbesitz und Sachbeschädigung aber ganz weit unten. Tatsächlich nimmt jemand, der mit einer Schusswaffe auf eine bewohnte Wohnung feuert, eine schwere Verletzung oder womöglich selbst den Tod eines Bewohners zumindest billigend in Kauf. Die beschädigte Gasleitung hätte sogar eine Gasexplosion auslösen können, deren Folgen noch gravierender gewesen wären.
Auch im Zusammenhang mit dem Alkohol und dem Methamphetamin würde sich die Frage stellen, ob die Tat eine Folge der Intoxikation ist oder ob der Mann getrunken und sich betäubt hat, um diesen Angriff begehen zu können.
Die Folge der unterschiedlichen Sicht von Staatsanwaltschaft und Polizei jedenfalls war, dass die beantragte Ausstellung eines Haftbefehls abgelehnt wurde und der Täter jetzt wieder auf freiem Fuß ist. Wobei er, so wird in der Presse berichtet, bei den Ämtern unter mehreren Decknamen bekannt ist und gegen ihn bereits eine ganze Reihe von Ermittlungen geführt wurde, auch wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen eines versuchten Tötungsdelikts. Im Jahr 2019 wurde er wegen Widerstands gegen Polizeibeamte verurteilt. Ob auf die Ermittlungen bisher keine Urteile folgten, weil die Verfahren eingestellt wurden oder weil bisher nur keine Verhandlung stattfand, ist nicht bekannt. Auf jeden Fall lässt sich allein aus der Tatsache, dass kein Urteil vorliegt, nicht einmal folgern, dass er besonders milde behandelt wurde.
Polizei und Ausländerbehörde haben sich daraufhin darum bemüht, den Mann ausweisen zu lassen. Auch hier wird eine Festnahme zu diesem Zweck abgelehnt: Es gebe keine Anzeichen dafür, dass er weitere Delikte begehen könne. Nach Angaben der Bild soll es bereits erfolglose Abschiebeversuche gegeben haben. Das bedeutet, dass der 28-Jährige ausreisepflichtig ist.
Die Konstellation bei diesem Vorfall lässt aber auch noch andere Vermutungen zum Grund für die Milde zu. Täter und Opfer gehören jeweils zu einer Gruppe, die außenpolitisch als nützlich erachtet wird. Das könnte erklären, warum die Staatsanwaltschaft diesen Vorfall lieber kleinhalten will. Wenn der Täter V-Mann wäre, wäre ein derartiges Verhalten der Staatsanwaltschaft ebenfalls plausibel.
Die Reaktion der Öffentlichkeit allerdings dürfte nicht ganz so entspannt sein wie jene der Staatsanwaltschaft und der mit dem Abschiebeantrag befassten Richter. Denn als Kandidat für eine Abschiebung mit bereits verzeichneten Gewalttaten, dazu noch unter Drogenkonsum, entspricht er einem Profil, das sich bei einer ganzen Reihe von Gewalttätern findet. Beim Zugmörder von Friedland ebenso wie bei dem Mann, der jüngst in Hamburg ein Mädchen mit sich vor die U-Bahn riss.
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