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"200 Seiten starke Akte" – AfD-Abgeordneter erklärt Hintergründe zu seiner "Hitlergruß"-Anklage

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15/12/2025
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Dem AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf wurde im Oktober die Immunität entzogen. Nun erfolgte an den Politiker die Überstellung der Akten zur Anklage wegen unterstellten “Hitlergrußes”. Vermeintlich getätigt in der Eingangshalle zum Bundestag. Einzige Zeugin und Klägerin ist eine ehemalige SPD-Abgeordnete.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Moosdorf informiert in den sozialen Medien über die jüngste Entwicklung hinsichtlich der Unterstellung einer Ex-SPD-Bundestagsabgeordneten gegen seine Person. So unterstellt die ungenannte Politikerin dem AfD-Politiker, im Juni 2023 in der Eingangshalle zum Bundestag “beim Abgeben der Garderobe meiner Frau den sogenannten ‘Hitlergruß’ gezeigt zu haben”, so Moosdorf auf Facebook zusammenfassend. Es erfolgte die Anklage, die wiederum im Oktober dieses Jahres die Aufhebung der Immunität des Bundestagsabgeordneten mit sich brachte. Vor wenigen Tagen erhielt der Beschuldigte nun die “ca. 200 Seiten starke Akte”, laut der auch weiterhin rein nur die SPD-Politikerin den vermeintlichen Verstoß gegen “§ 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen)” wahrgenommen hat.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Moosdorf soll laut Aktenlage im Juni vor zwei Jahren in den Räumlichkeiten des Berliner Reichstags den laut § 86a des Strafgesetzbuches verbotenen “Hitlergruß” samt “Hackenschlag” getätigt haben. Die Darstellungen des gesamten Vorgangs gehen dabei zwischen der Schilderung des Beklagten und den Darlegungen der Medien recht weit auseinander. Angefangen bei einem aktuellen Zeit–Artikel, der berichtet, dass dem “60-jährigen Politiker, der namentlich nicht genannt wird”, seitens der Berliner Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen” vorgeworfen wird.

Der Spiegel berichtet zur Causa und genaueren Details:

“Der Beschuldigte soll am 22. Juni 2023 während einer laufenden Sitzung des Deutschen Bundestages einen Parteikollegen im Bereich der Garderobe am Zugang Ost zum Reichstagsgebäude mit einem ‘Hackenschlag’ und dem sogenannten Hitlergruß begrüßt haben.”

Die Bild-Zeitung verweist in ihrem Artikel zu den Gründen der Anklage auf folgende Situation:

“Moosdorf soll einen Parteikollegen in einer Bundestagsgarderobe mit Hackenschlag und Hitlergruß begrüßt haben. Dem sächsischen AfD-Politiker sei dabei bewusst gewesen, dass der Nazi-Gruß für andere im Eingangsbereich wahrnehmbar war, so die Ermittler.”

Der Angeklagte Moosdorf schildert dabei leicht recherchierbar am 14. Oktober dieses Jahres auf Facebook seine Sicht auf die verleumderische Anklage, dem Tag, als ihm und seinem Parteikollegen Stephan Brandner mit den Stimmen der Fraktionen von Union, SPD, Grünen und Linken die Immunität entzogen wurde.

Moosdorf schildert, dass er an besagtem Tag an der Garderobe des Bundestages, in Anwesenheit von mehreren Bundestagsangestellten, seine Jacke abgegeben habe, um dann “wieder raus zu meiner Frau gegangen” zu sein. “Gesamtzeit etwa 20 Sekunden”. Alle befragten Zeugen könnten sich nicht an den “Hitlergruß” erinnern, außer der SPD-Klägerin, die weiterhin auf ihrer Sicht der Dinge beharrt.

Moosdorf informiert nun aktuell am 15. Dezember auf X:

“Die Ermittlungen wurden mir zusammen mit der Anklage letzte Woche überstellt. In der ca. 200 Seiten starken Akte gibt es genau eine Person, die diesen absurden Vorwurf formuliert (…) Diese Person ist eine ehemalige SPD-Abgeordnete, die in der AfD ein ‘Sammelbecken für Nazis’, ‘Hass, Menschenfeindlichkeit und Intoleranz’ sieht, die ‘in der modernen Gesellschaft keinen Platz haben darf’. Alle unmittelbaren Zeugen, Garderobenfrauen, die Bundestagspolizei, Passanten, Pförtner und Gäste, zusammen acht Personen, verneinen allesamt die Darstellung der Anzeige.”

Die Ermittlungen wurden mir zusammen mit der Anklage letzte Woche überstellt. In der ca. 200- Seiten starken Akte gibt es einen genau eine Person, die diesen absurden Vorwurf formuliert: Ich solle im Juni vor zwei Jahren in der Eingangshalle zum Bundestag beim Abgeben der…

— Prof. Matthias Moosdorf MdB (@moosdorfmdb) December 15, 2025

Der Beschuldigte erklärte laut verlinktem T-Online–Artikel auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa: “Der Vorwurf ist skurril und nichts ist abwegiger als dieser Vorwurf.” Die Behörde selbst nennt demnach “den Namen Moosdorf in ihrer Mitteilung nicht”.

Mehrere Medienberichte gehen zudem auf AfD-parteiinterne Querelen zur Person Moosdorf ein. So heißt es:

“Moosdorf hatte zuletzt auch innerhalb der Fraktion Ärger. Der ehemalige außenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion wurde Mitte September dazu verpflichtet, nach einer nicht genehmigten Russlandreise ein fraktionsinternes Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro zu zahlen.” 

Mehr zum Thema – BSW-Verleumdungsklage eingestellt – Robert Habeck muss 12.000 Euro zahlen





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Tags: AfDAbgeordneterAktequoterklärtHintergründequot200quotHitlergrußquotAnklageseinerSeitenStarke
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