
Im Jahr 2022 hatte der niedersächsische Verfassungsschutz die Partei Alternative für Deutschland (AfD) erstmalig als sogenannten “Verdachtsfall” eingestuft. Jetzt erfolgt laut Mitteilung die Hochstufung zu “gesichert rechtsextrem”, dies im Rahmen der Feststellung eines “Beobachtungsobjekts von erheblicher Bedeutung”. Mit Niedersachsen folgt nach Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg das erste westdeutsche Bundesland mit einer diesbezüglichen Bewertung durch den Landesverfassungsschutz. Am 13. September dieses Jahres finden in Niedersachsen Kommunalwahlen statt.
Die AfD in Niedersachsen wird vom Landesverfassungsschutz als Partei mit “extremistischer Bestrebung” eingestuft. In der Mitteilung heißt es, dass “insgesamt festgestellt wird, dass eine rechtsextremistische Ideologie mittlerweile den Konsens innerhalb der Gesamtpartei und auch des Landesverbandes Niedersachsen bildet”. Die damit verbundene Fortsetzung der intensiven geheimdienstlichen Beobachtung sei vor diesem Hintergrund “die logische Konsequenz”, so die niedersächsische SPD-Innenministerin Daniela Behrens vor Journalisten mitteilend.
In der Erklärung der Landesregierung heißt es zu der Entscheidung, die Ministerin wörtlich zitierend:
“Die Bewertung des Verfassungsschutzes ist eindeutig: Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus und die AfD Niedersachsen ist nach der Einstufung eindeutig diesem Phänomenbereich zuzuordnen […] sie macht unseren Staat und unsere demokratischen Institutionen verächtlich. Menschen mit Migrationshintergrund werden von ihr als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse betrachtet.”
Mit der heutigen Bestätigung können AfD-Politiker sowie Mitglieder und Sympathisanten in Zukunft durch den Verfassungsschutz “leichter mit nachrichtendienstlichen Mitteln” beobachtet werden, so der NDR berichtend. Der Artikel erklärt weiter zu den juristischen Folgekonsequenzen:
“Der Verfassungsschutz kann die Partei und ihre Mitglieder weiterhin observieren. Er kann V-Leute anwerben und Telekommunikation überwachen. Allen Maßnahmen liegt aber eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit zugrunde, die jetzt leichter zu begründen ist.”
Zuvor wurden durch jeweilige Landesverfassungsschutzbehörden im März 2021 der thüringische AfD-Landesverband als gesichert rechtsextrem eingestuft sowie die Verbände in Sachsen (bestätigt im Januar 2025), Sachsen-Anhalt (November 2023) und Brandenburg (August 2025).
In Rheinland-Pfalz und dem Saarland hatte der Verfassungsschutz die AfD als “mit gesichert rechtsextremistischer Bestrebung” hochgestuft. Da die Partei gegen die Beschlüsse klagte, wird sie jedoch bis zu einer finalen Entscheidung weiterhin als Verdachtsfall geführt. Zudem wird der jeweilige AfD-Landesverband auch in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen und Schleswig-Holstein als Verdachtsfall geführt. Der NDR ergänzt zum Gesamtbild:
“Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD-Bundespartei im vergangenen Mai als ‘gesichert rechtsextremistisch’ eingestuft. Wegen einer Klage der Partei und eines laufenden Verfahrens am Verwaltungsgericht Köln hat die Behörde bis zu einer Entscheidung zugesichert, die AfD nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextrem zu bezeichnen.”
Eine letzte Umfrage von Infratest dimap im Auftrag des NDR-Niedersachsen sah die AfD im Land im November des Vorjahres “mit deutlichen Gewinnen in der Wählergunst bei 20 Prozent”. Bei der Landtagswahl 2022 gaben 11 Prozent der Wahlberechtigten der Partei ihre Stimme.
Am 13. September dieses Jahres erfolgen in Niedersachsen die kommenden Kommunalwahlen.
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