
Von Astrid Sigena
Seit Anfang Dezember 2025 sitzt Alexander Butjagin in Warschau in Haft. Beamte des polnischen Inlandsgeheimdienstes ABW hatten ihn festgenommen. Der Vorwurf: Der renommierte russische Archäologe hatte Ausgrabungen auf der zwischen Russland und der Ukraine umstrittenen Halbinsel Krim geleitet. Der Leiter der Abteilung für antike Archäologie der St. Petersburger Eremitage ist unter anderem für die Ausgrabung des antiken Myrmekion zuständig und hat dabei bedeutende Funde gemacht.
Für die ukrainischen Behörden gilt Butjagins dortige Arbeit als Raubgräberei und “Zerstörung von Kulturgütern” – zumindest seit 2014, als sich die Krim mit Russland wiedervereinigte. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft, sollte er von einem ukrainischen Gericht verurteilt werden. Dabei hatte Butjagin zuvor jahrelang auf der Krim mit Erlaubnis der ukrainischen Behörden gegraben. Seit 1999 leitete er die Expedition. Schon als Schüler und Student war er an dortigen Ausgrabungen beteiligt, damals noch zu Sowjetzeiten. In seinen Äußerungen über die Krim wird deutlich, dass der Wissenschaftler die umstrittene Halbinsel als ein Stück Heimat betrachtet. Letztendlich ist sein Schicksal die Tragödie eines (ehemaligen) Sowjetbürgers, dessen Land vor 35 Jahren in mehrere Stücke zerbrach.
Butjagins Warschauer Haftbedingungen sind schwierig. Nach Angaben seines Anwalts sitzt er in einer Dreierzelle ein. Ein Schachspiel steht ihm zur Verfügung, Bücher sind ihm bisher jedoch noch nicht erlaubt. Am vergangenen Montag verlängerte ein polnisches Gericht die Haft bis zum März 2026, obwohl Unterstützer Butjagins Geld für die Kaution sowie für die Anmietung einer Wohnung in Warschau zur Verfügung gestellt hatten. Die Verteidigung erweist sich als kompliziert: Juristische Unterlagen werden häufig erst kurzfristig zur Verfügung gestellt und dann nur auf Ukrainisch. Nun wurde am 15. Januar in Warschau über den ukrainischen Auslieferungsantrag gegen Butjagin verhandelt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Zuständig war Richter Dariusz Łubowski, der schon einmal pro-ukrainisch geurteilt hatte, nämlich im Auslieferungsfall Wladimir Schurawlew – deutsche Behörden verdächtigen Schurawlew, am Terroranschlag auf die Nordstream-Pipeline beteiligt gewesen zu sein, und hatten in Polen seine Auslieferung beantragt. Łubowski hatte die Auslieferung an Deutschland verweigert und den Verdächtigen auf freien Fuß setzen lassen. Dieser Umstand dürfte auch die Ursache für den Befangenheitsantrag gewesen sein, den Butjagins Verteidiger gestellt hatten. Das Verfahren wurde daraufhin bis zur Ernennung eines neuen Richtergremiums erst einmal vertagt.
Unmittelbar bevor steht die Auslieferung Butjagins also nicht, auch wenn sich das Warschauer Gericht (wie weiterhin zu erwarten) auf die ukrainische Seite schlagen sollte. Butjagins polnischem Anwalt Adam Domański zufolge steht vor einer Auslieferung immer noch die Entscheidung eines Berufungsgerichts. Sollte auch dieses dem Auslieferungsantrag stattgeben, entscheidet letztendlich der polnische Justizminister, ob der Inhaftierte tatsächlich an die Ukraine ausgeliefert wird. Domański kündigte vorsorglich bereits an, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen zu wollen, sollten die polnische Regierung die Auslieferung seines Mandanten betreiben.
Und er tut recht daran. Denn eine Haft in ukrainischen Gefängnissen ist lebensgefährlich, insbesondere für politische Gefangene, denen eine prorussische Haltung unterstellt wird. Bekanntestes Beispiel dafür ist der chilenisch-US-amerikanische Videoblogger Gonzalo Lira, dessen Tod in einem ukrainischen Gefängnis sich am 11. Januar zum zweiten Mal jährte. Er soll dort gefoltert und gesundheitlich vernachlässigt worden sein (RT DE berichtete). Diese Gefahr ist auch Butjagin selbst klar, denn er beteuerte während des Auslieferungsverfahrens, dass in der Ukraine sein Leben bedroht sei.
Dabei ist der St. Petersburger nicht einmal ein Befürworter der Militärischen Sonderoperation. Auf seiner Facebook-Seite finden sich zu Beginn des Ukraine-Krieges Äußerungen, die die Spaltung zwischen Russen und Ukrainern bedauern und die Entscheidung der russischen Führung kritisieren.Womöglich wähnte er sich deshalb in Sicherheit, als er Ende November 2025 seine Vortragsreise über das antike Pompeji auf seinem Telegram-Kanal ankündigte? Eine Ankündigung, die die ukrainischen Behörden womöglich erst auf seine Spur brachte. Einer anderen Lesart zufolge waren es ukrainische Wissenschaftler, die die ukrainische Botschaft in Athen über einen dort ebenfalls geplanten Vortrag Butjagins informierten – und so die Jagd auf den Archäologen in Gang brachten.
Womöglich wurde Butjagin auch absichtlich nach Europa gelockt, um seine Festnahme zu ermöglichen? So etwas deutet zumindest der russische Jurist Janis Jukscha an. Von der Anklage des Kiewer Staatsanwalts zeigte sich Butjagin jedenfalls in einem Interview mit Ria Nowosti Krim im November 2025 wenig beeindruckt. Er muss sich völlig sicher gefühlt haben, als er seine Europareise antrat.
Wenn Butjagins Festnahme eines deutlich gemacht hat, dann dieses: Jeder Russe ist in Gefahr, sobald er den Boden der EU betritt. Seine Meinung zu Wladimir Putin und zum Ukraine-Krieg ist dabei völlig gleichgültig, solange er sich nicht ganz von seinem Land lossagt und es in den schrillsten Tönen beschimpft. Sollte seine Verhaftung politisch zweckmäßig erscheinen, werden sich die sonst so auf Rechtsstaatlichkeit pochenden EU-Länder nicht lange um seine Menschenrechte scheren. Nicht ohne Grund hat das Außenministerium der Russischen Föderation mittlerweile eine verschärfte Reisewarnung für Polen herausgegeben.
In einem 2014 veröffentlichten Gedicht schreibt Butjagin von seiner Bereitschaft, für Russland zu tun, was er tun müsse, selbst wenn es Gefängnis und Armut bedeute. Dabei bezieht er sich auf die Dichterin Anna Achmatowa, die sich in ihrer Lyrik den Stimmen, die sie ins Exil verlocken wollen, verweigert. Das Bekenntnis zu seinem Land hat den Archäologen ins Gefängnis gebracht – in eine andere Gefangenschaft, als er es beim Verfassen dieser Verse vielleicht dachte. Nun bleibt zu hoffen, dass ihm dieses Bekenntnis nicht auch noch das Äußerste abverlangen wird.
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