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"Die Angelegenheit aus der Welt schaffen" – Geheime Absprachen zur Nord-Stream-Ermittlung aufgedeckt

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17/10/2025
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Polnische Zeitung schreibt über inofizielle Vereinbarungen zwischen den polnischen und den deutschen Behörden in der Nord-Stream-Ermittlung. Sie erwecken den Eindruck eines abgekarteten Spiels. Handelt es sich in der Tat – wie es aus Russland heißt, – um eine Scheinermittlung?

Nach Informationen der polnischen Zeitung Wiadomosci hat Deutschland die polnische Staatsanwaltschaft gebeten, die gegen in Polen festgenommenen mutmaßlichen Nord-Stream-Saboteur gesammelten Beweise nicht öffentlich bekannt zu geben. “Alle wollen diese Angelegenheit offensichtlich so schnell wie möglich aus der Welt schaffen”, sagte der Zeitung eine Person, die mit den Hintergründen der ganzen Geschichte vertraut ist.

Nach weiteren Informationen aus der polnischen Staatsanwaltschaft werden die bei der Durchsuchung in der Wohnung des Verdächtigten Wladimir Schurawlew beschlagnahmten Materialien wahrscheinlich nicht im gemäß Europäischem Haftbefehl (EMA) geführten Verfahren verwendet werden. Die Maßnahmen waren das Ergebnis der Vernehmung Schurawlews im Rahmen der Ermittlungen in Danzig, die Anfang Oktober stattfanden.

Nach Angaben der Gesprächspartner der Zeitung versuchte Schurawlew, die polnischen Staatsanwälte davon zu überzeugen, dass er nicht an der Sprengung der Gasleitung beteiligt war, da er sich zu diesem Zeitpunkt an einem anderen Ort aufgehalten habe. Die Beweise für diese Behauptung habe er zu Hause aufbewahrt, weshalb Ermittlungsorgane eine Hausdurchsuchung durchgeführt haben.

Der per EMA in Polen festgenommener ukrainischer Taucher Schurawlew lebte lange Zeit unbehelligt in Polen. Wie Wiadomosci weiter berichtet, war sein Aufenthaltsort den Behörden bekannt. Er versteckte sich nicht und wusste, dass in Deutschland ein EMA gegen ihn erlassen worden war. Darüber hinaus war die Polizei bereits vor einem Jahr an seinem Wohnort erschienen, aber der Ukrainer war nicht da. Die Beamten nahmen nur einige Dokumente mit. Später kehrte Schurawlew nach Polen zurück, wurde jedoch lange Zeit von niemandem behelligt.

Dies hat sich geändert, als der Ukrainer beschloss, eine Immobilie in der polnischen Stadt Pruszków zu kaufen. Als Ausländer unterliegt er in einem solchen Fall besonderen Kontrollverfahren. Seine Daten wurden an die zuständige Stelle des Ministeriums für Inneres und Verwaltung weitergeleitet.

Ausgestellt wurde der EMA vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe wegen des Verdachts auf Verfassungsbruch, Sachbeschädigung und Zerstörung der Nord-Stream-2-Pipeline. Er soll als Mitglied einer Tauchergruppe mindestens vier Sprengsätze an den Rohrleitungen in einer Tiefe von 80 Metern befestigt haben, wurde nach der Aktion von einem Fahrer abgeholt und in die Ukraine gebracht.

Nun ist er seit dem 30. September in Haft, wird aber nicht nach Deutschland ausgeliefert. Dies entschied ein Gericht in Warschau am Freitag – RT DE berichtete. Die polnische Zeitung nennt mögliche Gründe dafür. So muss das polnische Gericht sich auf die einschlägigen Vorschriften stützen, die zwingende Gründe nennen, die eine Auslieferung Schurawlews an Deutschland rechtfertigen könnten.

Es gebe auch Gründe, die die Vollstreckung eines EMA nicht erforderlich machen. Eine Ablehnung sei beispielsweise möglich, wenn gegen die gesuchte Person im Ausstellungsland des Haftbefehls ein Strafverfahren wegen derselben Tat läuft.

In Polen – konkret in der Außenstelle der Staatsanwaltschaft in Pommern – laufe eine Untersuchung zum Sprengstoffanschlag auf die Nord-Stream-Gaspipeline, wobei die Agentur für Innere Sicherheit in den letzten Tagen im Auftrag dieser Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung im Haus Schurawlews durchgeführt habe.

Das Verfahren sei zweistufig, sodass gegen eine mögliche Entscheidung über die Auslieferung Schurawlews an Deutschland oder die Ablehnung dieser Auslieferung Beschwerde beim Berufungsgericht in Warschau eingelegt werden kann. Welche Beweise Deutschland gegen den Verdächtigen gesammelt habe, sei unklar, so die Zeitung. Ihr zufolge drohen ihm in Deutschland bis zu 15 Jahren Haft wegen – wie die dortigen Ermittler meinen – terroristischer Handlungen.

Nach dem Bericht von Wiadomosci zu urteilen, scheint es, dass der EMA von den deutschen Behörden ohne Aussicht auf Erfolg bezüglich der Auslieferung ausgestellt wurde. Geheime Absprachen zwischen Berlin und Warschau, die von der Zeitung gemeldet werden, verstärken diesen Verdacht. Der russische Vorwurf, Deutschland betreibe in der Causa Nord Stream nur eine Scheinermittlung, ist damit nicht von der Hand zu weisen.

Mehr zum Thema – Russischer UN-Vertreter zur Nord-Stream-Ermittlung: Deutschland lenkt mit albernem “Blockbuster” ab



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