Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) muss erneut eine juristische Niederlage akzeptieren, diesmal betreffend den potenziellen Bürgermeisterkandidaten für die Stadt Lage, gelegen im nordrhein-westfälischen Kreis Lippe. Die Begründung des zuständigen Verwaltungsgerichts Minden lautet, dass der Antrag von Uwe Detert “wegen Zweifeln an der Verfassungstreue des Kandidaten zurückgewiesen” wird. Lokalmedien berichten, dass zuvor Mitglieder der konkurrierenden Grünen “wochenlang mutmaßlich extremistische Äußerungen zusammengetragen” hätten. Zudem bestätigte zu Wochenbeginn das Oberverwaltungsgericht Koblenz, dass das AfD-Mitglied Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen final ausgeschlossen bleibt.
Der WDR berichtet zu dem erneuten Ausschluss eines AfD-Bürgermeisterkandidaten:
“Der Bürgermeisterkandidat der AfD in Lage darf nicht bei den Kommunalwahlen antreten. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Minden bestätigt. Mitte Juli hatte der Wahlausschuss der Stadt Lage den Kandidaten vom Wahlzettel gestrichen.”
Laut dem Beitrag hatten die Kreismitglieder der konkurrierenden Parteien vor rund sechs Wochen im Rahmen eines Wahlausschusses der Stadt Lage Detert die Zulassung zur Bürgermeisterwahl verwehrt. Eine Mehrheit der Ausschussmitglieder zweifelte demnach “an der Verfassungstreue des Kandidaten”. Rund eine Woche später bestätigte dann der Wahlausschuss des Kreises Lippe die Entscheidung. In einer dritten Instanz musste nun das Verwaltungsgericht im Rahmen eines Eilantrags der AfD entscheiden. Dazu hieß es bereits am 21. August:
“Mit Beschluss vom 20. August 2025 hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden den Antrag des Antragstellers, den Wahlausschüssen der Stadt Lage und des Kreises Lippe im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, ihn als Kandidaten zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Lage am 14. September 2025 zuzulassen, abgelehnt (…) Das Gesetz sehe für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung von Wahlvorschlägen einen besonderen Rechtsbehelf, nämlich die Beschwerde, vor. Diese sei erfolglos geblieben. Die Entscheidung über die Beschwerde sei endgültig.”
Der Spiegel berichtet zu dem wiederkehrenden aktuellen Ereignis des juristischen Ausschlusses von AfD-Bürgermeisterkandidaten (Bezahlschranke):
“Bürgermeistervotum in Ludwigshafen, Lage und Neukloster: Darf man radikale AfD-Kandidaten von Wahlen ausschließen? In drei deutschen Städten haben Ausschüsse die Bürgermeisterkandidatur von AfD-Männern verhindert. Über den heiklen Balanceakt, Extremismus zu stoppen, ohne die Grundregeln der Demokratie zu verletzen.”
Zu dem Fall in der Stadt Neukloster heißt es Anfang Mai beim NDR:
“Bürgermeisterwahl in Neukloster: AfD-Kandidat nicht zugelassen. Haik Jaeger war mutmaßlich ein Mitglied der rechtsextremen Nordkreuz-Gruppe. Der Gemeindewahlausschuss entschied unter anderen deswegen am Donnerstag, den AfD-Kandidaten nicht zur Bürgermeisterwahl in Neukloster zuzulassen.”
Zu dem jüngsten Fall in der Stadt Lage berichtete der WDR am 10. Juli:
“Grüne in Lage wollen AfD-Bürgermeisterkandidaten von Liste streichen. Wochenlang haben die Grünen mutmaßlich extremistische Äußerungen zusammengetragen. Jetzt ist der Verfassungsschutz eingeschaltet.”
Auf insgesamt 23 Seiten hätte die Ratsfraktion der Grünen “mutmaßlich antisemitische und geschichtsverzerrende Äußerungen analysiert”, die Detert im Internet verbreitet haben soll. Der Beschuldigte erklärte gegenüber dem Sender:
“‘Eine inhaltliche Bewertung der Vorwürfe werde ich nicht vornehmen, da diese aus meiner Sicht keine Substanz haben’, schreibt Uwe Detert. Er sei ein ‘unbescholtener Bürger’.”
In der Beschlusserklärung zu seinem Ausschluss durch das Verwaltungsgericht Minden heißt es, dass die Zurückweisung des Wahlvorschlags der AfD durch den Wahlausschuss der Stadt Lage “aufgrund von Zweifeln an der Verfassungstreue des Kandidaten keine offensichtlichen Rechtsfehler aufweise, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in einem Wahlprüfungsverfahren dazu führen würden, dass die Wahl für ungültig erklärt werde”.
Bürgermeister sind sogenannte Wahlbeamte und müssen laut Beamtengesetz verfassungstreu sein. Ein von den Grünen recherchierter Facebook-Videobeitrag von Detert aus dem Jahr 2013, den er nur geteilt, nicht verfasst hatte, lautete demnach inhaltlich:
“Deutschland ist kein souveräner Staat. Ohne Souveränität, gibt es keine Beamten. Keine Bußgelder. Kein Arrest.”
Michael Biermann, CDU-Fraktionsvorsitzender in Lage, kommentierte die gemeinsame Aktion gegen den AfD-Kreiskollegen mit der Feststellung:
“Rein menschlich, persönlich, politisch würde ich sagen: Lasst uns ein klares Zeichen setzen. Aber das muss auch juristisch sauber sein.”
Zu dem medial bis dato auffälligsten Vorgang in Ludwigshafen berichtet der WDR am Montag, dass der AfD-Politiker Joachim Paul final auch vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit seinem Eilantrag gegen seinen Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen gescheitert ist.
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