Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einer am 3. April 2025 verkündeten, aber erst Ende letzter Woche bekannt gewordenen Entscheidung der ukrainischen Juristin und Menschenrechtsaktivistin Elena Bereschnaja recht gegeben: Ihre Inhaftierung im März 2022 sei unrechtmäßig gewesen und verstoße gegen Artikel 5.1 und 5.3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, urteilten die Richter einstimmig. Außerdem sprachen sie ihr eine Entschädigung von 2.500,00 Euro zu, die die Ukraine zu zahlen habe.
In Haft bleibt Bereschnaja in ihrem hohen Alter trotzdem: Sie ist es seit dem 14. März 2022 und immer noch. Ihr wurde, wie es in der Ukraine Standard bei der Repression Andersdenkender ist, “Landesverrat” vorgeworfen. Am 10. Dezember 2024 verurteilte sie ein Kiewer Gericht zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und Enteignung ihres Vermögens. Grundlage des Urteils war ein Brief der Menschenrechtsaktivistin an den Botschafter Russlands bei der UNO, Wassili Nebensja, aus der Zeit vor der russischen Intervention im Februar 2022, in dem sie Beispiele der Verfolgung von Russen, Christen und Andersdenkenden in der Ukraine schilderte, und den Nebensja in einem Auftritt im UN-Sicherheitsrat verlesen hatte.
Leider ist es Russland bislang nicht gelungen, die zu Unrecht Verurteilte im Zuge eines Gefangenenaustauschs freizubekommen: Bereschnaja war besonders konsequent und geradlinig beim Anprangern der Menschenrechtsverletzungen des Kiewer Regimes.
Elena Bereschnaja ist in Fachkreisen weltweit bekannt: Sie sprach seit 2014 wiederholt vor der UNO, der OSZE und dem Europarat über die Verfolgung von ethnischen Russen und orthodoxen Christen in der Ukraine. Am 11. Juni 2018 trat sie dabei auch bei einer Veranstaltung im Bundestag auf.
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