Michail Matwejew, Vize-Vorsitzender des Duma-Ausschusses für Regionalpolitik und kommunale Selbstverwaltung, hat der Staatsduma einen Gesetzentwurf über den Entzug der erworbenen Staatsbürgerschaft für Wehrdienstverweigerer vorgelegt. Das Dokument ist auf der Webseite der Staatsduma zu finden.
Laut dem Dokument soll jenen Bürgern, die sich nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist in die Wehrkartei eintragen lassen oder sich anderweitig dem Militärdienst entziehen, die erworbene Staatsbürgerschaft entzogen werden. Ausländer, die den russischen Pass erhalten, sind derzeit verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen beim Militärkommissariat am Wohnort zu melden.
In der Begründung heißt es, dass die Verteidigung des Vaterlandes die in der Verfassung verankerte Pflicht eines russischen Bürgers sei. “Personen, die die russische Staatsbürgerschaft angenommen haben, leisten einen Eid und verpflichten sich, die Verfassung einzuhalten”, heißt es in dem Dokument. In der Praxis würden sich Angehörige ausländischer Staaten, die die russische Staatsbürgerschaft erhalten, häufig dem Wehrdienst entziehen und sie “ignorieren die Tatsache, dass die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation nicht nur Rechte, sondern auch entsprechende Pflichten mit sich bringt”, argumentiert Matwejew. Er schlägt außerdem vor, Wehrdienstverweigerer nach dem Entzug der Staatsbürgerschaft abzuschieben.
Laut Statistik des russischen Innenministeriums hatten im Jahr 2022 rund 691.000 Ausländer die russische Staatsbürgerschaft erhalten, heißt es in dem Dokument. Die meisten kommen aus Tadschikistan, Armenien und Kasachstan.
Derzeit kann die erworbene russische Staatsbürgerschaft unter anderem wegen Diskreditierung der russischen Armee, Sabotage, Fahnenflucht, öffentlichen Aufrufen zu Extremismus und der Rehabilitation des Nationalsozialismus entzogen werden. Präsident Wladimir Putin unterzeichnete das entsprechende Gesetz im April 2023.
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