Der ehemalige NDR-Journalist Patrik Baab hat am Dienstag im Rechtsstreit gegen die Christian-Albrechts-Universität (CAU) gewonnen. Die Kieler Uni hätte seinen Lehrauftrag nicht wegen seiner Recherchereise in die Ostukraine kündigen dürfen, urteilte das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht. Außerdem soll die Universität eine Stellungnahme mit “verkürzten” Behauptungen über Baab von ihrer Homepage nehmen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist möglich.
Medienkampagne und Kündigung
Der Investigativ-Journalist hatte im September 2022 seine Altersteilzeit beim NDR genutzt, um für sein geplantes Buch zum Ukraine-Konflikt im Donbass zu recherchieren. Im Jahr davor hatte er bereits den Westen des Landes aus dem gleichen Grund bereist.
Während er sich noch im Kriegsgebiet befand, verbreitete das vom Werbekonzern Ströer betriebene Internetportal t-online die Falschbehauptung, Baab sei dort als “Wahlbeobachter” im Auftrag Russlands gewesen. Prompt kopierten andere Medien diese Unwahrheit, Baab sprach von einer Medienkampagne. Die beiden Unis, an denen er lehrte, warfen ihren Dozenten schließlich raus (RT DE berichtete).
Anders als die Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft (HMKW) Berlin hatte ihm die CAU bereits einen Lehrauftrag für das Wintersemester 2022/2023 erteilt. Am 27. September verkündete sie öffentlich, diesen zu kündigen. Ungeprüft übernahm sie dabei Falschbehauptungen von t-online. Baab sprach von einer Medienkampagne gegen ihn. Wörtlich schrieb die CAu (Rechtschreibfehler im Original):
“Patrik Baabs Auftreten als ‘Beobachter’ der völkerrechtswidrigen Scheinreferenden in den russisch besetzten Gebieten der Ukraine verleiht dem russischen Vorgehen den Anschein von Legitimität. Die CAU distanziert sich ausdrücklich von Herrn Baabs Reise und ihren Implikationen und wird keine Lehrveranstaltungen anbieten, die von Herrn Baab unterrichtet werden. Der Lehrauftrag wird gekündigt.”
Falsche Behauptungen, missachtetes Grundrecht
Damit habe die Uni ihre eigene und die Position des Klägers nicht rechtmäßig abgewogen. Denn in beiden Fällen gehe es um geschützte Grundrechte. Außerdem habe sie die tatsächlichen Hintergründe seines Besuchs in der Ukraine vor der Kündigung nicht hinreichend aufgeklärt, urteilte das Gericht. Mit ihrer “Stellungnahme” habe die Hochschule rechtswidrig eine verkürzte Darstellung verbreitet, die ihm falsche Intentionen für seine Reise unterstellte.
Seinen Rauswurf hatte Baab zuvor als “Akt der politischen Säuberung” bezeichnet. Dabei hatte er auf ähnliche Fälle im Umgang mit Personen hingewiesen, die sich ganz oder teilweise gegen eine von oben verordnete Meinung ausgesprochen hatten, darunter die Politologin Ulrike Guerot, die Journalistin und frühere ARD-Moskau-Korrespondentin Gabriele Krone-Schmalz und der Medienwissenschaftler Michael Meyen. Über das Urteil zeigte er sich erfreut: “Wir müssen nun die schriftliche Begründung abwarten”, sagte er. Allerdings sei noch nicht klar, ob die Uni dagegen vorgehen wird.
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