Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert forderte am 27. Oktober 2022 über das Projekt “Frag den Staat” (eine Internetplattform, die Nutzern die Wahrnehmung ihrer Rechte auf Zugang zu amtlichen Informationen erleichtert) bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) aktuelle Zahlen in Bezug auf Meldungen von COVID-Impfnebenwirkungen und daraus möglichen Krankheitsverläufen bis hin zu eventuellen Todesfällen an.
Die Daten auf 90 Seiten, die am 28. November (öffentlich einsehbar) zugestellt wurden, haben der AfD-Abgeordnete und der Hamburger Datenanalyst Tom Lausen zusammen ausgewertet. Das Ergebnis zeigte einen signifikanten Anstieg von Todesereignissen im ersten Quartal 2021, und zwar in einer Größenordnung, die der früheren Gesamtzahl solcher Ereignisse in den Jahren 2016 bis 2020 zusammen entsprechen. Lausen betont bei der Vorstellung der Datenauswertung, dass er keinen unmittelbaren Zusammenhang zu oder mit COVID-Impfungen herstellen möchte, aber ein eindeutiges “Risikosignal” erkannt hat und dieses als diskussionswürdig betrachtet.
Sichert und Lausen informierten die Anwesenden auf der heutigen Pressekonferenz über die eher unbekannte Tatsache, dass gemäß §13 Infektionsschutzgesetz (IfSG), Absatz 5, das Robert Koch-Institut (RKI) wie auch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auch weiterhin verpflichtet sind, regelmäßig Diagnosecodes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auszuwerten, um mögliche Impfeffekte nach Beginn der landesweiten Möglichkeit einer COVID-Impfung im Herbst 2020 festzustellen. Dies sei nach Ansicht der beiden Referenten jedoch nie entsprechend dem IfSG umgesetzt worden.
Nach Einschätzung von Sichert und Lausen würden die Daten auffällige Befunde, teils sogar dramatische Auffälligkeiten hinsichtlich der gemeldeten Todeszahlen in den Jahren 2021 und 2022 zeigen. Die Weitergabe dieser Informationen erfolgte im Übrigen laut Lausen “zu 90 Prozent” vonseiten “betroffener Angehöriger und nicht durch die Ärzteschaft”. Gewissheit darüber erbrachten entsprechende Anfragen beim PEI.
Differenziert wurde bei der Auswertung nach der sogenannten ICD-Kodierungen, also nach der jeweiligen Zuordnung zu möglichen Gründen für einen Tod. ICD heißt die internationale Nomenklatur (International List of Causes of Death; ICD) zur Verschlüsselung von Todesursachen in der ambulanten und stationären Versorgung auch in Deutschland. Im Rahmen der Datenauswertungen der Zahlen von der KBV durch Sichert und Lausen wurden hierbei folgende Diagnosen unterschieden:
- I46.1: Plötzlicher Herztod
- I46.9: Herzstillstand, nicht näher bezeichnet
- R96.0: Plötzlich eingetretener Tod
- R96.1: Todeseintritt innerhalb von weniger als 24 Stunden nach Beginn der Symptome, ohne anderweitige Angaben
- R98: Tod ohne Anwesenheit anderer Personen
- R99: Sonstige ungenau oder nicht näher bezeichnete Todesursachen
Es zeigen sich daher in einer Grafik (1) folgende Gesamtergebnisse für die ausgewerteten Daten in Bezug auf die Kodierungen R96.0, R96.1, R98 und R99:
In Bezug auf die Kodierung I46.1: “Plötzlicher Herztod” ergaben sich 2.872 Todesfälle für das gesamte Jahr 2021, gegenüber 2.099 im Jahre 2020 und 1.946 im Jahr 2019.
Die Kodierung R99.0: “Sonstige ungenau oder nicht näher bezeichnete Todesursachen” springt von einer Gesamtzahl 5.219 im Jahre 2020 auf auffällige 20.507 im Jahr 2022.
Die Kodierung R96.1: Todeseintritt innerhalb weniger als 24 Stunden nach Beginn der Symptome” (aus Grafik 1) zeigt einen noch stärkeren Anstieg von 263 Ereignissen im Jahr 2020 auf 4.663 Ereignisse im Jahr 2021. Auch in der Kodierung R98 (aus Grafik 1) stieg die Todeszahl “ohne Anwesenheit anderer Personen” von 75 im Jahre 2020 auf 496 Meldungen im Jahr 2021 stark an.
In der Kodierung R96.0 (Grafik 1): Plötzlich eingetretener Tod” lag die Meldezahl im Jahr 2020 bei 830, im Folgejahr dagegen bei 9.809, was einer Steigerung um 1.082 Prozent entspricht.
In allen ausgewerteten Positionen setzt sich die erkennbare Dynamik der Zahlen aus dem Jahr 2021 im Jahr 2022 fort, oder die Zahlen behalten zumindest ein zum Vorjahr vergleichbares Niveau bei. Der Datenanalyst Lausen kritisierte bei der Präsentation der Zahlen die verpasste Möglichkeit zur Chance einer breiteren und damit effektiveren Studie der möglichen Ereigniskorrelation durch das Fehlen “des letzten aktuellen COVID-Impftermins” in den Spalten der ausgewerteten Leichenschauscheine. Auch die Erhebung von vorliegenden Daten aus dem Impfzentren wurden weder von der KBV noch vom RKI oder dem PEI sinnvoll genutzt.
Lausen war unter anderem im Juni dieses Jahres als Zeuge und Sachverständiger bei dem Berufungsprozess über die Corona-Impfpflicht in der Bundeswehr geladen. Geklagt hatten zwei Soldaten der Luftwaffe, die sich durch eine verbindliche COVID-19-Impfung für Bundeswehrangehörige in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt fühlen.
Auf die Anfrage des AfD-Abgeordneten Ziegler im April 2022 nach der gemäß dem IfSG verpflichtenden, jedoch weiterhin fehlenden Datenerhebungs-Kooperation zwischen dem Paul-Ehrlich-Institut und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, heißt es in der Beantwortung (Seite 10) des PEI, dass “bislang keine Gespräche” stattgefunden hätten. Das PEI bereite “die Ansprache der KVen derzeit vor” und stimme sich dafür “mit dem RKI ab”.
Das Gesetz und die daraus resultierende Verpflichtung stammen dagegen bereits vom November des Jahres 2020. Tom Lausen ergänzte dazu, dass ihn nach entsprechender Anfrage die KBV als Dachorganisation von 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Deutschland darüber informierte, dazu in den letzten zwei Jahren auch nicht das Gespräch mit dem PEI oder RKI gesucht zu haben.
Die Forderungen der Partei AfD nach den in Zusammenarbeit mit dem Datenanalysten Tom Lausen erhaltenen auffälligen Ergebnissen der Datenauswertung der KBV-Zahlen lauten daher in der Veröffentlichung (Seite 14) auf der Website der Partei:
- Sofortige Aussetzung der Impfung mit den Corona-Impfstoffen, bis ausgeschlossen werden kann, dass die massive Zunahme von Todesfällen auf die Impfung zurückzuführen ist,
- Obduktion aller plötzlich und unerwartet Verstorbenen, um festzustellen, woher die massive Zunahme kommt,
- Verpflichtende Erfassung des Impfstatus der Corona-Impfungen und des eingesetzten Impfstoffes bei allen Verstorbenen und regelmäßige Veröffentlichung dieser Daten,
- Umgehende Auswertung der KBV Daten durch das PEI und RKI und Information der Bevölkerung und der Ärzte über die Zunahmen von Erkrankungen,
- Verknüpfung der KBV-Daten mit den Impfdaten durch PEI und RKI und Veröffentlichung.
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