Die bekannteste Faustregel zum Reifenwechsel ist wohl die Formulierung “von O bis O”. Damit ist der Zeitraum von Oktober bis Ostern gemeint – also die Monate, in denen Winterreifen genutzt werden sollten.
Wie die Welt in einem Artikel schreibt, sei dem Springer-Blatt aus Regierungskreisen lanciert worden, dass “bei der Vorbereitung neuer staatlicher Infektionsschutzmaßnahmen” innerhalb der Bundesregierung “intensiv über die Einführung einer generellen Maskenpflicht ab dem kommenden Oktober” diskutiert werde. In Erwägung gezogen wird demnach die erweiterte O-bis-O-Regel. Dies würde bedeuten, dass sich ab Oktober 2022 bis Ostern 2023 die Bürger darauf einstellen müssen, dass in diesem Zeitraum das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen als Pflichtmaßnahme von der Politik eingefordert wird.
Die Initiative zur Einführung der O-bis-O-Regel komme nach Informationen der Welt “direkt aus dem Kanzleramt”. In der Entscheidungsfindung seien beratende Gespräche mit den Mitgliedern des Corona-Expertenrats der Bundesregierung mit eingeflossen, so der Artikel. In diesem Expertenrat sitzen mit dem Chef-Virologen der Berliner Charité Christian Drosten, der Wissenschaftlerin Melanie Brinkmann, der amtierenden Ethikrat-Vorsitzenden Alena Buyx, dem Wissenschaftler vom Helmholtz-Zentrum Michael Meyer-Hermann, dem Charité-Infektiologen Prof. Leif Erik Sander und dem RKI-Chef Lothar Wieler mehrheitlich Personen, die für ihre eindeutig strenge und unterstützende Maßnahmenlinie hinsichtlich rigider Corona-Vorgaben der Politik in den letzten zwei Jahren medial auffielen.
Vor einer “konkreten Festlegung” wolle die Ampel-Koalition jedoch noch den Abschlussbericht eines eigens dafür einberufenen Sachverständigenausschusses abwarten, der bis Ende Juni Ergebnisse zu den Auswirkungen und der bisherigen Wirksamkeit der politisch verordneten Corona-Maßnahmen liefern soll. Aus diesem hatte sich kurz zuvor Ethikrat-Mitglied Drosten zurückgezogen.
Am 8. Juni veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung (SZ) überraschend erste Auszüge aus dem erst für Ende Juni erwarteten Evaluierungspapier. Zur Maskenpflicht heißt in dem Artikel der SZ:
“Folgt man den Schlussfolgerungen der Autoren des Kapitels, dann gibt es letztlich kaum Belege für den Nutzen der verschiedensten Maßnahmen zwischen Kontaktbeschränkungen und 3-G-Regeln – mit Ausnahme des Maskentragens in Innenräumen.”
Die Deutsche Welle titelte zu den sich politisch abzeichnenden aktuellen Begrifflichkeiten schon Anfang Juni: “‘Winterreifen’ für den Corona-Herbst.” Bundeskanzler Scholz wird dabei wie folgt zitiert:
“Wir haben jetzt Sommerreifen drauf, wenn ich das Beispiel so wählen darf. Es geht darum, dass wir die richtigen Winterreifen bereit haben, wenn es darauf ankommt. Und falls es eine sehr eisige Landschaft wird, brauchen wir dann vielleicht auch noch weitere Möglichkeiten, um dann sicher voranzukommen.”
Käme es nun zu einer finalen Regelung seitens der verantwortlichen Ampel-Regierung, würde dies für die Menschen im Land bedeuten, dass die aktuell geltende Vorgabe, in öffentlichen Verkehrsmitteln, medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes umzusetzen, verpflichtend erweitert werden könnte, zum Beispiel für Bereiche wie den Einzelhandel, die Gastronomie, Kultureinrichtungen und natürlich auch wieder die erneute belastende Situation für Kinder und Jugendliche im Bereich der Schulen und Universitäten.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter der Leitung von Minister Lauterbach wollte sich auf Anfrage der Welt zu den Plänen nicht äußern. Ein Sprecher teilte demnach mit, über eine mögliche Novellierung des am 23. September auslaufenden Infektionsschutzgesetz (IfSG) werde noch “regierungsintern verhandelt”. “Zu den Details kann ich keine Stellung nehmen”, so der Sprecher des BMG.
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