{"id":87035,"date":"2025-07-12T07:30:00","date_gmt":"2025-07-12T05:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/now-news.de\/de\/deutschland\/vor-zwei-buechern-darf-nicht-gewarnt-werden-aber-eine-schwalbe-macht-noch-keinen-sommer\/"},"modified":"2025-07-12T07:30:00","modified_gmt":"2025-07-12T05:30:00","slug":"vor-zwei-buechern-darf-nicht-gewarnt-werden-aber-eine-schwalbe-macht-noch-keinen-sommer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/now-news.de\/de\/deutschland\/vor-zwei-buechern-darf-nicht-gewarnt-werden-aber-eine-schwalbe-macht-noch-keinen-sommer\/","title":{"rendered":"Vor zwei B\u00fcchern darf nicht gewarnt werden \u2013 aber eine Schwalbe macht noch keinen Sommer"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/now-news.de\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/3\/2025\/07\/686e7eecb480cc2a162cc90b.jpg\" \/><\/p>\n<div class=\"Text-root Text-type_1 \">\n                Das Oberverwaltungsgericht M\u00fcnster hat es der dortigen Stadtb\u00fccherei untersagt, B\u00fccher mit einer Kennzeichnung als &#8220;umstritten&#8221; zu versehen. Zwischen all den absurden Zensururteilen eine erfreuliche Ausnahme, sollte man denken. Aber eine Schwalbe\u00a0\u2026\n            <\/div>\n<p><\/p>\n<div class=\"Text-root Text-type_5 ArticleView-text ViewText-root \">\n<p><em>Von Dagmar Henn<\/em><\/p>\n<p>Na, wenigstens etwas \u2013 das Oberverwaltungsgericht M\u00fcnster hat entschieden, dass die M\u00fcnsteraner Stadtb\u00fccherei B\u00fccher nicht mehr mit Warnhinweisen versehen darf. Die Stadtb\u00fccherei, die sich selbst mit &#8220;wir sind eine der besten Bibliotheken in Deutschland&#8221; anpreist, hatte unter anderem ein Buch des ehemaligen Schweizer Nachrichtendienstlers Jacques Baud \u00fcber die Hintergr\u00fcnde des Ukraine-Kriegs mit einem Warnhinweis versehen:<\/p>\n<p><em>&#8220;Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verf\u00fcgung gestellt.&#8221;<\/em><\/p>\n<p>Ein weiteres Buch, das auf diese Weise verziert wurde, war &#8220;2024\u00a0\u2013 Das andere Jahrbuch: verheimlicht, vertuscht, vergessen&#8221; von Gerhard Wisnewski. Eine Buchreihe, die seit 18 Jahren im Kopp-Verlag erscheint. Wisnewski hatte auf die Entfernung dieses Hinweises geklagt, war in der ersten Instanz unterlegen, bekam aber nun Recht vor dem Oberverwaltungsgericht.<\/p>\n<p>Man k\u00f6nnte versucht sein, zu sagen: Egal, wenn in einer Kleinstadt wie M\u00fcnster die Bibliothekare spinnen, es ist ja immerhin gut ausgegangen. Schlie\u00dflich hat das OVG eindeutig und endg\u00fcltig <a rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\" href=\"https:\/\/www.ovg.nrw.de\/behoerde\/presse\/pressemitteilungen\/31_250708\/index.php\">klargestellt<\/a>, dass diese Art der &#8220;Einordnung&#8221; nicht geht. So die Zusammenfassung der Begr\u00fcndung durch die Pressestelle des OVG M\u00fcnster:<\/p>\n<p><em>&#8220;Der Einordnungshinweis verletzt den Autor in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit sowie in seinem allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht. Im Buch enthaltene Meinungen werden durch den Hinweis negativ konnotiert und ein potentieller Leser k\u00f6nnte von der Lekt\u00fcre abgehalten werden. Diese Grundrechtseingriffe sind nicht gerechtfertigt, weil sie nicht von der Aufgabenzuweisung im Kulturgesetzbuch NRW gedeckt sind. Zwar mag der Stadtb\u00fccherei das Absehen von der Anschaffung des Buches freigestanden haben. Aus den den \u00f6ffentlichen Bibliotheken vom Gesetzgeber zugewiesenen Kultur- und Bildungsaufgaben ergibt sich jedoch keine Befugnis zur negativen Bewertung von Medien im Bestand der Bibliothek in Form eines Einordnungshinweises. Vielmehr liegt der Fokus der gesetzlichen Regelungen darauf, den Nutzerinnen und Nutzern der Bibliothek als m\u00fcndigen Staatsb\u00fcrgern eine selbstbestimmte und ungehinderte Information zu erm\u00f6glichen und sich \u2013 ohne insoweit gelenkt zu werden \u2013 dadurch eine eigene Meinung zu bilden.&#8221;<\/em><\/p>\n<p>Das klingt doch \u00fcberaus erfreulich, oder? &#8220;Verletzt im Grundrecht auf Meinungsfreiheit&#8221; \u2013 ist das nicht das, was man sich erhofft, nachdem die Meldungen \u00fcber die besagte Markierung Erinnerungen an klassische Giftschr\u00e4nke und verbotene Literatur weckten?<\/p>\n<p>Aber wie in allen F\u00e4llen in dieser Richtung in j\u00fcngerer Zeit ist da ein &#8220;Ja, aber&#8221;. Denn da handelt es sich eher nicht um einen geistigen Aussetzer einer mittelgro\u00dfen Stadtb\u00fccherei. Der erste Hinweis in diese Richtung findet sich in den Angaben zur Leiterin der Stadtbibliothek, Cordula Gladrow. Die ist n\u00e4mlich nebenbei auch stellvertretende Vorsitzende der Gemeinsamen Managementkommission des Deutschen Bibliotheksverbands und des Vereins Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare. Was nahelegt, dass die Kennzeichnung nicht genehmer B\u00fccher in M\u00fcnster ein Versuchsballon war, dem bei Gelegenheit andere Einrichtungen folgen k\u00f6nnten. Die Tatsache, dass es nur zwei B\u00fccher waren, die eine derartige Behandlung erfuhren, ist ebenfalls ein Hinweis auf einen Test. Auch ist nicht bekannt, dass Gladrow wegen dieses Vorgehens in einem der beiden Verb\u00e4nde besondere Kritik erfahren h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Der zweite Punkt ist etwas komplizierter. Bei den letzten B\u00fcrgermeisterwahlen in M\u00fcnster gab es eine Stichwahl zwischen dem Bewerber der CDU und jenem der Gr\u00fcnen. Die beiden Parteien stellen die gr\u00f6\u00dften Fraktionen im Stadtrat. Und sie bilden auch die Koalition, die das Bundesland Nordrhein-Westfalen regiert.<\/p>\n<p>Damit kommen wir zu den Hinweisen, die das Urteil des OVG M\u00fcnster liefert. Sie verbergen sich in diesen zwei S\u00e4tzen:<\/p>\n<p><em>&#8220;Zwar mag der Stadtb\u00fccherei das Absehen von der Anschaffung des Buches freigestanden haben. Aus den den \u00f6ffentlichen Bibliotheken vom Gesetzgeber zugewiesenen Kultur- und Bildungsaufgaben ergibt sich jedoch keine Befugnis zur negativen Bewertung von Medien im Bestand der Bibliothek in Form eines Einordnungshinweises.&#8221;<\/em><\/p>\n<p>Der erste Teil ist klar. Die Bibliotheken k\u00f6nnen einfach die Anschaffung von Literatur verweigern, die nicht die gew\u00fcnschte Linientreue aufweist. Der zweite ist \u00fcbersetzbar. Er l\u00e4sst sich n\u00e4mlich durchaus auch so lesen:<\/p>\n<p><em>&#8220;Wenn ihr solche Vermerke in die B\u00fccher h\u00e4ngen wollt, dann \u00e4ndert das Gesetz entsprechend.&#8221;<\/em><\/p>\n<p>Und, ist das unvorstellbar? Leider ist es das nicht. Vor allem nicht, weil die Koalition in NRW so aussieht, wie sie aussieht, und ein solches Vorpreschen der Bibliotheksleiterin in M\u00fcnster ohne politische R\u00fcckendeckung kaum vorstellbar ist.<\/p>\n<p>Nun ist ja vielleicht das Buch von Wisnewski eine Ansammlung verschiedenster Informationen unterschiedlichster Qualit\u00e4t, aber es soll Menschen geben, die zu ihrer Unterhaltung auch Theorien \u00fcber Atlantis oder Au\u00dferirdische konsumieren. Das Buch von Baud jedenfalls ist mitnichten &#8220;nicht mit den Grunds\u00e4tzen einer demokratischen Gesellschaft vereinbar&#8221;, wie das die Fachstelle \u00d6ffentliche Bibliotheken NRW zur Rechtfertigung der &#8220;Warnhinweise&#8221; im Januar <a rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\" href=\"https:\/\/fachstelle-oeffentliche-bibliotheken.nrw\/2025\/01\/stadtbibliothek-muenster-kritik-wegen-warnhinweisen-in-buechern\/\">schrieb<\/a>, sondern eine Zusammenfassung nachpr\u00fcfbarer Informationen, die von den Leitmedien lediglich ignoriert werden.<\/p>\n<p>H\u00fcbsch ist in diesem alten Text auch die Anmerkung, M\u00fcnster habe diesen Hinweis &#8220;nach Beschwerden aus der Leserschaft eingef\u00fchrt&#8221;. Man braucht sich in M\u00fcnster dar\u00fcber nicht zu wundern; das d\u00fcrfte die gleiche Klientel sein, die ein pers\u00f6nliches Erfolgserlebnis aus der Meldung von Internetpostings gewinnt. Aber eines ist absolut klar: Die Fachstelle stellte sich mitnichten gegen diese Ma\u00dfnahme.<\/p>\n<p>Eine andere Frage in diesem Zusammenhang hat bisher niemand gestellt. Nachdem die Abwicklung der Ausleihvorg\u00e4nge in Bibliotheken l\u00e4ngst digital erfolgt \u2013 ist sichergestellt, dass die Daten jener Leser, die die gebrandmarkten B\u00fccher ausleihen wollen, nicht weitergegeben werden? Darauf w\u00fcrde ich heutzutage auch keine Wette mehr abschlie\u00dfen wollen. Die entscheidende Frage d\u00fcrfte in diesem Zusammenhang sein, ob nicht der Landtag NRW das Urteil zum Anlass nimmt, um die gesetzliche Grundlage des Bibliothekswesens um B\u00fccherverbote und\/oder Brandmarkungen zu erg\u00e4nzen.<\/p>\n<p>Der Geschmack, den das Urteil hinterl\u00e4sst, erinnert ein wenig an das BVG-Urteil zum Magazin\u00a0<em>Compact<\/em>: Man sp\u00fcrt geradezu das Bedauern mindestens eines Teils der Richterschaft, hier zumindest im Einzelfall einschreiten zu m\u00fcssen. W\u00e4re da eine breite \u00dcberzeugung, dass derartige Schritte mit der Meinungsfreiheit an sich nicht zu vereinen sind, s\u00e4hen die Urteile anders aus.<\/p>\n<p>W\u00e4hrenddessen gedeiht der Apparat, der zur allseitigen Durchsetzung der Zensur geschaffen wurde, ungehindert weiter und gebiert stetig neue Versch\u00e4rfungen, wobei Fakten eine \u00e4u\u00dferst untergeordnete Rolle spielen. Dabei sind Einrichtungen wie die Stadtb\u00fccherei M\u00fcnster weit unten in der Rangordnung; der Takt wird nicht einmal mehr auf nationaler, er wird auf EU-Ebene vorgegeben. Und wie weit man dort zu gehen bereit ist, kann man mit einem Blick auf die Selbstrechtfertigungsrede von Kommissionspr\u00e4sidentin Ursula von der Leyen vor dem EU-Parlament Anfang der Woche erkennen. Obwohl die Tatsache, dass sie Verhandlungen um Milliardenvertr\u00e4ge per SMS gef\u00fchrt und die Daten der \u00d6ffentlichkeit entzogen hat, feststeht, obwohl die Annullierung der ersten Runde der Pr\u00e4sidentschaftswahlen in Rum\u00e4nien von der EU mit betrieben wurde, erkl\u00e4rte sie das alles einfach zur Desinformation, und selbst eine kritische Sicht auf die Corona-Politik insgesamt erkl\u00e4rte sie zu einem &#8220;Versuch, die Geschichte umzuschreiben&#8221;.<\/p>\n<p>Wie gesagt, der Takt wird von Br\u00fcssel vorgegeben, obwohl man nie vergessen sollte, dass von der Leyen eine deutsche Politikerin ist, deren Vorstellungen sich nur deshalb materialisieren, weil sie letztlich die R\u00fcckendeckung der Bundesregierungen genie\u00dft. Die auch gerne immer die Karte ziehen, das, was die Bev\u00f6lkerung w\u00fcnscht, leider nicht tun zu k\u00f6nnen, weil da eben Br\u00fcssel und die EU \u2013 aktuelles Spitzenbeispiel daf\u00fcr ist die Migrationspolitik.<\/p>\n<p>Bei letzterer kann man \u00fcbrigens sehen, wie die Zangenbewegung funktioniert, die die letzten Reste an souver\u00e4nen Entscheidungsm\u00f6glichkeiten blockiert. Die Gerichte sind da klar Teil des Spiels, insbesondere in der Migrationsfrage. Und die derzeit laufenden Besetzungen f\u00fcr das Bundesverfassungsgericht lassen \u00dcbles bef\u00fcrchten: Eine der Kandidatinnen, von der SPD aufgestellt (die wohl noch mehr Exemplare vom Typ Faeser ausgebr\u00fctet hat), Frauke Brosius-Gersdorf, hatte w\u00e4hrend Corona ein Gutachten <a rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\" href=\"https:\/\/www.uni-potsdam.de\/fileadmin\/projects\/lehrstuhl-brosius-gersdorf\/Dokumente\/Aktuelles\/Stellungnahme_zur_Einf%C3%BChrung_einer_allgemeinen_Impfpflicht.pdf\">erstellt<\/a>, das nicht nur erkl\u00e4rte, der Eingriff der Impfung sei gering im Verh\u00e4ltnis zu den Gefahren einer Corona-Erkrankung. Sie hatte auch, zusammen mit ihrem ebenfalls als Juraprofessor t\u00e4tigen Mann, gefolgert, man solle eine Impfpflicht einf\u00fchren und nicht nur Bu\u00dfgelder \u00fcber Impfunwillige verh\u00e4ngen, sondern ihnen auch noch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall streichen. Aussagen, f\u00fcr die sie sich heute, w\u00e4re sie bereit, die inzwischen vorliegenden Fakten zur Kenntnis zu nehmen, entschuldigen m\u00fcsste.<\/p>\n<p>Stattdessen palaverte sie munter in einer Talkshow, selbst bei einem AfD-Verbot sei &#8220;nicht die Anh\u00e4ngerschaft beseitigt&#8221;. Allein diese Ausdrucksweise m\u00fcsste sie, vor dem Hintergrund der deutschen Justizgeschichte, lebensl\u00e4nglich f\u00fcr den Zugang zu einem h\u00f6heren Richteramt disqualifizieren. Aber die CDU hat sich im Wahlausschuss mit der SPD geeinigt, diese Kandidatin durchzuwinken, und die Pseudolinke im Bundestag h\u00e4lt die Dame auch noch f\u00fcr &#8220;progressiv&#8221;.<\/p>\n<p>Was das mit der Stadtb\u00fccherei M\u00fcnster zu tun hat? Nun, sobald derartige Absichten, wie sie dort durchgespielt wurden, in Gesetzesform gegossen wurden, landet die Frage letztlich beim Verfassungsgericht. Das aber ist nicht nur, wie sp\u00e4testens bei Corona zu merken war, stramm auf Linie (was es fr\u00fcher immer wieder einmal nicht war). Es wird auch zunehmend, wie das Urteil zum &#8220;Klimaschutz&#8221; belegte, als Vehikel f\u00fcr nicht mehrheitsf\u00e4hige Politik genutzt. Die zweite SPD-Kandidatin, Ann-Kathrin Kaufhold (schon seltsam, wie man beiden die Herkunft aus dem reichsten Zehntel der Deutschen schon an den Vornamen ansieht), hat sogar explizit erkl\u00e4rt, ihrer Meinung nach eigneten sich Gerichte, die nicht auf Wiederwahlen achten m\u00fcssten, &#8220;zun\u00e4chst einmal besser, unpopul\u00e4re Ma\u00dfnahmen anzuordnen&#8221;.<\/p>\n<p>Was da als Vorteil angepriesen wird, kann man durchaus als Missachtung der Demokratie lesen. Kein Pipifax, wenn so jemand im Verfassungsgericht eigentlich die Freiheitsrechte der B\u00fcrger vor staatlichen Eingriffen sch\u00fctzen soll. Und im Kern \u00e4u\u00dferst erkl\u00e4rungsbed\u00fcrftig, weil besagte &#8220;unpopul\u00e4re Ma\u00dfnahmen&#8221; eben nicht vom Souver\u00e4n beschlossen werden, aber v\u00f6llig unklar ist, wer dann das Recht haben soll, dar\u00fcber zu entscheiden.<\/p>\n<p>Was w\u00e4re also zu erwarten, wenn Phase zwei der &#8220;Einordnung&#8221; von B\u00fcchern, eben die gesetzlich abgefasste, auf dieses Gericht st\u00f6\u00dft? Wie gro\u00df w\u00e4re der Spielraum, den die Klimaaktivistin Kaufhold der Kritik am Klimaglauben gew\u00e4hrt? Und welche weiteren Ma\u00dfnahmen muss man f\u00fcrchten, wenn Br\u00fcssel und Karlsruhe der gleichen Erz\u00e4hlung folgen und die Desinformations-Legende, die ja explizit fordert, die B\u00fcrger davor zu &#8220;sch\u00fctzen&#8221;, h\u00f6chstrichterliche F\u00f6rderung erf\u00e4hrt?<\/p>\n<p>Nicht dass man sich keine &#8220;Warnhinweise&#8221; vorstellen k\u00f6nnte. Eigentlich m\u00fcssten die bereits vor jeder Nachrichtensendung mit Aussagen aktueller deutscher Regierungsvertreter eingeblendet werden. Dekoriert mit Aufnahmen von zerst\u00f6rten St\u00e4dten oder Kriegsgr\u00e4berfeldern, und dem Satz &#8220;Der Konsum dieser Nachrichten kann zu Krieg und vorzeitigem Tod f\u00fchren&#8221; oder \u00c4hnlichem. Aber tats\u00e4chlich wird das Gegenteil passieren. Und das Urteil in M\u00fcnster k\u00f6nnte sich, ebenso wie das <em>Compact<\/em>-Urteil, nur als kleine Verschnaufpause erweisen, ehe die Garrotte um den Hals der Meinungsfreiheit in Deutschland, mit den vereinten Kr\u00e4ften von Br\u00fcssel und dem Verfassungsgericht, weiter zugezogen wird.<\/p>\n<p><strong>Mehr zum Thema<\/strong> &#8211;\u00a0<a rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\" href=\"https:\/\/freedert.online\/meinung\/245572-neue-sanktionen-eu-schafft-novum\/\">Neue Sanktionen: EU schafft Novum, um Kritiker und freie Presse auszuschalten <\/a><\/p>\n<div class=\"EmbedBlock-root EmbedBlock-externalVideo EmbedBlock-rumble\">\n<div class=\"VkEmbed\"><iframe class=\"lazyload\" data-src=\"https:\/\/rumble.com\/embed\/v6tgw29\" frameborder=\"0\" width=\"853\" height=\"480\" allowfullscreen><\/iframe><\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p><br \/>\n<br \/><a href=\"https:\/\/de.rt.com\/meinung\/250256-vor-zwei-buechern-darf-nicht\/\">Source link <\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Oberverwaltungsgericht M\u00fcnster hat es der dortigen Stadtb\u00fccherei untersagt, B\u00fccher mit einer Kennzeichnung als &#8220;umstritten&#8221; zu versehen. 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