{"id":53909,"date":"2024-01-25T08:00:00","date_gmt":"2024-01-25T06:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/just-now.news\/de\/deutschland\/verfassungsgerichtsurteil-zur-npd-ein-zweischneidiges-schwert\/"},"modified":"2024-01-25T08:00:00","modified_gmt":"2024-01-25T06:00:00","slug":"verfassungsgerichtsurteil-zur-npd-ein-zweischneidiges-schwert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/now-news.de\/de\/deutschland\/verfassungsgerichtsurteil-zur-npd-ein-zweischneidiges-schwert\/","title":{"rendered":"Verfassungsgerichtsurteil zur NPD: Ein zweischneidiges Schwert"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/just-now.news\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/3\/2024\/01\/65b131b848fbef25477e29da.jpg\" \/><\/p>\n<div class=\"Text-root Text-type_1 \">\n                Es w\u00e4re sch\u00f6n, k\u00f6nnte man in der augenblicklichen Debatte beruhigend sagen, dass das Verfassungsgerichtsurteil zur Parteienfinanzierung f\u00fcr die NPD diesen einen Fall betrifft, und sonst niemanden. Kann man aber leider nicht. Und das sollte zu denken geben.\n            <\/div>\n<p><\/p>\n<div class=\"Text-root Text-type_5 ArticleView-text ViewText-root \">\n<p><em>Von Dagmar Henn<\/em><\/p>\n<p>Wenn man durch die Medien schweift und Reaktionen von Politikern auf das <a rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\" href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2024\/01\/bs20240123_2bvb000119.html\">Urteil<\/a> des Bundesverfassungsgerichts betrachtet, erfolgt genau die erwartbare Reaktion \u2013 gedanklich wird sofort die betroffene Partei durch die AfD ersetzt, und schon beginnen die Spekulationen, was man daraus alles machen k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Wobei zwei Punkte auff\u00e4llig sind. Der Erste ist relativ einfach zu erkennen. Diese Urteilsverk\u00fcndung passt einfach zu gut in die vom Nebengeheimdienst <em>Correctiv<\/em> ausgel\u00f6ste Debatte. Nachdem die Klage, die das gestrige Urteil ausl\u00f6ste, schon 2019 eingereicht wurde und kaum anzunehmen ist, dass sich das Bundesverfassungsgericht in seine Termine hereinreden l\u00e4sst, muss man vermuten, dass der gesamte Vorlauf vor der <em>Correctiv<\/em>-Ver\u00f6ffentlichung (wie die Umfrage zum AfD-Verbot und die Petition, Bj\u00f6rn H\u00f6cke die Grundrechte zu entziehen) mehr oder weniger genau auf den wahrscheinlichen Zeitpunkt dieser Urteilsverk\u00fcndung hin abgestimmt war. Ich habe es fr\u00fcher schon gesagt und wiederhole es hier noch einmal \u2013 wer mit echten politischen Abl\u00e4ufen vertraut ist, erkennt sehr klar, dass wir es hier mit etwas Anderem zu tun haben \u2013 zu schnell, zu einheitlich.<\/p>\n<p>F\u00fcr den n\u00e4chsten Punkt muss man einen kleinen Umweg machen, n\u00e4mlich eine alternative, denkbare Variante zum Entzug der Parteienfinanzierung betrachten. Es gibt n\u00e4mlich eine Vorgeschichte, die in bundesdeutschen Medien nie verbreitet wurde. Diese Vorgeschichte reicht weit zur\u00fcck; es gab n\u00e4mlich \u00fcber Jahre hinweg Vorhaltungen seitens der Europ\u00e4ischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz gegen Deutschland (ECRI), weil die NPD, die dort als die europaweit am offensten rassistische Partei bezeichnet wurde, weiterhin staatlich finanziert wurde.<\/p>\n<p>Nun zuckt man ja mittlerweile instinktiv zusammen, wenn man &#8220;Europa&#8221; h\u00f6rt, oder den Namen dieser Kommission, wenn man daran denkt, wie gerade diese beiden Begriffe, Rassismus und Intoleranz, in den letzten Jahren in Deutschland verwendet wurden. Aber im Gegensatz zur deutschen Debatte hat ECRI eine klare <a rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\" href=\"https:\/\/rm.coe.int\/ecri-general-policy-recommendation-no-7-revised-on-national-legislatio\/16808b5aac\">Definition<\/a>, was Rassismus ist:<\/p>\n<p><em>&#8220;&#8216;Rassismus&#8217; bedeutet die \u00dcberzeugung, dass ein Beweggrund wie Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangeh\u00f6rigkeit oder nationale oder ethnische Herkunft die Missachtung einer Person oder Personengruppe oder das Gef\u00fchl der \u00dcberlegenheit gegen\u00fcber einer Person oder Personengruppe rechtfertigt.&#8221;<\/em><\/p>\n<p>Die Gr\u00fcndung dieser Kommission war ein Ausfluss der UN-Konferenz von Durban 2001; diese Definition stammt aus dem Jahr 2002, also lange ehe alles &#8220;woke&#8221; wurde, und ist sehr klar und damit tats\u00e4chlich juristisch handhabbar. Diese Kommission gibt einmal j\u00e4hrlich Empfehlungen ab, welche politischen Schritte ihrer Meinung nach die einzelnen L\u00e4nder unternehmen sollten. Dazu geh\u00f6rte auch, rassistische Parteien nicht \u00f6ffentlich zu finanzieren beziehungsweise die Rechtsgrundlagen entsprechend anzupassen.<\/p>\n<p>Da die ECRI eng mit dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte zusammenarbeitet, w\u00e4re bei einer Umsetzung dieser Empfehlung (die in anderen L\u00e4ndern stattgefunden hat) hier keine Kollision zu erwarten gewesen. Im Verfassungsgerichtsurteil wird ausf\u00fchrlich diskutiert, warum die jetzige deutsche Regelung keinen Versto\u00df gegen die europ\u00e4ischen Menschenrechte darstelle; es war genau dieser Punkt, der mir diese alten Empfehlungen wieder in Erinnerung rief.<\/p>\n<p>Es w\u00e4re durchaus m\u00f6glich, die oben zitierte Definition von Rassismus mit der Menschenw\u00fcrde des Grundgesetzes zu verkn\u00fcpfen und dies zur rechtlichen Grundlage von Handlungen zu machen. Allerdings, in den Jahren, in denen ich im M\u00fcnchner Stadtrat sa\u00df, ist mir aufgefallen, dass der Widerstand gegen eine solche Kodifizierung des Begriffs Rassismus ausgesprochen gro\u00df ist. Man sucht lieber nach irgendwelchen anderen Begr\u00fcndungen. Genauso agierte auch der Bundesgesetzgeber, als er im Jahr 2017 die M\u00f6glichkeit eines Entzugs der Parteienfinanzierung ins Grundgesetz schrieb, und das Bundesverfassungsgericht, indem es zwar zitierte Aussagen aus der NPD als rassistisch klassifizierte, sich aber nach Kr\u00e4ften bem\u00fchte, keine Definition zu liefern.<\/p>\n<p>Um zu begreifen, warum, muss man sich nur vorstellen, die obige Definition w\u00e4re Teil des geltenden Rechts, und eine Handlung, die dagegen verst\u00f6\u00dft, w\u00e4re strafbar. Das hat interessanterweise zwei Wirkungen: Zum einen erwiesen sich recht klar eine Reihe von Positionen und Aussagen, die in Deutschland derzeit f\u00fcr rassistisch erkl\u00e4rt werden, als dieser Definition nicht entsprechend; weder die Aussage, es gebe eine auff\u00e4llige H\u00e4ufung von Messerangriffen aus der Gruppe der Zuwanderer, noch die Aussage, ungehinderte Migration verschlechtere die Aussichten einheimischer Armer auf dem Wohnungsmarkt ist auch nur ansatzweise rassistisch, wenn man dieser Definition folgt. Juristische Klarheit w\u00fcrde also die N\u00fctzlichkeit des Rassismusvorwurfs in der politischen Debatte gewaltig beschr\u00e4nken.<\/p>\n<p>Ein \u00e4hnliches Problem w\u00fcrde sich aber auch in der anderen Richtung finden \u2013 wenn beispielsweise russische K\u00fcnstler gek\u00fcndigt werden, weil sie Russen sind, oder Pal\u00e4stinenser nicht demonstrieren d\u00fcrfen, weil man ihnen pauschal Antisemitismus unterstellt, dann ist das eindeutig rassistisch, folgt man der oben angef\u00fchrten Definition. Das w\u00e4re von einer angenommenen Strafbarkeit rassistischen Handelns und rassistischer Aussagen also ebenfalls betroffen. Was deutlich zeigt, warum man eben diese Definition meidet wie der Teufel das Weihwasser.<\/p>\n<p>Wenn man nun sehen will, was dieses Urteil problematisch macht, und warum gerade die Linke mit dem Klammerbeutel gepudert ist, jetzt nach einem entsprechenden Antrag gegen die AfD zu schreien, muss man noch einmal den Vorlauf dieses Verfahrens betrachten.<\/p>\n<p>Das erste Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterte 2001, weil schlicht zu viele Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in den Leitungsgremien der Partei sa\u00dfen, es also keine M\u00f6glichkeit mehr gab, authentische von in Auftrag gegebenen Aussagen und Handlungen zu unterscheiden. Das war ein ungeheuer peinlicher Moment und f\u00fchrte nat\u00fcrlich bei jeder Organisation, die von den Verfassungssch\u00fctzern als &#8220;verfassungsfeindlich&#8221; klassifiziert wurde, dazu, sich zu fragen, wie viele verbeamtete oder freischaffende Agenten denn im eigenen Kreis s\u00e4\u00dfen.<\/p>\n<p>Das zweite Verbotsverfahren erfolgte bis 2017, unter besonderen Vorsichtsma\u00dfnahmen, was sich dahin \u00fcbersetzt, dass von all den vielen, mit Bespitzelung deutscher Staatsb\u00fcrger befassten Beh\u00f6rden zugesichert wurde, kein Personal auf relevanten Positionen platziert zu haben. Allerdings war auch dieses Verfahren nicht erfolgreich. Das Verfassungsgericht entschied, die Partei sei zwar verfassungswidrig, aber zu klein und zu einflusslos, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung ernsthaft gef\u00e4hrden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Daraufhin wurde das Grundgesetz ge\u00e4ndert und die M\u00f6glichkeit eines Entzugs der Finanzierung eingef\u00fchrt, aber eben nicht mit dem Kriterium Rassismus, wie es etwa von ECRI gefordert worden war, sondern es wurde folgender Absatz in den Artikel 21 des Grundgesetzes eingef\u00fcgt:<\/p>\n<p><em>&#8220;(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anh\u00e4nger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintr\u00e4chtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gef\u00e4hrden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entf\u00e4llt auch eine steuerliche Beg\u00fcnstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.&#8221;<\/em><\/p>\n<p>Es ist ein klitzekleiner Unterschied zur Formulierung des zweiten Absatzes, der die Voraussetzungen f\u00fcr ein Parteienverbot definiert: In diesem hei\u00dft es &#8220;Parteien, die darauf ausgehen&#8221;, in der Hinzuf\u00fcgung &#8220;Parteien, die darauf ausgerichtet sind&#8221;. Das ist der Versuch, die Frage der realen Wirkm\u00e4chtigkeit zu umgehen.<\/p>\n<p>Nun war dieses Verfahren im Grunde nur ein halbes, weil der Beschluss des Jahres 2017 ja bereits eine Best\u00e4tigung der Verfassungswidrigkeit enthielt, mit Ausnahme realistischer Chancen. Und man muss zugeben, auch wenn das Verfassungsgericht um die Frage des Rassismus herumeierte, sind die angef\u00fchrten Zitate in dieser Hinsicht eindeutig. Also warum nicht dieser Weg?<\/p>\n<p>Dazu muss man sich nun vor Augen f\u00fchren, wie mit dem anderen, dem dehnbareren Begriff der Verfassungsfeindlichkeit, umgegangen wird. W\u00e4hrend &#8220;verfassungswidrig&#8221; doch relativ klar definiert ist (und letztlich in diesem Urteil noch einmal ein klein wenig enger gezogen wurde, indem beispielsweise der F\u00f6deralismus aus den relevanten Fragen ausgeklammert wurde), ist &#8220;verfassungsfeindlich&#8221; sehr unscharf. Und schon in der Formulierung des Artikel 21 (2) Grundgesetz findet sich &#8220;die freiheitliche demokratische Grundordnung beeintr\u00e4chtigen&#8221;, was ebenfalls nicht wirklich klar ist. Meine Suche danach (zugegeben, nicht sehr langwierig), was nun eine Beeintr\u00e4chtigung sei, verlief jedenfalls erfolglos. Ich w\u00fcrde ja instinktiv und naiv sagen, dass die Corona-Ma\u00dfnahmen eine derartige Beeintr\u00e4chtigung waren und der gegenw\u00e4rtige Umgang mit der Meinungsfreiheit eigentlich auch eine solche Beeintr\u00e4chtigung darstellt, aber das w\u00fcrde ja die Frage aufwerfen, wie viele der heutigen Parteien \u00fcberhaupt\u2026<\/p>\n<p>Nein, diesem Gedanken wollen wir nicht weiter folgen. Sondern den Punkt aufgreifen, an dem dieses Urteil auf universelle Verwertbarkeit ausgelegt ist. Denn auch wenn das 2017 eingef\u00fcgte Verfahren den Eindruck erweckt, es ginge nur um jene Parteien, deren Verfassungswidrigkeit bereits festgestellt sei, denen nur die Wirkm\u00e4chtigkeit fehle, es also nur die NPD betreffe, ist dies auch nach dem Urteilstext mitnichten so.<\/p>\n<p>Das ist die Passage des Urteils, in der es um die &#8220;Beeintr\u00e4chtigung&#8221; geht (Randziffer 261):<\/p>\n<p><em>&#8220;Von einer &#8216;Beeintr\u00e4chtigung&#8217; ist auszugehen, wenn eine Partei nach ihrem politischen Konzept mit hinreichender Intensit\u00e4t eine sp\u00fcrbare Gef\u00e4hrdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bewirken will. Ein &#8216;Beeintr\u00e4chtigen&#8217; liegt daher bereits vor, wenn eine Partei, selbst wenn sie noch nicht erkennen l\u00e4sst, welche Ordnung an die Stelle der bestehenden treten soll, qualifiziert die Au\u00dferkraftsetzung der bestehenden Verfassungsordnung betreibt. Ausreichend ist, dass sie sich gegen eines der Wesenselemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Menschenw\u00fcrde, Demokratie, Rechtsstaat) wendet, da diese miteinander verschr\u00e4nkt sind und sich gegenseitig bedingen. [&#8230;]<\/em><\/p>\n<p><em>Allerdings ist nicht jede den Vorgaben des Grundgesetzes widersprechende Forderung f\u00fcr sich genommen ausreichend, um das Ziel einer Beeintr\u00e4chtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung annehmen zu k\u00f6nnen. Entscheidend ist vielmehr, dass sich eine Partei gezielt gegen diejenigen fundamentalen Prinzipien wendet, die f\u00fcr ein freiheitliches und demokratisches Zusammenleben unverzichtbar sind, da allein so sichergestellt ist, dass ein Parteiverbots- oder Finanzierungsausschlussverfahren nur zu Zwecken des pr\u00e4ventiven Verfassungsschutzes und nicht auch zur Ausschaltung unliebsamer politischer Konkurrenz eingesetzt werden kann.&#8221;<\/em><\/p>\n<p>Wie \u00fcblich muss man das Juristische hier erst einmal \u00fcbersetzen. Also, es reicht, wenn eines der &#8220;Wesenselemente&#8221; abgelehnt wird und sich die Partei gegen Spielregeln wendet, die f\u00fcr zentral gehalten werden. Das verursacht ein klitzekleines unheimliches Gef\u00fchl, denn das, was in den letzten Jahren so als Verhaltensnorm etabliert wurde oder zumindest versucht wird zu etablieren, hat doch sehr viel von &#8220;gehorche und halte die Klappe&#8221;, und man m\u00f6chte nicht wirklich das Ergebnis sehen, sollte man &#8220;Delegitimierung des Staates&#8221;, diese h\u00fcbsche neue Bezeichnung f\u00fcr ernsthaftere Kritik, als einen Versto\u00df gegen eben jene &#8220;Prinzipien, die f\u00fcr ein freiheitliches und demokratisches Zusammenleben unverzichtbar sind&#8221;, betrachten.<\/p>\n<p>Wenn man einfach mal hypothetisch annimmt, dass eine derartige Position, die unverkennbar sowohl von der EU als auch von den deutschen Verfassungsschutz\u00e4mtern bereits eingenommen wird, auch vom Bundesverfassungsgericht geteilt und auf alle Parteien angewandt w\u00fcrde, dann blieben tats\u00e4chlich nur die NATO-treuen Parteien \u00fcbrig, und auch die Linke oder die Basis k\u00f6nnten sich mitnichten in Sicherheit wiegen.<\/p>\n<p>Zwei kleine weitere Passagen sind in diesem Zusammenhang wichtig:<\/p>\n<p><em>&#8220;Ein strafrechtlich relevantes Handeln erfordert Art.\u00a021 Abs.\u00a02 GG dagegen nicht, da dies mit dem pr\u00e4ventiven Charakter der Norm nicht vereinbar w\u00e4re. Ebenso wenig ist es erforderlich, dass sich das der Partei zurechenbare Handeln als gesetzeswidrig darstellt.&#8221; (Rz 281)<\/em><\/p>\n<p><em>&#8220;Dass das Handeln der Partei bereits zu einer konkreten Gefahr f\u00fcr die Schutzg\u00fcter des Art.\u00a021 Abs.\u00a02 GG f\u00fchrt, ist nicht erforderlich.&#8221; (Rz 282)<br \/><\/em><\/p>\n<p>Wenn eine Partei als verfassungsfeindlich klassifiziert wird, dann reicht der Beleg f\u00fcr &#8220;ein planvolles Vorgehen zur Umsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele&#8221;. Und hier wird es wirklich interessant, denn ein derartiger Beleg besteht, wenn man das Urteil liest, schlicht darin, dass sie tut, was Parteien zu tun pflegen: zu Wahlen auf Bundes- und Landesebene antreten, \u00f6ffentliche Veranstaltungen durchf\u00fchren, Infost\u00e4nde, ja, selbst die Pr\u00e4senz in sozialen Medien dient als Beweis dieses &#8220;planvollen Vorgehens&#8221;. Das ist tats\u00e4chlich eine deutliche Ver\u00e4nderung zu dem, was noch im KPD-Verbot von 1956 stand, der gerade vorgeworfen wurde, nicht so aufgebaut zu sein und sich nicht so zu verhalten wie b\u00fcrgerliche Parteien. Nichts an dem, was in diesem Urteil als &#8220;planvolles Vorgehen&#8221; angef\u00fchrt wird, weicht vom \u00fcblichen Handlungsprogramm jeder vorhandenen Partei ab.<\/p>\n<p>Obwohl also im konkreten Fall der NPD ja sogar eine Kontinuit\u00e4t zur NS-Ideologie belegt wird, was noch eine weitere, ganz andere Verbotsgrundlage liefern w\u00fcrde, wird die Unsch\u00e4rfe des eingef\u00fcgten Absatzes in Artikel 21 von diesem Urteil nicht verringert, sondern noch erh\u00f6ht. Dem Gesetzgeber ging es darum, eine Art Universalwaffe zu erhalten, nicht nur darum, gegen die NPD vorzugehen. Und das Bundesverfassungsgericht hat diesem Bestreben keinen Einhalt geboten, sondern den Spielraum noch ausgeweitet.<\/p>\n<p>Wenn man dann die Debatte betrachtet, die derzeit stattfindet (sofern man diese Propagandawelle noch mit Fug und Recht eine Debatte nennen kann, das ist mehr oder weniger ein Streit um ein oder zwei St\u00fcck W\u00fcrfelzucker im Milchkaffee), dann besteht die einzige Differenz darin, ob ein Verbot der AfD taktisch sinnvoll sei; eine Debatte dar\u00fcber, ob ein derartiger Versuch politisch legitim sei, findet bereits gar nicht statt. Nat\u00fcrlich ist ein guter Teil des ganzen Spektakels genau das, eine Inszenierung, von der &#8220;Enth\u00fcllung&#8221; \u00fcber das &#8220;gesunde Volksempfinden&#8221; bis hin zur Eingliederung dieses Urteils und der Forderung nach einem AfD-Verbot, und nat\u00fcrlich ist klar, dass ein Verbotsantrag das konkrete und dringende Problem des Absturzes der Ampel in den Umfragen nicht l\u00f6sen wird. Dass sich in Deutschland tats\u00e4chlich eine Million Menschen finden lassen, die sich trotz der absolut ruin\u00f6sen, verwerflichen Politik der Ampel sch\u00fctzend vor diese werfen lassen, in der vermeintlichen Absicht, &#8220;gegen rechts&#8221; zu demonstrieren, ist peinlich, aber letztlich politisch wirkungslos.<\/p>\n<p>Aber das, was jetzt losgetreten wurde, und in das sich dieses Urteil eingliedert (oder eingegliedert wurde), gen\u00fcgt, um eine ganze Palette von Ma\u00dfnahmen loszutreten, die ebenfalls bereits andiskutiert werden. Einen Ausschluss von AfD-Mitgliedern aus dem \u00f6ffentlichen Dienst beispielsweise. Oder, das scheint nicht ausgeschlossen, tats\u00e4chlich ein Antrag darauf, Bj\u00f6rn H\u00f6cke die Grundrechte zu entziehen, nur um dann auf dem Weg des einstweiligen Rechtsschutzes eventuell zu verhindern, dass er zu den anstehenden Th\u00fcringer Landtagswahlen \u00fcberhaupt antreten kann.<\/p>\n<p>Sofern das \u00fcberhaupt das Ende der Fahnenstange ist. Dass auf einer dieser Demonstrationen ungehindert ein Transparent mitgef\u00fchrt werden konnte, auf dem stand &#8220;AfDler t\u00f6ten&#8221;, bleibt ein sehr beunruhigendes Zeichen, selbst wenn die Aachener Staatsanwaltschaft dazu ermittelt. Es ist ein Symptom der Tatsache, dass es derzeit die Regierung selbst ist, die die realen Grundlagen eines demokratischen Zusammenlebens erodiert. Man muss die Aussagen der AfD nicht m\u00f6gen, aber die Aussagen aus der CDU\/CSU vor zwanzig Jahren gingen vielfach noch wesentlich weiter, doch damals w\u00e4re auch in der Antifa keiner auf den Gedanken gekommen, &#8220;CDUler t\u00f6ten&#8221; auf ein Transparent zu schreiben. Weder die Polizei noch die anderen Demonstranten haben sich in Aachen daran gest\u00f6rt.<\/p>\n<p>Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gie\u00dft gerade \u00d6l in dieses Feuer. Was wom\u00f6glich von ihm nicht beabsichtigt war, aber nur durch penibelste Vermeidung jeder Unsch\u00e4rfe h\u00e4tte vermieden werden k\u00f6nnen. Diese Unsch\u00e4rfe allerdings, die eine Verwendung gegen andere Ziele m\u00f6glich macht, hat das Gericht bewusst herbeigef\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>Mehr zum Thema<\/strong> &#8211;\u00a0<a rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\" href=\"https:\/\/freeassange.rtde.live\/meinung\/193660-aussenblick-rechte-demonstrationen-gegen-rechts\/\">Komisches Deutschland: Rechte Demonstrationen &#8220;gegen rechts&#8221; <\/a><\/p>\n<\/div>\n<p><br \/>\n<br \/><a href=\"https:\/\/de.rt.com\/meinung\/193836-verfassungsgerichtsurteil-zur-npd-zweischneidiges-schwert\/\">Source link <\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es w\u00e4re sch\u00f6n, k\u00f6nnte man in der augenblicklichen Debatte beruhigend sagen, dass das Verfassungsgerichtsurteil zur Parteienfinanzierung f\u00fcr die NPD diesen einen Fall betrifft, und sonst niemanden. Kann man aber leider nicht. Und das sollte zu denken geben. 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